Smartwings Flugverspätung Entschädigung
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IATA-Code: | QS |
---|---|
ICAO-Code: | TVS |
Gründung: | 2004 |
Sitz: | Prag, Tschechien |
Heimatflughafen: | Prag |
Ziele: | international |
Flottenstärke: | 34 Flugzeuge |
Website | www.smartwings.com |
Kam es bei Ihrem Smartwings-Flug zu einer Verspätung, Überbuchung oder eine Annullierung des Fluges? Dann fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung! Ab einer Ankunftsverspätung am Flughafen von drei Stunden steht Ihnen eine Entschädigung zu!
Wurde Ihr Flug storniert und Sie wurden hierüber nicht rechtzeitig informiert (mindestens 2 Wochen vorher) oder Sie wurden aufgrund einer Überbuchung nicht befördert, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Entschädigung gegen Smartwings. Prüfen Sie in nur drei Schritten Ihren Anspruch und beauftragen Sie fachkundige Rechtsexperten mit der Durchsetzung. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein!
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
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Smartwings ist eine tschechische Fluggesellschaft mit Hauptsitz in Prag und als Tochtergesellschaft der Charterfluggesellschaft Travel Service gegründet. Seit 2018 gilt sie jedoch als eigenständiges Unternehmen, da Travel Service in diesem Jahr in Smartwings integriert wurde.
Smartwings zählte im Zeitraum vom Januar und November 2018 zu den wichtigsten Dienstleistern bei der Durchführung von Abschiebeflügen aus Deutschland. Fast 1/3 der Abschiebeflüge wurden mit Smartwings durchgeführt.
Im Umgang mit uns zeigt sich Smartwings überwiegend kooperativ. So kommen wir in der Regel bei unproblematischen Fällen bereits außergerichtlich zum Erfolg. So konnten wir in vielen Fällen bereits innerhalb weniger Tage die Entschädigung auszahlen.
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War Ihr Flug mit Smartwings mehr als drei Stunden verspätet, muss Ihnen die Airline unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zahlen. Dabei zählt nicht die Wartezeit am Abflugflughafen oder die Wartezeit am Gepäckband, sondern das Öffnen der Flugzeugtür bei Ankunft. Beträgt die Verspätung am Ankunftsflughafen mehr als drei Stunden bei Ausschluss von außergewöhnlichen Umständen, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.
Dabei bestimmt die zurückgelegte Strecke die Höhe der Entschädigung. Bei einem Kurzstreckenflug von weniger als 1.500 km steht dem verspäteten Passagier eine Entschädigung in Höhe von 250,00 EUR zu. Bei einem Mittelstreckenflug zwischen 1.500 km und 3.500 km erhöht sich die Entschädigung auf 400,00 EUR und bei einem Langstreckenflug von mehr als 3.500 km können Passagiere 600,00 EUR von Smartwings . Bei Flügen, bei denen Start und Ziel innerhalb der EU liegen ´(innergemeinschaftlicher Flug), ist der Anspruch unabhängig von der Entfernung auf 400,00 EUR gedeckelt.
Wird Ihr Smartwings-Flug annulliert, haben Sie nach Art. 8 der EU-Fluggastverordnung (EU-FlugVO) eine Wahl, wie Sie mit der Situation umgehen. Verlangen können Sie
Ihr Ansprechpartner für die Rückerstattungsansprüche der Flugkosten ist die ausführende Fluggesellschaft und das auch dann, wenn Sie den Flug bei einem Reisebüro vor Ort oder einem Onlinereiseportal gebucht haben, ist ihr juristischer Anspruchsgegner Smartwings.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Ansprüche auf Ticketrückerstattung und Entschädigung können gleichzeitig bestehen. Dieser doppelte Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn sich die Fluggäste bei der Wahl der Optionen für die Ticketrückerstattung entscheiden. Entscheiden Sie sich dagegen für einen Alternativflug, entfällt der Anspruch. Der Anspruch auf Entschädigung ist davon nicht betroffen. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der geplanten Flugstrecke und variiert je nachdem, ob es sich um einen Kurzstreckenflug, Mittelstreckenflug oder einen Langstreckenflug handelt, zwischen 250,00 EUR, 400,00 EUR oder 600,00 EUR.
Annullierungen sind ärgerlich, jedoch nicht immer zu vermeiden. Erfahren Sie erst kurzfristig von der Stornierung Ihres Smartwings-Fluges, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Als kurzfristig gilt die Annullierung dann, wenn sie innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug erfolgt. Sofern Sie Smartwings in einem Zeitraum von mehr als 14 Tagen vor dem geplanten Abflug benachrichtigt hat, haben Sie dagegen keinen Anspruch.
Erfolgt die Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflug, ist der genaue Zeitpunkt, wann Smartwings Sie benachrichtigt hat, eine entscheidende Rolle. Denn je früher Sie von den veränderten Zeiten erfahren, desto größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen Sie akzeptieren.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Wird Ihr Flug annulliert und Smartwings bietet Ihnen, in dem in der obigen Tabelle wiedergegebenen Zeitrahmen, einen alternativen Flug an, stehen Ihnen keine Ausgleichszahlungen zu. Sofern der Ersatzflug jedoch früher abfliegen oder später landen soll als in der Tabelle angegeben, und Sie Smartwings nicht rechtzeitig informiert, muss die Airline zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Ersatzflug von einer anderen Airline durchgeführt wird und er tatsächlich später angekommen ist als in der Tabelle angegeben. Smartwings kann sich dann nicht damit entschuldigen, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. X ZR 73/16).
Kommt es auf Ihrem Flug mit Smartwings zu einer Verspätung oder einem Ausfall, haben Sie unter Umständen einen Entschädigungsanspruch. Um diesen Anspruch durchsetzen zu können, ist es wichtig, den ganzen Ablauf der Flugreise so genau wie möglich zu dokumentieren.
Lassen Sie sich die Verspätung von Smartwings unbedingt schriftlich bestätigen. Der maßgebliche Zeitpunkt ist das Öffnen der Flugzeugtüren am Zielflughafen. Auch eine Annullierung sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen. Haben Sie im Vorfeld keine Nachricht über die Annullierung erhalten, sondern erst am Check-In erfahren, dass der Flug nicht stattfindet, lassen Sie sich auch das vom Bodenpersonal bestätigen. Bewahren Sie zusätzlich sämtliche Reiseunterlagen und die gesamte Kommunikation mit der Airline (z.B. erhaltene E-Mails) zu Ihrem Flug auf, um nachweisen zu können, dass Sie den Flug gebucht haben. Machen Sie auch Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Annullierung oder Verspätung angezeigt wird.
Und ganz wichtig: Fragen Sie die Crew der Airline oder das Flughafenpersonal nach dem Grund der Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges. Denn sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, weil Smartwings sich weigert auszuzahlen, helfen diese Informationen unseren Kunden oftmals entscheidend weiter.
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Mit unserem System können Sie in kürzester Zeit Ihren Anspruch gegenüber Smartwings überprüfen. Nutzen Sie dafür einfach unseren Entschädigungsrechner und geben Sie dort Ihre Flugnummer und das Flugdatum ein. Nach einem Klick auf "KOSTENLOS PRÜFEN" erhalten Sie Ihr Ergebnis. Sollten Sie im Ergebnis einen Anspruch auf Entschädigung durch Smartwings haben, können Sie uns hier gleich Ihre Kontaktdaten hinterlassen und uns beauftragen, Ihre Forderung durchzusetzen. Wir übernehmen die gesamte Verhandlung und setzen für Sie Ihre Rechte durch. Wir arbeiten komplett ohne versteckte Kosten und behalten ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigungssumme ein.
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Unserer Erfahrung nach berufen sich viele Fluggesellschaften gern auf außergewöhnliche Umstände, wenn Passagiere versuchen die Ansprüche selbst durchzusetzen - und das auch, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, oder es strittig ist, ob der Vorfall im Verantwortungsbereich der Airline lag. In diesen Fällen begleiten wir Sie gern und helfen Ihnen dabei Ihren Anspruch gegen Smartwings durchzusetzen.
Zu Gunsten der Verbraucher sind die Anforderungen, die die Rechtssprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, relativ streng. Laut des Europäischen Gerichtshofs kann nur von außergewöhnlichen Umständen ausgegangen werden, wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Weiter dürfen die Gründe für den Vorfall aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein. Wir arbeiten mit einem Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob außergewöhnliche Umstände vorlagen und Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben eine über 95%ige Erfolgsquote vor Gericht.
Ab einer Verspätung von drei Stunden steht Ihnen eine Smartwings-Entschädigung zu. Wie sich diese Entschädigung berechnet. ist durch die EU-Fluggastrechteverordnung genau festgehalten. Als Zeitpunkt für die genaue Berechnung der Verspätung gilt nicht das Verlassen des Flughafens, sondern das Öffnen der Flugzeugtür am Zielflughafen. Entscheidend ist somit wann Sie gelandet sind und nicht wie lange Sie am Startflughafen gewartet haben oder wie lange die Gepäckabfertigung benötigt.
Wurde Ihr Flug annulliert, richtet sich der daraus resultierende Anspruch auf Entschädigung nach dem Zeitpunkt, an dem die Airline Sie über den Ausfall informiert hat. Grundlegend git: Die Airline muss Ihnen einen Alternativflug anbieten, wenn sie Sie später als 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert. Dieser Alternativflug darf sich jedoch, nur in einem bestimmten, zeitlichen Rahmen bewegen, je nachdem, wie spät Sie die Smartwings informiert hat. Wie eng dieser Zeitrahmen jeweils ist, zeigt die Tabelle unten. Wird Ihnen kein Alternativflug angeboten, steht Ihnen eine entsprechende Entschädigung zu.
Nach unserer Erfahrung fallen die meisten Flüge kurzfristig aus, sodass in diesen Fällen ein Anspruch auf Entschädigungszahlung nach Art. 5 der EU-Fluggastrechteverordnung besteht.
Für eine Entschädigung dürfen als zweite Voraussetzung keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen und außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Zu diesen gehören unter anderem Streiks, Naturkatastrophen oder Vogelschläge. Eine Entschädigung steht Ihnen aber z.B. bei technischen Defekten, erkrankter Besatzung oder Problemen mit Enteisungen zu, da dies Umstände sind, die von Smartwings eingeplant werden können und müssen.
ACHTUNG: Viele Airlines schieben außergewöhnliche Umstände vor, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.
Um eine Entschädigung einfordern zu können, müssen Sie selbst pünktlich am Check-In gewesen sein und den Flug angetreten haben (natürlich nur, wenn Sie nicht im Vorfeld von Smartwings über den Ausfall informiert wurden). Erfahren Sie erst am Check-In von der Annullierung Ihres Fluges, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. In einigen Fällen der Vergangenheit haben Airlines bestritten, dass Sie den Flug angetreten haben. Heben Sie daher unbedingt die Bordkarten auf.
War Ihr Smartwings-Flug überbucht und Ihnen wurde deswegen die Beförderung verweigert? Dann stehen Ihnen Ausgleichsansprüche, die je nach Distanz eine Höhe von 250,00 EUR, 400,00 EUR bzw. 600,00 EUR EUR betragen. Dieser Anspruch gilt auch, wenn Ihnen Smartwings einen Alternativflug angeboten hat. Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, ist Smartwings berechtigt, den Anspruch um 50% zu kürzen.
Beispiel: Dem Passagier wird das Boarding zu einem von ihm ordnungsgemäß gebuchten Flug von Berlin nach Stockholm verweigert, weil der Flug überbucht ist. Stattdessen bucht Sie Smartwings auf einen Alternativflug um, der mit einer Verspätung von weniger als zwei Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug ankommt. Da es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, die Strecke also weniger als 1500 km beträgt, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 250 EUR, der sich wegen der unter zwei Stunden liegenden Verspätung aber auf 125 EUR reduziert.
Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, ist Ihr Anspruch auf Entschädigung abhängig vom Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüren am Zielort. Wird der Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Verspätung des Abfluges oder die Verspätung des Zubringerfluges entscheidend ist, sondern ausschließlich die Ankunftszeit am Zielort. Wenn der Zubringerflug also eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, der Anschlussflug diese Verspätung allerdings aufholt und sie mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommen, steht Ihnen keine Entschädigung von Smartwings zu.
Ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden haben Sie ein Recht auf Entschädigung durch Smartwings. Aber schon bei einer längeren Wartezeit stehen Ihnen eventuell Betreuungsleistungen durch Smartwings zu - abhängig von der Wartezeit und der Fluglänge. Dies gilt, sofern sich der Abflug bei einem Kurzstreckenflug (Flug mit einer Distanz von weniger als 1500 km) um mehr als 2 Stunden verzögert. Bei Mittelstreckenflügen (1500-3500 km) besteht der Anspruch bei einer Abflugverspätung von mindestens drei Stunden und bei Langstreckenflügen (ab 3500 km) bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Bei den Betreuungsleistungen handelt es sich konkret um Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sofern sich die Abflugverspätung darüber hinaus verzögert, können Sie von Smartwings weitere Unterstützungsleistungen beanspruchen. Geht beispielsweise der Flug erst am nächsten Tag, muss Smartwings die Hotelkosten übernehmen.
Sollte Ihr Flug mit Smartwings mehr als fünf Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommen, muss Smartwings nicht nur eine Entschädigung zahlen, sondern auch den Ticketpreis erstatten. Der Flug gilt dann als "gestrichen" und Sie haben das Recht vom Flug zurückzutreten. Sie können von Smartwings in diesem Fall zusätzlich zur Entschädigung verlangen, Ihnen auch die Ticketkosten zu erstatten oder Ihnen eine alternative Beförderung zu Ihrem Ziel oder nach Hause geboten wird. Sollten Sie sich hingegen dafür entscheiden, auf einen Ersatzflug zu warten, der z.B. erst am Folgetag stattfindet, können Sie sich ein Hotelzimmer für die Übernachtung (inklusive des Transfers dorthin und zurück) nehmen, wobei Smartwings auch hier die Erstattung aller Kosten übernehmen muss.