Flugausfall oder Verspätung mit Nesma Airlines? Ihre Rechte auf Entschädigung und Erstattung!

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Lassen Sie sich kein Geld entgehen: Der Weg zu Ihrer Nesma Airlines Erstattung!

Nesma Airlines

Nesma Airlines
Foto: Markus Mainka/AdobeStock
IATA-Code: NE
ICAO: NMA
Gründung: 2010
Sitz: Kairo, Ägypten
Heimatflughafen: Kairo, Ägypten
Ziele: international
Flottenstärke: 3 Flugzeuge
Website

Kam es auf Ihrer letzten Reise mit Nesma Airlines zu unerwarteten Vorkommnissen? Flugprobleme wie Annullierungen, Verspätungen oder die Verweigerung der Beförderung können frustrierend sein, insbesondere wenn hierdurch Ihre Reisepläne unerwartet beeinflusst werden.

Doch wir haben gute Nachrichten für Sie: Glücklicherweise stehen Passagieren in der EU bei derartigen Flugvorfällen umfassende Rechte zu, darunter mögliche Entschädigungen und Erstattungen bis zu 600€! Hier erfahren Sie, wie Sie bei einem Flugproblem mit Nesma Airlines Ihre Ansprüche geltend machen können. 

Ob Ihr Flugvorfall Sie zu einer Erstattung von bis zu 600€ berechtigt, lässt sich innerhalb weniger Sekunden- schnell und unkompliziert in unserem Entschädigungsrechner überprüfen. Sofern Sie sich für eine Rechtsdurchsetzung mithilfe der SOS Flug entscheiden, setzen die erfahrenen Rechtsexpert*innen Ihren Anspruch für Sie durch, indem sie von Tag eins an die Verhandlung mit Nesma Airlines übernehmen. Hierbei profitieren Sie aus unserer Erfahrung von einer Vielzahl von Fällen. 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

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EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 – Auf welchen Flügen greift die Verordnung?

Die EU-Verordnung 261/2004 gibt Ihnen als als Passagier Schutzmechanismen an die Hand und spricht Ihnen Ansprüche auf Erstattung und Entschädigung zu. Damit diese Ansprüche jedoch greifen, muss die Verordnung im ersten Schritt anwendbar sein. Hierfür ist ein gewisser Bezug des Fluges zur europäischen Union vorausgesetzt. Hierfür kann einerseits auf den Start - und Landeflughafen abgestellt werden, oder auf den Sitz der ausführenden Airline.

Demnach greift die EU Verordnung in folgenden Konstellationen:

  • Abflug innerhalb der EU: Bei Flügen innerhalb der EU ist die Verordnung anwendbar, unabhängig von ausführenden Fluggesellschaft und deren Sitz. 
  • Ankunft in der EU: Bei Flügen, welche durch eine EU-registrierte Fluggesellschaft durchgeführt werden und in der europäischen Union landen - unabhängig davon, ob sich der Startflughafen in der europäischen Union befand.

Die Voraussetzungen, damit Ihr Entschädigungsanspruch greift

Damit Ihnen ein Entschädigungs- oder Erstattungsanspruch gemäß der Verordnung zusteht, müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

Rechtzeitiges Erscheinen am Gate

Der Anspruch auf Entschädigung setzt voraus, dass Sie rechtzeitig für die Abfertigung am Gate erschienen sind. In der Regel wird Ihnen durch den Reiseveranstalter oder die Airline selbst mitgeteilt, wann Sie sich am Gate einfinden sollen. Fehlt eine solche Information, gilt Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung als Anknüpfungspunkt. Dieser besagt, dass Sie spätestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug am Gate sein müssen, damit Ihnen eine Entschädigung zusteht. Hier erklären wir genauer, wann Sie am Flughafen sein sollten, um ohne Stress Ihren Flug antreten zu können.

Annullierung oder Verspätung

Ausgangspunkt der Verspätung ist das Vorliegen eines Flugvorfalls. in Betracht kommen eine Verspätung von mehr als drei Stunden, eine Annullierung des Fluges oder eine verschuldete Nichtbeförderung der Airline. Im Fall einer Verspätung wird für die Berechnung der Ankunftsverspätung ausschließlich auf den Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtür am Zielort abgestellt. Annulliert Nesma Air Ihren Flug, ist die Airline Ihnen gegenüber entschädigungspflichtig, sofern Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert worden sind. 

keine außergewöhnlichen Umstände

Nesma Air darf sich schließlich auch nicht durch das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände entlasten können. Das heißt, der Flugvorfall darf nicht auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Unter außergewöhnliche Umstände fallen beispielsweise Unwetter, Vogelschläge und Naturkatastrophen. Auch Streiks können unter bestimmten Voraussetzungen außergewöhnliche Umstände darstellen. Beruht die Annullierung oder Verspätung jedoch auf einer technischen Störung oder einer erkrankten Besatzung, stellt diesen keinen außergewöhnlichen und somit entlastenden Umstand dar. 

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EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 – Auf welchen Flügen greift die Verordnung?

Passagiere, die in der EU starten oder mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegen, sind durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt. Diese regelt Entschädigungs- und Erstattungsansprüche gegenüber der Airline.  So können Sie entsprechend der Fluggastrechteverordnung in folgenden Fällen Ansprüche auf Entschädigung haben:

  • Flugverspätungen ab drei Stunden: Entscheidend ist hierbei die Ankunftsverspätung, also der Zeitpunkt, in welchem sich am Ankunftsflughafen die Flugzeugtüren öffnen. Nicht entscheidend sind beispielsweise Wartezeiten am Abflugflughafen
  • Flugausfall: Die Annullierung des Fluges berechtigt zur Entschädigung, wenn Sie als Passagier nicht rechtzeitig- also innerhalb von 14 Tagen vor Abflug - hierüber informiert worden sind.
  • Überbuchung: Nicht selten kommt es vor, dass Airlines ihre Flüge überbuchen, um leere Plätze zu vermeiden. Führt eine solche Überbuchung zu einer Nichtbeförderung begründet auch das einen Anspruch auf Entschädigung. 

Die Höhe der jeweiligen Erstattung richtet sich nach der jeweils zurückgelegten Flugstrecke und liegt je zwischen 250 und 600 € pro Passagier! 

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Hier erfahren Sie, was Ihnen zusteht!

Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden, haben Sie nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

600 €

Probleme rund um Ihr Reisegepäck

  • Mein Gepäck ging verloren, wurde zerstört oder beschädigt, wie ist die Rechtslage?
    Sobald Sie Ihr Reisegepack bei Nesma Air aufgegeben haben, haftet die Fluggesellschaft für dessen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Geht das Gepäck verloren, wird es zerstört oder beschädigt, während es sich in der Obhut der Fluggesellschaft befindet, muss die Fluggesellschaft für dessen Ersatz aufkommen. Ein Gepäck befindet sich in der Obhut der Fluggesellschaft, sobald es aufgegeben ist, also am Abfertigungsschalter auf die Waage gestellt wird. Die Obhut endet, sobald das Gepäckstück vom Transportband am Reiseziel genommen wird oder an eine Zoll- oder Polizeibehörde ausgehändigt wird. Befindet sich das Gepäck in der Obhut der Airline, muss die Fluggesellschaft bzw. der Reisveranstalter auch Schäden aufgrund von Diebstählen, Feuchtigkeit oder starken Temperaturschwankungen ersetzen. Kann Nesma Air nachweisen, dass der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist, entfällt die Haftung.
  • Mein Gepäck kam verspätet an, welchen Schaden muss die Airline ersetzen?
    Kommt Ihr Gepäck verspätet an, ist die Airline Ihnen gegenüber zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der durch die verspätete Ankunft Ihres Gepäcks entsteht. Voraussetzung ist, dass die Verspätung in der Obhut des Luftfrachtführers eingetreten ist. Die Haftung des Luftfahrtunternehmens ist dann ausgeschlossen, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen hat oder solche Maßnahmen nicht treffen konnte. 
  • Wie viel Ersatz steht mir zu?
    Entsteht an Ihrem Gepäck ein Schaden, oder ist es gar verloren gegangen, ist Nesma AIr Ihnen gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Besagte Haftung für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck ist derzeit auf ungefähr 1.600 Euro pro Passagier (nicht pro Gepäckstück) gedeckelt. In Ausnahmefällen kann auch eine unbegrenzte Haftung in Betracht kommen, hierfür müssen Sie der Airline gegenüber jedoch nachweisen können,  den Schaden, absichtlich oder leichtfertig verursacht zu haben.

Möchten Sie eine Erstattung von Ihrer Fluggesellschaft erhalten, müssen Sie diese bei Ihrer Fluggesellschaft einfordern. Im Zuge dessen müssen Sie den entstandenen Schaden darlegen und, falls er bestritten wird, auch beweisen. Hierfür kann es sinnvoll sein, Nachweise und Belege zu sammeln und gegebenenfalls Fotos des Kofferinhaltes zu machen. Außerdem können Sie den Wert des Gepäcks gegen Zahlung eines Zuschlags besonders deklarieren. Dann erhöht sich die Haftung der Fluggesellschaft auf den angezeigten Betrag. 

  • Darf ich nun eigenständig Ersatzobjekte kaufen? Werden diese erstattet?
    Für die Zeit, in welcher das Gepäck am Urlaubsort nicht zur Verfügung steht, können Sie sich notwendigen und angemessenen Ersatz beschaffen, z. B. Unterwäsche, Kleidung und Toilettenartikel. Was notwendig und angemessen ist, hängt von der Art der Reise (etwa Strandurlaub oder Luxuskreuzfahrt) sowie der Dauer der Zeit ab, die Sie überbrücken müssen. 

Nesma Airlines - Das sollten Sie wissen

Nachfolgend möchten wir Ihnen das Wichtigste zu Nesma Airlines zusammenfassen: 

Basics zu Nesma Airlines

Nesma Airlines wurde 2008 gegründet. Die saudische Airline legt ihren Fokus auf Verbindungen zwischen  Ägypten und Saudi-Arabien, sowie Strecken nach Kuwait und Italien. Die Airline betreibt sowohl Linien- als auch Charterflüge. Hierfür bedient sie sich vorrangig Airbus A320-Flugzeugen. Diese sind für einen komfortablen Kurz- und Mittelstreckenbetrieb bekannt. Seit 2022 ist Nesma vollständig im Besitz eines ägyptischen Investors.

Triviales rund um die Airline

Besonders bemerkenswert ist, dass Nesma Airlines eine wichtige Rolle im Transport von Pilgern für die Umrah und Hajj spielt, eine Kernaufgabe, die mit ihrer Rolle im saudischen und ägyptischen Markt stark verbunden ist.

Weiterhin ist bemerkenswert, dass Nesma Airlines großen Wert auf die Förderung lokaler Kunst und Sportveranstaltungen legt.

Verspätungs- und Annullierungsverhalten

Die Pünktlichkeitsrate der Fluggesellschaft ist als durchwachsen zu bewerten. Durchschnittlich verzögern sich Abflüge bei Nesma Airlines um 20 bis 40 Minuten, während Ankünfte in der Regel weniger als 10 Minuten verspätet erfolgen. 

Flugstornierungen scheinen vor allem kurzfristig zu geschehen. In dieser Hinsicht in Auswertung der Kommentare. der Kundensupport als unzureichend bewertet. 

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