Pegasus Airlines verweigert die Zahlung - was nun?
Wie viele Airlines, beruft sich selbstverständlich auch Pegasus Airlines hin und wieder auf außergewöhnliche Umstände, wenn Passagiere die Fluggesellschaft selbst kontaktieren. Die Claim-Handling Abteilung von Pegasus Airlines behauptet dann beispielsweise, Wetterbedingungen hätten zu Verspätung oder Flugausfall geführt. Für schlechtes Wetter kann natürlich niemand verantwortlich gemacht werden, auch nicht die Airline. Oftmals ist es allerdings so, dass das schlechte Wetter lediglich zu einer Verzögerung im Umlaufplan des Flugzeuges geführt hat. Der eigentliche Flug wäre aber gar nicht betroffen gewesen, wenn die Airline entsprechende ihr nach der Rechtsprechung zumutbare Maßnahmen ergriffen hätte, wie zum Beispiel das Bereitstellen eines Ersatzfluges.
Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, sind zu Gunsten der Verbraucher streng. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) geht davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann vorliegt,
"wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Sie dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein."
Über die Frage, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht anlandbar war, kann durchaus gestritten werden. Daher arbeiten wir mit einem Flug-Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Daher haben wir eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.