Flugausfall oder Verspätung mit Nesma Airlines? Ihre Rechte auf Entschädigung und Erstattung!
- Schnell, sicher, zuverlässig
- In weniger als 2 Minuten zum Ziel
- Provision nur 19,95 % zzgl. MwSt.
IATA-Code: | NE |
---|---|
ICAO: | NMA |
Gründung: | 2010 |
Sitz: | Kairo, Ägypten |
Heimatflughafen: | Kairo, Ägypten |
Ziele: | international |
Flottenstärke: | 3 Flugzeuge |
Website |
Kam es auf Ihrer letzten Reise mit Nesma Airlines zu unerwarteten Vorkommnissen? Flugprobleme wie Annullierungen, Verspätungen oder die Verweigerung der Beförderung können frustrierend sein, insbesondere wenn hierdurch Ihre Reisepläne unerwartet beeinflusst werden.
Doch wir haben gute Nachrichten für Sie: Glücklicherweise stehen Passagieren in der EU bei derartigen Flugvorfällen umfassende Rechte zu, darunter mögliche Entschädigungen und Erstattungen bis zu 600€! Hier erfahren Sie, wie Sie bei einem Flugproblem mit Nesma Airlines Ihre Ansprüche geltend machen können.
Ob Ihr Flugvorfall Sie zu einer Erstattung von bis zu 600€ berechtigt, lässt sich innerhalb weniger Sekunden- schnell und unkompliziert in unserem Entschädigungsrechner überprüfen. Sofern Sie sich für eine Rechtsdurchsetzung mithilfe der SOS Flug entscheiden, setzen die erfahrenen Rechtsexpert*innen Ihren Anspruch für Sie durch, indem sie von Tag eins an die Verhandlung mit Nesma Airlines übernehmen. Hierbei profitieren Sie aus unserer Erfahrung von einer Vielzahl von Fällen.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."
Nesma Airlines Entschädigung sichern. Schnell und kostenlos.
Die EU-Verordnung 261/2004 gibt Ihnen als als Passagier Schutzmechanismen an die Hand und spricht Ihnen Ansprüche auf Erstattung und Entschädigung zu. Damit diese Ansprüche jedoch greifen, muss die Verordnung im ersten Schritt anwendbar sein. Hierfür ist ein gewisser Bezug des Fluges zur europäischen Union vorausgesetzt. Hierfür kann einerseits auf den Start - und Landeflughafen abgestellt werden, oder auf den Sitz der ausführenden Airline.
Demnach greift die EU Verordnung in folgenden Konstellationen:
Der Anspruch auf Entschädigung setzt voraus, dass Sie rechtzeitig für die Abfertigung am Gate erschienen sind. In der Regel wird Ihnen durch den Reiseveranstalter oder die Airline selbst mitgeteilt, wann Sie sich am Gate einfinden sollen. Fehlt eine solche Information, gilt Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung als Anknüpfungspunkt. Dieser besagt, dass Sie spätestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug am Gate sein müssen, damit Ihnen eine Entschädigung zusteht. Hier erklären wir genauer, wann Sie am Flughafen sein sollten, um ohne Stress Ihren Flug antreten zu können.
Ausgangspunkt der Verspätung ist das Vorliegen eines Flugvorfalls. in Betracht kommen eine Verspätung von mehr als drei Stunden, eine Annullierung des Fluges oder eine verschuldete Nichtbeförderung der Airline. Im Fall einer Verspätung wird für die Berechnung der Ankunftsverspätung ausschließlich auf den Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtür am Zielort abgestellt. Annulliert Nesma Air Ihren Flug, ist die Airline Ihnen gegenüber entschädigungspflichtig, sofern Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert worden sind.
Nesma Air darf sich schließlich auch nicht durch das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände entlasten können. Das heißt, der Flugvorfall darf nicht auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Unter außergewöhnliche Umstände fallen beispielsweise Unwetter, Vogelschläge und Naturkatastrophen. Auch Streiks können unter bestimmten Voraussetzungen außergewöhnliche Umstände darstellen. Beruht die Annullierung oder Verspätung jedoch auf einer technischen Störung oder einer erkrankten Besatzung, stellt diesen keinen außergewöhnlichen und somit entlastenden Umstand dar.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.
Passagiere, die in der EU starten oder mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegen, sind durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt. Diese regelt Entschädigungs- und Erstattungsansprüche gegenüber der Airline. So können Sie entsprechend der Fluggastrechteverordnung in folgenden Fällen Ansprüche auf Entschädigung haben:
Die Höhe der jeweiligen Erstattung richtet sich nach der jeweils zurückgelegten Flugstrecke und liegt je zwischen 250 und 600 € pro Passagier!
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Möchten Sie eine Erstattung von Ihrer Fluggesellschaft erhalten, müssen Sie diese bei Ihrer Fluggesellschaft einfordern. Im Zuge dessen müssen Sie den entstandenen Schaden darlegen und, falls er bestritten wird, auch beweisen. Hierfür kann es sinnvoll sein, Nachweise und Belege zu sammeln und gegebenenfalls Fotos des Kofferinhaltes zu machen. Außerdem können Sie den Wert des Gepäcks gegen Zahlung eines Zuschlags besonders deklarieren. Dann erhöht sich die Haftung der Fluggesellschaft auf den angezeigten Betrag.
Nesma Airlines wurde 2008 gegründet. Die saudische Airline legt ihren Fokus auf Verbindungen zwischen Ägypten und Saudi-Arabien, sowie Strecken nach Kuwait und Italien. Die Airline betreibt sowohl Linien- als auch Charterflüge. Hierfür bedient sie sich vorrangig Airbus A320-Flugzeugen. Diese sind für einen komfortablen Kurz- und Mittelstreckenbetrieb bekannt. Seit 2022 ist Nesma vollständig im Besitz eines ägyptischen Investors.
Besonders bemerkenswert ist, dass Nesma Airlines eine wichtige Rolle im Transport von Pilgern für die Umrah und Hajj spielt, eine Kernaufgabe, die mit ihrer Rolle im saudischen und ägyptischen Markt stark verbunden ist.
Weiterhin ist bemerkenswert, dass Nesma Airlines großen Wert auf die Förderung lokaler Kunst und Sportveranstaltungen legt.
Die Pünktlichkeitsrate der Fluggesellschaft ist als durchwachsen zu bewerten. Durchschnittlich verzögern sich Abflüge bei Nesma Airlines um 20 bis 40 Minuten, während Ankünfte in der Regel weniger als 10 Minuten verspätet erfolgen.
Flugstornierungen scheinen vor allem kurzfristig zu geschehen. In dieser Hinsicht in Auswertung der Kommentare. der Kundensupport als unzureichend bewertet.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihnen in Ihrem Fall eine Entschädigung gegenüber Nesma Airlines zusteht, können Sie dies einfach und unkompliziert mithilfe unseres Entschädigungsrechners überprüfen. Dafür ist nichts weiter nötig, als Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum in das Formular einzugeben. Um anschließend Ihr Ergebnis zu erhalten, müssen Sie dann nur noch Sie auf "KOSTENLOS PRÜFEN" klicken. Kommt unser Entschädigungsrechner zu dem Ergebnis, dass Sie eine Anspruch auf Entschädigung gegen Nesma Airlines haben, können Sie uns gerne damit beauftragen, Ihren Entschädigungsanspruch für Sie durchzusetzen. Unsere erfahrenen Rechtsexperten übernehmen die Verhandlung mit Nesma Airlines von Anfang an für Sie und verhelfen Ihnen mit ihrer Erfahrung zu Ihrem Recht. Es fallen dabei keine versteckten Kosten für Sie an, da wir eine Provision von der ausgezahlten Entschädigung nur einbehalten, wenn wir erfolgreich sind. SOS Flugverspätung verhilft Ihnen zu Ihrer Nesma Airlines Entschädigung!
Jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.