Sichern Sie sich Ihre Entschädigung von Play Airlines
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IATA-Code: | OG |
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ICAO-Code: | FPY |
Gründung: | 2019 |
Sitz: | Hafnarfjörður, Island |
Heimatflughafen: | Flughafen Keflavík |
Drehkreuz | Flughafen Keflavík |
Ziele: | international |
Flottenstärke: | 10 Flugzeuge |
Website |
Eine Flugverspätung kann Ihre Pläne komplett durcheinanderbringen – egal, ob Sie beruflich unterwegs sind oder den langersehnten Urlaub antreten. Doch wussten Sie, dass Sie bei Verspätungen ab 3 Stunden nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben können? Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen, während Sie sich entspannt zurücklehnen können. Lassen Sie uns die unangenehmen Überraschungen in bares Geld verwandeln!
Kam Ihr Play Airlines Flug mit einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden am Zielort an? Oder wurden Sie wegen Annullierung des Fluges oder Denied Bording gar nicht erst befördert? In diesen Fällen steht Ihnen gegenüber Play gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu. Auf dieser Seite informieren wir Sie in den Fällen einer Flugannullierung oder einer Flugverspätung mit Play ausführliche zu Ihren Rechten. Soweit Sie dies auf Sie zutrifft, nutzen Sie gerne unseren Entschädigungsrechner. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie bequem online Ihren Anspruch auf einen Schadensersatz gegenüber der Pegasus prüfen und uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderung beauftragen.
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Köln - Palma de Mallorca
250 €
Berlin - Palma de Mallorca
400 €
München - New York
600 €
Nicht alle Flugverspätungen und Annullierungen führen automatisch zu einem Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004). In bestimmten Ausnahmefällen, die als "höhere Gewalt" eingestuft werden, entfällt der Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Doch was bedeutet "höhere Gewalt" genau, und wann kann sie geltend gemacht werden?
Höhere Gewalt bezieht sich auf außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Dazu gehören Ereignisse, die weder vorhersehbar noch vermeidbar waren, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.
Beispiele sind:
Ein Entschädigungsanspruch entfällt, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung oder Annullierung direkt auf einen dieser außergewöhnlichen Umstände zurückzuführen ist. Zudem muss die Airline beweisen, dass sie alles Zumutbare getan hat, um die Auswirkungen für die Passagiere zu minimieren.
Auch wenn in Fällen höherer Gewalt keine finanzielle Entschädigung gezahlt wird, haben Sie weiterhin Anspruch auf:
Fluggesellschaften berufen sich oft auf "höhere Gewalt", um Entschädigungsansprüche abzuwehren. Doch nicht immer ist diese Behauptung gerechtfertigt. Technische Probleme, die durch unzureichende Wartung entstehen, oder interne organisatorische Schwierigkeiten gelten beispielsweise nicht als außergewöhnlich.
Wenn Ihre Fluggesellschaft "höhere Gewalt" geltend macht, prüfen wir Ihren Fall detailliert. Häufig können wir beweisen, dass die Airline dennoch haftbar ist – und Ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen.
Schluss mit Unsicherheit! Nutzen Sie unser Online-Tool und klären Sie Ihre Ansprüche in wenigen Minuten.
Ein Entschädigungsanspruch entsteht, wenn Ihnen gegen Ihren Willen der Einstieg in den für Sie gebuchten Flug verweigert wird, z. B. aufgrund von durch die Airline verschuldeter Überbuchung. Voraussetzung ist, dass Sie rechtzeitig am Gate erschienen sind und der Flug unter die Anwendung der europäischen Fluggastrechteverordnung fällt.
Wenn Ihr Flug mit einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden ankommt, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen. Entscheidend ist die tatsächlich verspätete Ankunft am Zielort, nicht die Wartezeit am Abflugort. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, in welchem die Flugzeugtüren am Zielort geöffnet werden.
Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung. Wichtig ist, ob Sie mehr als 14 Tage vor Abflug informiert worden sind. Die Information kann von Airline oder Reisedienstleister erfolgen. Die Höhe hängt von der Flugstrecke ab, und die Airline muss alternative Transportmöglichkeiten oder eine Erstattung anbieten.
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Auch Geschäftsreisende haben Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004). Dabei ist es unerheblich, ob der Flug privat oder geschäftlich gebucht wurde. Der Anspruch auf Entschädigung liegt immer bei der Person, die tatsächlich gereist ist – unabhängig davon, ob die Reise von der Firma bezahlt wurde.
Das bedeutet: Wenn ein Flug verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist, können auch Geschäftsreisende eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro geltend machen, abhängig von der Flugdistanz. Dies gilt selbst dann, wenn die Kosten des Tickets von der Firma getragen wurden.
Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter reist im Auftrag seines Unternehmens zu einer Konferenz. Durch eine Flugverspätung erreicht er die Konferenz zu spät. In diesem Fall steht ihm eine Entschädigung zu, da die Rechte bei der reisenden Person liegen – nicht beim Arbeitgeber.
Diese Regelung sorgt dafür, dass alle Reisenden, unabhängig vom Buchungszweck, gleich behandelt werden und ihre Rechte wahren können.
Zu beachten: Es kann jedoch sein, dass Sie Ihre Ansprüche im Wege Ihres Arbeitsvertrages abgetreten haben. Bevor Sie uns mandatieren empfiehlt sich also ein kurzer Blick in Ihren Arbeitsvertrag!
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
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Hatten Sie jemals einen verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug und waren unsicher, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können? Hier kommt die SOS Flugverspätung als Fluggastrechteunternehmen ins Spiel, um Ihnen zu helfen. Lehnen Sie sich zurück und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung in der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen.
Die EU-Verordnung 261/2004 bietet Fluggästen viele Rechte, doch die Regelungen können kompliziert sein. Als erfahrenes Fluggastrechteportal profitieren wir aus der Erfahrung einer Vilezahl von Fällen und kennen die Feinheiten. Wir wissen genau, wie Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können und verhelfen Ihnen gerne zu Ihrem Recht!
Häufig versuchen Fluggesellschaften, Ansprüche abzulehnen oder geringere Beträge anzubieten. Als Experten sorgen wir dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen wirklich zusteht.
Das Einreichen von Forderungen ist zeitaufwendig und oft frustrierend. Wir übernehmen sämtliche Kommunikation für Sie – von der Kommunikation mit der Airline bis hin zu rechtlichen Schritten, falls nötig.
Wir arbeiten erfolgsbasiert, das bedeutet im Erfolgsfall werden wir an dem durch uns erstrittenen Betrag beteiligt. Sollte der Fall wider Erwarten verloren gehen, fallen für Sie keine Kosten an! Sie haben daher keinerlei Kostenrisiko!
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