Oman Air Entschädigung bei Flugverspätung Flugausfall

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Oman Air

Oman Air
Foto: Vladimir Zhupanenko/AdobeStock
IATA-Code: WY
ICAO: OMA
Gründung: 1993
Sitz: Maskat, Oman
Heimatflughafen: Maskat
Umsatz: RO 472 Mio. (2016)
Fluggastaufkommen: 7,71 Mio. (2016)
Vielfliegerprogramm: Sindbad Frequent Flyer
Ziele: international und national
Flottenstärke: 52 Flugzeuge
Website www.omanair.com

Hat Oman Air Ihren Flug annulliert? Kam es zu einer mehrstündige Verspätung mit Oman Air in Ihrem Fall? Oder hat Oman Air Ihnen wegen einer Überbuchung  des Flugs etwa die Beförderung verweigert? Nehmen Sie das nicht widerstandslos hin, sondern wehren Sie sich jetzt dagegen und fordern Ihren Anspruch auf Entschädigung und Rückerstattung von Oman Air ein!

Wir erklären Ihnen hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Entschädigung sowie eine Rückerstattung von Oman Air einfordern zu können. Je nach zurückgelegter Flugstrecke muss Oman Air Ihnen eine Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR auszahlen! Ob Sie in Ihrem Fall eine Entschädigung von Oman Air einfordern können, überprüfen Sie am Besten schnell und kostenlos mithilfe unseres Entschädigungsrechners . Mithilfe ihrer Expertise setzen die erfahrenen Rechtsexperten der SOS Flugverspätung Ihren Anspruch für Sie durch, indem sie von Tag eins an die Verhandlung mit Oman Air übernehmen. Mit SOS Flugverspätung kommen Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer Oman Air Entschädigung!

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

Oman Air Entschädigung sichern. Schnell und kostenlos.

Diesen Voraussetzungen bedarf es für eine Oman Air Entschädigung

Kam es zu einer Verspätung oder zu einer Annullierung Ihres Oman Air Flugs, steht Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung unter diesen Voraussetzungen zu: 

3 Stunden Verspätung oder Annullierung

Kommt es zu einer mehr als dreistündigen Flugverspätung, können Sie eine Entschädigung von Oman Air einfordern. Abgestellt wird bei der Berechnung der Verspätung ausschließlich darauf, wann die Flugzeugtür am Zielort geöffnet wird. Wenn Oman Air Ihren Flug annulliert, muss die Airline Ihnen auch in diesem Fall eine Entschädigung zahlen, sofern Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug die Mitteilung erhalten, dass der Flug storniert wurde. Hat Oman Air Ihnen die Beförderung verweigert, etwa weil der Flug überbucht war, muss die Airline Sie auch dafür entschädigen.

Rechtzeitig am Gate erscheinen

Auch müssen Sie rechtzeitig am Gate für die Abfertigung erschienen sein, damit Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung gegen Oman Air zusteht. Wann Sie am Gate eintreffen müssen, wird Ihnen meistens von der Airline oder dem Reiseveranstalter mitgeteilt. Der Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung regelt ansonsten, dass Sie spätestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug am Gate sein müssen, damit Ihnen eine Entschädigung zusteht. Hier erklären wir Ihnen genauer, wann Sie sich zum Flughafen begeben sollten, um ohne Stress Ihren Flug antreten zu können.

Außergewöhnliche Umstände

Die Annullierung oder Verspätung darf auch nicht durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst worden sein. Das schließt Ereignisse mit ein, die zu einem Flugvorfall führen, aber außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Unwetter, Vogelschläge und Naturkatastrophen sind typischerweise davon umfasst. Unter gewissen Bedingungen können auch Streiks davon erfasst sein. Liegt der Grund für die Annullierung oder Verspätung jedoch in einer technischen Störung oder einer erkrankten Besatzung, ist es Oman Air nicht möglich, sich erfolgreich auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Unkompliziert und kostenlos.

Muss Oman Air mich bei einer Flugverspätung entschädigen?

Ein Oman Air Entschädigungsanspruch steht Ihnen bei einer mehr als dreistündigen Flugverspätung zu. Das Öffnen der Flugzeugtür am Zielflughafen ist entscheidender Anknüpfungspunkt für die Berechnung der Verspätung. Die Wartezeit am Flughafen bis zu Ihrem Abflug wird hingegen nicht bei der Berechnung der Verspätung berücksichtigt. Werden die Annullierung oder Verspätung jedoch durch außergewöhnliche Umstände ausgelöst, ist Oman Air nicht dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Das schließt Ereignisse mit ein, die zu einem Flugvorfall führen, aber nicht beeinflusst werden können von der Airline, was beispielsweise bei Naturkatastrophen, Unwetter und Vogelschläge der Fall ist. Unter gewissen Bedingungen können auch Streiks ebenso dazu zählen. Bei technischen Problemen, einer erkrankten Besatzung oder anderen Problemen, für die die Airline wiederum die Verantwortung trägt, kann sich Oman Air nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. 

Vorsicht: Airlines berufen sich gerne mal pauschal auf außergewöhnliche Umstände, auch wenn sie im konkreten Fall nicht vorliegen, um keine Entschädigung auszahlen zu müssen.

Welche Entschädigungshöhe steht mir gegen Oman Air zu?

Die zurückgelegte Flugstrecke ist für die Entschädigungshöhe entscheidend, die Sie von Oman Air verlangen können. Sie können als Entschädigung 250 EUR pro Fluggast von Oman Air bei einem Kurzstreckenflug verlangen. Pro Fluggast stehen Ihnen von Oman Air 400 EUR zu bei einem Mittelstreckenflug. Die Entschädigung von Oman Air pro Fluggast beträgt 600 EUR bei einem Langstreckenflug. Liegen sowohl Start als auch Ziel Ihres Flug innerhalb der EU (innergemeinschaftlicher Flug) wird der Entschädigungsanspruch unabhängig von der zurückgelegten Flugstrecke auf eine Höhe von 400 EUR begrenzt. Kam es zu einer Annullierung Ihres Oman Air Flugs und die Airline bietet Ihnen gleichzeitig ein Ersatzflug an, bei dem die Verspätung bei einem Kurzstreckenflug unter zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug unter drei Stunden und bei einem Langstreckenflug unter vier Stunden beträgt, kann die Airline den Anspruch um 50 % kürzen

Muss Oman Air bei einer Flugverspätung Betreuungsleistungen erbringen?

Ab einer gewissen Flugverspätung muss Oman Air Ihnen gegenüber nach der EU-Fluggastrechteverordnung Betreuungsleistungen erbringen. Die Airline ist dann dazu verpflichtet, Ihnen Mahlzeiten und Getränken anzubieten. Auch muss Oman Air Ihnen ermöglichen, kostenlos zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Wenn ein Kurzstreckenflug eine Verspätung von zwei Stunden, ein Mittelstreckenflug eine Verspätung von drei Stunden und ein Langstreckenflug eine Verspätung von vier Stunden hat, ist Oman Air nach der Verordnung dazu verpflichtet, die Betreuungsleistungen zu erbringen. Entstehen Ihnen dadurch Mehrkosten, dass Oman Air Ihre Verpflichtung nicht erfüllt, können Sie von der Airline verlangen, dass diese Kosten ersetzt werden.

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Sofern der Flieger mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

600 €

Welche Ansprüche stehen mir gegen Oman Air bei einem Flugausfall zu?

Hat Oman Air Ihren Flug annulliert, können Sie von der Airline eine Entschädigung einfordern. Später als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug müssen Sie dafür über den Flugausfall von Oman Air informiert worden sein. Erfolgt die Mitteilung über die Annullierung seitens Oman Air allerdings spätestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung, steht Ihnen keine Entschädigung von der Airline zu.

Nach dem Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung ist es für Sie möglich, neben einer Entschädigung von Oman Air auch noch eine Rückerstattung zu verlangen. Nach der Verordnung können Sie sich zwischen   

  • einer Ticketrückerstattung oder
  • einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • einer anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)

entscheiden. Für die Geltendmachung einer Entschädigung oder einer Rückerstattung müssen Sie sich dafür immer an die ausführende Fluggesellschaft wenden. Wo Sie Ihren Flug konkret gebucht haben, ob über ein Onlinereiseportal oder in einem Reisebüro, ist dabei nicht entscheidend. 

Unsere Empfehlung für Sie: Sie haben die Möglichkeit bereits dadurch, dass Sie noch am Flughafen die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren, die Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs vereinfachen. Fragen Sie bei dem Flughafenpersonal nach einer schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung und fragen Sie auch nach, ob das Personal Kenntnis über den Grund für das Flugproblem hat. Mit diesen Schritten erleichtern Sie die Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruch entscheidend.

Keine Entschädigung bei einem Ersatzflug in folgendem Zeitfenster:

Zeitpunkt der Benachrichtigung alternativer Abflug alternative Ankunft
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug max. 2 Stunden früher max. 4 Stunden später
weniger als 7 Tage vor Abflug max. 1 Stunde früher max. 2 Stunden später

Annulliert Oman Air Ihren Flug, informiert Sie darüber zwischen siebe Tagen und zwei Wochen vor dem geplanten Abflug und bietet Ihnen einen Ersatzflug an, der maximal zwei Stunden früher und höchstens vier Stunden später als der ursprünglich geplante Flug am Ziel ankommt, entfällt ein Entschädigungsanspruch. Setzt Oman Air Sie später als sieben Tage vor dem Abflug über den Flugausfall in Kenntnis und Sie erhalten einen Alternativflug, welcher höchstens eine Stunde früher und maximal zwei Stunden später als der annullierte Flug am Zielflughafen landet, steht Ihnen ebenfalls keine Entschädigung zu. Ist es hingegen Oman Air nicht möglich, Ihnen einen Alternativflug anzubieten, der sich in diesem Zeitfenster befindet, besteht weiterhin ein Anspruch auf Entschädigung.

Besteht für Oman Air eine Verpflichtung zur Rückerstattung bei einer Flugverspätung?

Beträgt die Dauert Ihrer Flugverspätung in Ihrem Fall mehr als fünf Stunden, kommt diese Verspätung einer Annullierung gleich. In diesem Fall besteht für Sie die Möglichkeit, vom Beförderungsvertrag mit Oman Air zurückzutreten und eine Rückerstattung von der Airline einzufordern. Auch hier ist der Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung anwendbar, sodass Sie sich zwischen

  • einer Rückerstattung des Ticketpreises oder
  • einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • einer alternative Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einem Zeitpunkt Ihrer Wahl (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)

entscheiden können.

 

Welche Ansprüche habe ich wenn es zu einer Nichtbeförderung seitens Oman Air kommt? 

Gab es etwa eine Überbuchung  Ihres Flug und aufgrund dessen zu einer Nichtbeförderung seitens Oman Air, steht Ihnen ein Anspruch sowohl auf eine Entschädigung als auch auf eine Rückerstattung zu. Auf Grundlage der EU-Fluggastrechteverordnung können Sie sich auch hier entscheiden zwischen

  • einer Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises oder
  • einer Rückbeförderung zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • einer alternative Beförderung zum frühestmöglichen oder einem Zeitpunkt Ihrer Wahl.

 

Anschlussflug verpasst - kann ich von Oman Air eine Entschädigung einfordern?

Kam es dazu, dass Ihr Zubringer mit Oman Air eine Verspätung hat und Sie deswegen nicht mehr Ihren Anschlussflug erreichen können, muss die Airline Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen entschädigen. Für einen Entschädigungsanspruch ist auch hier wieder entscheidend, dass Ihre Flugverspätung mindestens drei Stunden dauert. Es kommt konkret wieder darauf an, wann die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Nur die Verspätung Ihres Anschlussflugs ist entscheidend, was bedeutet, dass bei der Berechnung der Verspätung weder die Verspätung des Zubringerflugs noch die Wartezeit am Flughafen berücksichtigt werden.

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Unsere Erfahrung mit Oman Air

Die Airline Oman Air ist eine Fluggesellschaft des Oman, welche im Jahr 1993 gegründet wurde. Sie hat ihren Sitz in Maskat und fliegt sowohl nationale als auch internationale Ziele an. Oman Air ist zudem Mitglied der Arab Air Carriers Organization. 

Oman Air Fakten

Die Airline Oman Air ist eine im Jahr 1993 gegründete Fluggesellschaft des Oman mit Sitz in Maskat. Die Airline fliegt sowohl nationale als auch internationale Destinationen an und ist Mitglied der Arab Air Carriers Organization. Ihre Flotte besteht aus insgesamt 52 Flugzeugen mit einem Durchschnittsalter von 5,7 Jahren (Stand März 2020).

Oman Air Trivia

Die Airline Oman Air wurde im Jahr 1981 unter dem Namen Oman Aviation Services (OAS) mit dem königlichen Dekret Nr. 52/81 gegründet.

Unsere Erfahrungen

Leider sind Airlines nicht besonders zahlungsbereit, sofern Fluggäste ihre Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen. Unsere Rechtsexperten konnten jedoch bereits in vielen Fällen erfolgreich zu außergerichtlichen Einigungen kommen und Ihnen damit zu Ihrer Entschädigung verhelfen. Überlassen Sie uns die Durchsetzung des Anspruchs und profitieren dabei von unseren Erfahrungen.

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Wenn Sie wissen möchten, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung gegen Oman Air haben, können Sie dies einfach und unkompliziert mithilfe unseres Entschädigungsrechners überprüfen. Dafür müssen Sie nichts weiter tun, als Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum in das Formular einzugeben. Ihr Ergebnis erhalten Sie dann, indem Sie auf "KOSTENLOS PRÜFEN" klicken. Kommt unser Entschädigungsrechner zu dem Ergebnis, dass Sie eine Anspruch auf Entschädigung gegen Oman Air haben, übernehmen wir gerne für Sie die Durchsetzung Ihren Entschädigungsanspruchs. Die Verhandlung mit Oman Air übernehmen von Anfang an die erfahrenen Rechtsexperten der SOS Flugverspätung für Sie und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Es fallen dabei keine versteckten Kosten für Sie an, da wir eine Provision von der ausgezahlten Entschädigung nur im Erfolgsfall einbehalten. Mit SOS Flugverspätung kommen Sie schnell und einfach zu Ihrer Oman Air Entschädigung!

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