TUIfly Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall
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IATA-Code | X3 |
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ICAO-Code: | TUI |
Gründung: | 1972 |
Heimatflughafen: | Flughafen Hannover-Langenhagen (HAJ) |
Flottenstärke: | 22 Flugzeuge |
Website | www.tui.com |
War Ihr Flug mit TUIfly verspätet, überbucht oder wurde annulliert? Dann fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung und eine Rückerstattung! Beträgt die Ankunftsverspätung mehr als drei Stunden, können Sie von der Airline eine Entschädigung wegen der Flugverspätung verlangen. Auch wenn Ihr TUIfly Flug abgesagt wurde und die Airline Sie darüber nicht rechtzeitig informiert hat oder Sie wegen einer Überbuchung nicht befördert wurden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen.
Sie können mithilfe unseres Entschädigungsrechners in wenigen Schritten schnell und unkompliziert prüfen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Entschädigung besteht und unsere Rechtsexperten mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Ein Anspruch auf Entschädigung kann in mehreren Fällen entstehen. Einmal bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden. Entscheidend dabei ist, wann Sie die Flugzeugtür öffnen. Auch wenn Ihr Flug kurzfristig abgesagt wird und die Airline Sie darüber nicht rechtzeitig informiert, kann Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zustehen. Eine Entschädigung können Sie auch bei der Nichtbeförderung wegen einer Überbelegung des Flugzeugs verlangen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen dürfen. Darunter versteht man Ereignisse, die zu einem Flugvorfall führen und von der Airline nicht beeinflusst werden können. Dies ist beispielsweise der Fall bei Unwetter, Naturkatastrophen oder Vogelschlägen. Unter gewissen Umständen können auch Streiks darunter fallen.
Je nach zurückgelegter Flugstrecke kann die Höhe der Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR betragen. Pro Passagier erhalten Sie 250 EUR bei einem Kurzstreckenflug (bis 1500 km). Bei einem Mittelstreckenflug (zwischen 1500 und 3500 km) werden Sie mit 400 EUR entschädigt und bei Langstreckenflügen (ab 3500 km) muss die Airline Ihnen 600 EUR zahlen. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Flügen mit Start und Ziel innerhalb der EU, hier wird der Anspruch pauschal auf 400 EUR gedeckelt.
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Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden muss TUIfly Ihnen eine Entschädigung zahlen. Für die Berechnung der Verspätung ist ausschlaggebend, wann Sie die Flugzeugtür am Zielflughafen öffnen und nicht die Wartezeit am Flughafen. Außerdem darf die Flugverspätung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruhen. Zu solchen zählen Unwetter, Naturkatastrophen, Vogelschläge und gegebenenfalls auch Streiks. Bei Ereignissen, die für TUIfly jedoch einkalkulierbar waren, wie etwa technische Defekte oder eine erkrankte Besatzung, kann sich die Airline nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Achtung: Auch wenn tatsächlich keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, versuchen viele Airlines sich darauf zu berufen, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.
Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke. Bei einem Kurzstreckenflug muss die Airline Ihnen 250 EUR zahlen. Die Summe für einen Mittelstreckenflug beträgt 400 EUR und bei einem Langstreckenflug erhalten Sie 600 EUR. Für Flüge innerhalb der EU (innergemeinschaftlicher Flug) gilt jedoch eine Deckelung des Anspruchs auf 400 EUR. Außerdem kann die Airline den Anspruch um 50 % kürzen, wenn Ihnen eine alternative Beförderung angeboten wird, bei der die Flugverspätung bei einem Kurzstreckenflug unter zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug unter drei Stunden und bei einem Langstreckenflug unter vier Stunden bleibt.
Verspätet sich Ihr Flug mit TUIfly, muss die Airline gegebenenfalls neben einer Entschädigung oder Rückerstattung auch Betreuungsleistungen erbringen. Das bedeutet, dass TUIfly Ihnen Malzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen muss und Ihnen die Möglichkeit verschaffen muss, zwei Telefonate zu führen und E-Mails zu versenden. Voraussetzung dafür ist, dass die Verspätung bei einem Kurzstreckenflug mindestens zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug mindestens drei Stunden und bei einem Langstreckenflug mindestens vier Stunden beträgt.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Wenn sich Ihr TUIfly Flug um mehr fünf Stunden verspätet, können Sie den Flug stornieren und von TUIfly die Rückerstattung der Ticketkosten verlangen. Alternativ können Sie sich auch für eine anderweitige Beförderung entscheiden. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung können Sie die Rückerstattung der Ticketkosten oder einen Rückflug zum ersten Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen. Sie können weiterhin wählen zwischen einer alternativen Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einer alternativen Beförderung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihren Wunsch (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)
Für die Geltendmachung der Rückerstattung müssen Sie sich an die ausführende Fluggesellschaft, demnach TUIfly wenden. Ihr Ansprechpartner bleibt TUIfly unabhängig davon, ob Sie Ihre Reise in einem Reisebüro vor Ort oder einem Onlinereiseportal gebucht haben.
Datum und Uhrzeit | Airline | Flugnummer | Route | Status |
12.01.2022, 18:00 Uhr | TUIfly | X32175 | Fuerteventura/Puerto del Rosario - Kanaren (FUE) - Stuttgart (STR) | Annullierung |
05.01.2022, 07:10 Uhr | TUIfly | X32144 | Hannover (HAJ) - Teneriffa Süd - Kanaren (TFS) | Annullierung |
04.01.2022 ,12:05 Uhr | TUIfly | X32811 | Madeira (FNC) - Stuttgart (STR) | Verspätung |
04.01.2022, 08:00 Uhr | TUIfly | X32852 | Düsseldorf (DUS) - Madeira (FNC) | Verspätung |
04.01.2022, 08:00 Uhr | TUIfly | X32810 | Stuttgart (STR) - Madeira (FNC) | Verspätung |
07.12.2021, 15:00 Uhr | TUIfly | X36683 | Hurghada (HRG) - München (MUC) | Verspätung |
04.12.2021, 14:45 Uhr | TUIfly | X32174 | Stuttgart (STR) - Fuerteventura/Puerto del Rosario - Kanaren (FUE) | Annullierung |
04.12.2021, 12:00 Uhr | TUIfly | X32239 | Las Palmas/Gran Canaria - Kanaren (LPA) - München (MUC) | Verspätung |
29.11.2021, 12:50 Uhr | TUIfly | X3789 | Budapest (BUD) - Köln/Bonn (CGN) | Verspätung |
28.11.2021, 22:25 Uhr | TUIfly | X3763 | Zürich (ZRH) - Köln/Bonn (CGN) | Annullierung |
Hat TUIfly Ihren Flug abgesagt, können Sie ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung und Rückerstattung geltend machen. Für einen Entschädigungsanspruch kommt es entscheidend darauf an, wann TUIfly Sie über die Annullierung informiert hat. Erfolgt die Mitteilung später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Wenn TUIfly Ihnen vor diesem Zeitraum darüber in Kenntnis setzt, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Entschädigungshöhe richtet sich auch hier nach der zurückgelegten Flugstrecke.
Ausfälle von TUIfly Flügen führen auch dazu, dass Sie von der Airline eine Rückerstattung verlangen können. Konkret können Sie die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten oder einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen. Sie können sich ebenfalls zwischen einer alternativen Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einer alternativen Beförderung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch (vorausgesetzt es sind genügend freie Plätze vorhanden) entscheiden.
Unser Tipp: Um die Durchsetzung Ihres Anspruch zu erleichtern dokumentieren Sie noch am Flughafen die Verspätung oder Annullierung. Fotografieren Sie die Anzeigetafeln, auf denen das Flugproblem angezeigt wird und lassen Sie sich die Verspätung oder Annullierung vom Flughafenpersonal schriftlich bestätigen.
Es kann vorkommen, dass Flüge von TUIfly überbucht sind und Sie deshalb nicht befördert werden. Auch in solchen Fällen können Sie von TUIfly eine Entschädigung und eine Rückerstattung verlangen. Sie können ebenfalls wahlweise die Rückerstattung der Ticketkosten oder einen Rückflug zum ersten Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen. Auch können Sie sich zwischen einer alternativen Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen oder aber auch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Auch bei einem verpassten Anschlussflug kann Ihnen ein Entschädigungsanspruch zustehen. Dafür müssen Sie mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommen. Maßgebend ist hier ebenfalls das Öffnen der Flugzeugtür am Zielflughafen. Eine Verzögerung beim Abflug oder eine Verspätung des Zubringerfluges sind hier nicht entscheidend. Vielmehr ist allein die Ankunftszeit am Zielort von Bedeutung. Daher können Fälle entstehen, in denen Sie zwar beispielsweise mit einer Abflugverspätung von über drei Stunden starten aber diese Verspätung während des Fluges wieder aufgeholt werden kann. Dann muss die Airline Sie nicht entschädigen.
Nach unserer Erfahrung versuchen Airlines regelmäßig sich auf außergewöhnliche Umstände zu berufen, wenn Passagiere ihre Rechte selbst geltend machen wollen - auch dann, wenn diese tatsächlich gar nicht vorliegen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs gegen TUIfly.
Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen, was für Sie als Verbraucher von Vorteil ist. Nach Ansicht des Europäische Gerichtshof (EuGH) liegen solche Umstände nur dann vor, wenn der Lauf der Gegebenheiten vom Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist. Außerdem dürfen die Gründe für den Vorfall nicht Teil der gewöhnlichen Ausübung der Tätigkeit der Airline sein. Wir arbeiten mit einem Datenbankanbieter zusammen, der über alle relevanten Daten verfügt. Damit sind präzise Prognosen zu der Frage möglich, ob in Ihrem Fall außergewöhnliche Umstände vorlagen und ob Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben vor Gericht eine Erfolgsquote von über 95 % !
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"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
TUIfly entstand unter ihrem jetzigen Namen erst im Jahr 2007. Sie entspringt aber der 1972 gegründeten Fluggesellschaft Hapag-Lloyd Flug. Die deutsche Airline ist die Tochtergesellschaft des Touristikkonzerns TUI mit Sitz in Langenhagen. Die aktuelle Flotte von TUIfly besteht derzeit aus 22 Flugzeugen mit einem Durchschnittsalter von 11 Jahren (Stand April 2022).
Der überwiegende Teil der Sitzplätze von TUIfly Flügen wird nicht von der Airline selbst genutzt. Vielmehr verwenden TUI und andere Veranstalter die Plätze für Pauschalreisen.
Unserer Erfahrung zeigen sich Airlines wenig zahlungswillig, wenn Passagiere versuchen ihre Rechte selbst geltend zu machen. Allerdings zeigt TUIfly sich im Umgang mit uns kooperativ. In der Regel dauert es dann nur wenige Tage, bis wir Ihnen die Entschädigung auszahlen können.
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Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner und prüfen Sie in wenigen Schritten Ihren Anspruch gegen TUIfly. Geben Sie dafür nur Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum ein. Anschließend klicken Sie auf "KOSTENLOS PRÜFEN" und erhalten Ihr Ergebnis. Wenn die Berechnungen ergeben, dass Ihnen einen Anspruch gegen TUIfly zusteht, können Sie uns gerne mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen. Unsere Rechtsexperten von SOS Flugverspätung übernehmen die Verhandlung mit der Airline und setzen für Sie Ihre Rechte durch. Für Sie fallen keine versteckten Kosten an, wir behalten nur im Erfolgsfall eine Provision von der ausgezahlten Entschädigung ein.
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TUIFly Belgium ist die Tochtergesellschaft der TUI mit Sitz in Brüssel. Sie ist eine belgische Charter- und Linienfluggesellschaft und Mitgleid des Konzernverbundes TUI Airlines. Ihre Flotte besteht aus 31 Flugzeugen mit einem Durchschnittsalter von 10,5 Jahren (Stand Juli 2021).