TAROM Entschädigung bei Flugverspätung Flugausfall

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Bei Flugausfall oder Flugverspätung jetzt TAROM Entschädigung sichern!

TAROM

TAROM
Foto: Photofex/AdobeStock
IATA-Code: RO
ICAO: ROT
Gründung: 1920
Sitz: Bukarest, Rumäien
Heimatflughafen: Bukarest
Fluggastaufkommen: 2,1 Mio. (2014)
Vielfliegerprogramm: Flying Blue
Allianz: Sky Team
Ziele: international und national
Flottenstärke: 19 Flugzeuge
Website www.tarom.ro

Hat TAROM Ihren Flug kurzfristig annulliert? War Ihr Flug mit TAROM um mehrere Stunden verspätet? Oder kam es seitens TAROM zu einer Nichtbeförderung, weil der Flug etwa überbucht  war? Das sollten Sie nicht einfach hinnehmen, sondern sich jetzt dagegen wehren und indem Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung und Rückerstattung von TAROM einfordern!

Hier erfahren Sie von uns, welche Voraussetzungen genau vorliegen müssen, damit Sie in Ihrem Fall eine Entschädigung sowie eine Rückerstattung von TAROM verlangen können. TAROM muss Ihnen je nach Länge der zurückgelegten Flugstrecke eine Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR auszahlen! Ob Ihnen in Ihrem Fall eine Entschädigung von TAROM zusteht, können Sie gerne schnell und kostenlos mithilfe unseres Entschädigungsrechners  überprüfen. Unsere erfahrenen Rechtsexperten setzen Ihren Anspruch für Sie mithilfe ihrer Expertise durch, indem sie von Tag eins an die Verhandlung mit TAROM für Sie übernehmen. SOS Flugverspätung bringt Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer TAROM Entschädigung!

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

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Folgende Voraussetzungen müssen für eine TAROM Entschädigung vorliegen

Verspätet sich Ihr TAROM Flug oder wurde der Flug annulliert, steht Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung unter diesen Voraussetzungen zu: 

3 Stunden Verspätung oder Annullierung

Eine Entschädigung muss TAROM Ihnen grundsätzlich auszahlen bei einer mehr als dreistündigen Flugverspätung. Das Öffnen der Flugzeugtür am Zielort allein ist für die Berechnung der Verspätung entscheidend. Tritt der Fall ein, dass TAROM Ihren Flug annulliert, ist die Airline auch in diesem Fall verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zahlen, sofern Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung in Kenntnis gesetzt wurden. Kam es zu einer Nichtbeförderung durch TAROM etwa wegen einer Überbuchung des Flugs, steht Ihnen ebenfalls eine Entschädigung von der Airline zu.

Rechtzeitig am Gate erscheinen

Damit Sie eine Entschädigung von TAROM verlangen können, müssen Sie rechtzeitig am Gate für die Abfertigung erschienen sein. Wann Sie sich zum Gate zur Abfertigung einfinden müssen, teilt Ihnen typischerweise die Airline oder der Reiseveranstalter mit. Nach Art. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung ist für alle anderen Fälle vorgesehen, dass Sie spätestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug am Gate sein müssen, damit Ihnen eine Entschädigung zusteht. Hier erklären wir Ihnen, wann Sie am Flughafen sein sollten, um stressfrei Ihren Flug antreten zu können.

Außergewöhnliche Umstände

Auch dürfen keine außergewöhnliche Umstände dazu geführt haben, dass es zu einer Flugverspätung oder Annullierung kam. Das betrifft Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, aber nicht von der Airline beeinflusst werden können. Unwetter, Vogelschläge und Naturkatastrophen fallen klassischerweise darunter. In bestimmten Konstellationen werden auch Streiks als außergewöhnliche Umstände angesehen. Sorgen jedoch technische Störungen oder eine erkrankte Besatzung für eine Annullierung oder Verspätung, kann sich TAROM nicht erfolgreich auf außergewöhnliche Umstände berufen.

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Habe ich gegen einen Anspruch auf Entschädigung gegen TAROM bei einer Flugverspätung?

Ihnen steht eine Entschädigung gegen TAROM ab einer mehr als dreistündigen Flugverspätung zu. Als Anknüpfungspunkt für die Berechnung der Verspätung dient dabei das Öffnen der Flugzeugtür am Zielflughafen. Nicht mit einberechnet wird hingegen die Wartezeit am Flughafen bis zu Ihrem Abflug bei der Berechnung der Verspätung. Beruht die Annullierung oder Verspätung jedoch auf außergewöhnliche Umstände, muss TAROM Ihnen keine Entschädigung zahlen. Unter solche Umstände gefasst werden Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen, von der Airline aber nicht beeinflusst werden können. Darunter fallen insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter und Vogelschlägen. Auch Streiks können unter bestimmten Voraussetzungen dazu zählen. Liegen die Probleme jedoch im Verantwortungsbereich der Airline, wie es etwa bei technischen Problemen oder einer erkrankten Besatzung der Fall ist, kann TAROM sich nicht erfolgreich auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände berufen. 

Vorsicht: Um keine Entschädigung auszahlen zu müssen, berufen sich Airlines öfters pauschal auf außergewöhnliche Umstände, auch wenn sie im konkreten Fall nicht vorliegen.

Wie hoch fällt meine Entschädigung von TAROM aus?

Wie hoch die Entschädigung ausfällt, die Sie von TAROM einfordern können, hängt von der Länge der zurückgelegten Flugstrecke ab. Ihnen steht bei einem Kurzstreckenflug eine Entschädigung in Höhe von 250 EUR von TAROM pro Fluggast zu. Sie können 400 EUR pro Fluggast bei einem Mittelstreckenflug von TAROM verlangen. Im Falle eines Langstreckenflugs erhöht sich die Summe auf 600 EUR pro Fluggast. Liegen Start und Ziel Ihres Flugs innerhalb der EU (innergemeinschaftlicher Flug) liegen, wird der Entschädigungsanspruch unabhängig von der zurückgelegten Flugstrecke auf eine Höhe von 400 EUR begrenzt. Storniert TAROM Ihren Flug und bietet Ihnen aber gleichzeitig einen Alternativflug an, bei dem die Verspätung bei einem Kurzstreckenflug unter zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug unter drei Stunden und bei einem Langstreckenflug unter vier Stunden beträgt, kann die Airline den Anspruch um 50 % kürzen

TAROM Flugverspätung - hat die Airline die Pflicht Betreuungsleistungen zu erbringen?

TAROM muss sogenannte Betreuungsleistungen  dann nach der EU-Fluggastrechteverordnung erbringen, wenn sich Ihr Flug um eine gewisse Zeit verspätet. Dann ist die Airline Ihnen gegenüber dann dazu verpflichtet, Sie mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen. TAROM muss Ihnen auch die Möglichkeit verschaffen, kostenlos zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Hat ein Kurzstreckenflug eine Verspätung von zwei Stunden, ein Mittelstreckenflug eine Verspätung von drei Stunden und ein Langstreckenflug eine Verspätung von vier Stunden, hat TAROM die Pflicht, die Betreuungsleistungen zu erbringen. Erfüllt TAROM diese Pflicht nicht und Ihnen entstehen deshalb Mehrkosten, können Sie von der Airline verlangen, dass diese Kosten ersetzt werden.

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Sofern der Flieger mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

600 €

Flugausfall bei TAROM - welche Rechte stehen mir zu?

Sie können grundsätzlich dann eine Entschädigung von TAROM verlangen, wenn die Airline Ihren Flug annulliert. Es kommt dabei entscheidend darauf an, wann Sie von der Airline über die Annullierung informiert wurden. Teilt Ihnen TAROM später als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug mit, dass der Flug ausfällt steht Ihnen eine Entschädigung zu. Setzt Sie TAROM jedoch spätestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung in Kenntnis, steht Ihnen keine Entschädigung von der Airline zu.

Nach dem Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie nicht nur die Möglichkeit, eine Entschädigung von TAROM zu verlangen, sondern daneben auch noch eine Rückerstattung zu fordern. Nach der Verordnung können Sie sich entscheiden zwischen   

  • einer Ticketrückerstattung oder
  • einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • einer anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)

Wenn Sie eine Entschädigung oder eine Rückerstattung geltend machen möchten, müssen sich immer an die ausführende Fluggesellschaft wenden. Wo genau Sie dabei Ihren Flug gebucht haben, ob über ein Onlinereiseportal oder in einem Reisebüro, ist nicht entscheidend. 

Unsere Empfehlung für Sie: Wenn Sie noch am Flughafen die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren können Sie es einfacher machen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Bitten Sie das Flughafenpersonal darum, Ihnen eine schriftlich Bestätigung der Annullierung oder Verspätung zu geben und fragen Sie auch nach, ob das Personal den Grund für das Flugproblem kennt. Mit diesen Schritten verbessern Sie Erfolgschance für die Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruch erheblich.

Keine Entschädigung bei einem Ersatzflug in folgendem Zeitfenster:

Zeitpunkt der Benachrichtigung alternativer Abflug alternative Ankunft
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug max. 2 Stunden früher max. 4 Stunden später
weniger als 7 Tage vor Abflug max. 1 Stunde früher max. 2 Stunden später

Kommt es dazu, dass Ihr TAROM Flug annulliert wird und Sie werden darüber zwischen siebe Tagen und zwei Wochen vor dem geplanten Abflug informiert und die Airline bietet Ihnen einen Ersatzflug an, der maximal zwei Stunden früher und höchstens vier Stunden später als der ursprünglich geplante Flug am Ziel ankommt, entfällt ein Entschädigungsanspruch. Informiert TAROM Sie später als sieben Tage vor dem Abflug über den Flugausfall und Sie erhalten einen Alternativflug, welcher höchstens eine Stunde früher und maximal zwei Stunden später als der annullierte Flug am Zielflughafen landet, steht Ihnen ebenfalls keine Entschädigung zu. Eine Entschädigung steht Ihnen in dem Fall zu, in dem TAROM Ihnen keinen Alternativflug in diesem Zeitrahmen anbieten kann.

Hat TAROM bei einer Flugverspätung eine Pflicht zur Rückerstattung?

Dauert die Flugverspätung in Ihrem Fall länger als fünf Stunden, kommt diese Verspätung einer Annullierung gleich. In solchen Fällen besteht für Sie die Möglichkeit, vom Beförderungsvertrag mit TAROM zurückzutreten und von der Airline eine Rückerstattung einzufordern. Auch hier ist Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung anwendbar, sodass Sie die Wahl haben, sich zwischen

  • einer Rückerstattung des Ticketpreises oder
  • einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • einer alternative Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einem Zeitpunkt Ihrer Wahl (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)

zu entscheiden.

 

Welche Rechte habe ich sofern es zu einer Nichtbeförderung durch TAROM kam? 

Ist der TAROM Flug überbucht  und die Airline hat Ihnen deshalb die Beförderung verweigert, steht Ihnen ein Anspruch sowohl auf eine Entschädigung als auch auf eine Rückerstattung zu. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie auch hier wieder die Möglichkeit, sich zwischen

  • einer Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises oder
  • einer Rückbeförderung zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • einer alternative Beförderung zum frühestmöglichen oder einem Zeitpunkt Ihrer Wahl.

zu entscheiden.

 

Anschlussflug verpasst - muss mich TAROM dafür entschädigen?

Hat sich der TAROM Zubringer so sehr verspätet, dass Sie deshalb nicht nicht mehr rechtzeitig Ihren Anschlussflug erreichen können, muss die Airline Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen entschädigen. Auch hier kommt es entscheidend für einen Entschädigungsanspruch an, dass Ihre Flugverspätung mindestens drei Stunden dauert. Maßgeblich ist hier konkret, wann die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Dabei ist nur entscheidend wie lang die Verspätung Ihres Anschlussflugs dauerte. Das heißt, dass bei der Berechnung der Verspätung weder die Verspätung des Zubringerflugs noch die Wartezeit am Flughafen berücksichtigt werden.

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Unsere Erfahrung mit TAROM

Die Airline TAROM ist eine rumänische Fluggesellschaft, welche im Jahr 1920 gegründet wurde. Sie hat ihren Sitz in Bukarest und fliegt sowohl nationale als auch internationale Ziele an. Die Airline ist außerdem Mitglied der Luftfahrtallianz Sky Team. 

TAROM Fakten

Die Airline TAROM ist eine im Jahr 1920 gegründete rumänische Fluggesellschaft mit Sitz in Bukarest. Die Airline fliegt sowohl nationale als auch internationale Destinationen an und ist Mitglied der Luftfahrtallianz Sky Team. Ihre aktuelle Flotte besteht aus insgesamt 19 Flugzeugen mit einem Durchschnittsalter von 12,2 Jahren (Stand Mai 2022).

TAROM Trivia

Die ersten Trans-Atlantik-Flüge von TAROM starteten im Jahr 1966. Im Jahr 1974 erfolgte die erste Linienverbindung nach New York. Davor bediente TAROM hauptsächlich nationale und europäische Ziele.

Unsere Erfahrungen

Leider sind Airlines nicht sehr zahlungsbereit, wenn Passagiere ihre Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen. In einer Vielzahl von Fällen konnten jedoch unsere Rechtsexperten bereits erfolgreich zu außergerichtlichen Einigungen kommen und Ihnen damit zu Ihrer Entschädigung verhelfen. Überlassen Sie die Durchsetzung Ihres Anspruchs uns und profitieren dabei von unseren Erfahrungswerten.

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