Wie hoch ist die Entschädigungszahlung die mir zu steht?
Die Höhe der Entschädigungspauschale beträgt zwischen 250 € und 600 € – abhängig von der Flugdistanz. Hinzutreten können Kostenerstattungen für Mehrkosten.
- Bis 1.500 km: 250 €
- 1.501–3.500 km: 400 €
- Über 3.501 km: 600 €
Hierbei handelt es sich um eine Entschädigungspauschale, welche unter den gegebenen Voraussetzungen jeweils der Person zusteht, welche auf den Flug gebucht gewesen ist. Entscheidend ist also, wer auf der Boardkarte oder der Buchungsübersicht der Airline vermerkt ist. Der Name des Karteninhabers muss sich nicht notwendigerweise decken, mit der Person, welche die Tickets erworben hat. Das kann insbesondere für Geschäftsreisende spannend sein.
Neben die Pauschale können je nach Einzelfall weitere Schadenspositionen treten. Abhängig vom Einzelfall kann die Airline dazu verpflichtet sein, Kosten einer Alternativverbindung, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten zu übernehmen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine Rechte geltend machen?
Ein durchsetzbarere Anspruch gegenüber Smartlynx besteht, insoweit ...
- Ihr Flug mit SmartLynx Airlines innerhalb der letzten 3 Jahre stattfand, die Ansprüche also nicht nicht verjährt sind
- Der Flug einen hinreichenden Bezug zur europäischen Union aufweist, der Abflug oder die Landung also in einem EU-Land erfolgte.
- Der Flugvorfall nicht auf außergewöhnliche Umstände (z. B. extremes Wetter) zurückzuführen ist.