Annullierung & Verspätung bei Turkmenistan Airlines? Das steht Ihnen zu!
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IATA-Code: | T5 |
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ICAO-Code: | TUA |
Gründung: | 1992 |
Sitz: | Aşgabat, Turkmenistan |
Heimatflughafen: | Aşgabat |
Ziele: | national und international |
Flottenstärke: | 22 Flugzeuge |
Website |
Stundenlanges Warten am Gate durch verspätete Flüge, kurzfristig annullierte Flüge oder verpasste Anschlüsse – Flugprobleme sind ärgerlich und oft mit Stress verbunden. Doch wussten Sie, dass Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht? Dank der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) haben Passagiere klar geregelte Entschädigungsansprüche bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung wegen Überbuchung.
Sie sind unsicher, ob Sie einen Erstattungsanspruch haben? Dann nutzen Sie ganz einfach unseren Entschädigungsrechner und erfahren Sie innerhalb weniger Sekunden, ob ein Anspruch besteht und wenn ja in welcher Höhe.
Flugunregelmäßigkeiten bei Turkmenistan Airlines oder einer anderen Airline? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich gegen Verzögerungstaktiken der Airlines wehren. Lassen Sie sich Ihr Geld nicht entgehen! 🚀
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Turkmenistan Airlines wurde am 4. Februar 2019 für einige Monate von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) aus dem europäischen Luftraum ausgeschlossen. Grund dafür Sicherheitsbedenken und Zweifel an der Einhaltung internationaler Luftsicherheitsstandards.Das Verbot betraf alle Flüge von Turkmenistan Airlines in die Europäische Union (EU), das Vereinigte Königreich (UK) und die Schweiz.
Nach technischen Verbesserungen und einer erneuten Überprüfung durch die EASA wurde das Flugverbot im Oktober 2019 aufgehoben, sodass die Airline wieder in die EU fliegen durfte.
Es ist schwierig verlässliche Aussagen zum Verspätungsverhalten von Turkmenistan Airlines zu treffen, da die Airline keine regelmäßigen Leistungsberichte veröffentlicht. Es lässt sich jedoch beobachten, dass die Flüge der Airline relativ hohe Verspätungswerte aufzeigen. Laut Daten von Flightradar24 und FlightStats liegt die durchschnittliche Verspätung bei Langstreckenflügen bei über 30 Minuten, bei einigen Verbindungen sogar über 1 Stunde. Die Gründe hierfür können vielfältig wie beispielsweise Einschränkungen des Luftraums oder Fehler im Planungsablauf.
Erfahrungsberichte von Passagieren zeigen, dass sich die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen bei Turkmenistan Airlines schwierig gestalten kann. Einerseits werden Anfragen vermehrt ignoriert oder nur nach erneuter Kontaktaufnahme beantwortet. Hierdurch kann es zu verlängerten Wartezeiten kommen. Wie viele andere Airlines lehnt die Airline Erstattungsansprüche vermehrt pauschal ab, mit dem Verweis auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Indem Sie uns beauftragen, ersparen Sie sich die lästige Kommunikation mit der Airline und bürokratischen Aufwand. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
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Die europäische Fluggastrechteverordnung soll Passagiere für Unannehmlichkeiten bei Flugvorfällen pauschal entschädigen. Sie sieht Pauschalen von bis zu 600 € vor, sofern der Flug verspätet ankam, oder Sie aufgrund einer Annullierung oder Überbuchung gar nicht erst befördert werden konnten. Die Verordnung greift nur dann, wenn der Flugvorfall einen hinreichenden Bezug zur europäischen Union hat. Das kann entweder durch Start und oder Landeflughafen der Fall sein, oder den Sitz der Airline. Da Turkmenistan Airlines keine europäische Airline ist, greift die Verordnung daher nur dann, wenn der Flug von Turkmenistan Airlines in einem Flughafen eines europäischen Mitgliedsstaates startet.
Wenn der Flug außerhalb der EU startet, da Turkmenistan Airlines keine europäische Fluggesellschaft ist. z.B.: Aschgebat --> Frankfurt fällt nicht unter die Verordnun
Wenn der Flug von einem Flughafen in der EU startet z. B. Frankfurt → Aschgabat
Damit wir Sie in der Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützen können benötigen wir weiterhin einen Anknüpfungspunkt zur deutschen Gerichtsbarkeit, damit - falls dies nötig sein sollte - unsere Partneranwälte in Deutschland Klage erheben können.
Das heißt, dass Ihr Flug von einem deutschen Flughafen abgeflogen sein muss, damit wir im Gerichtsbezirk des Flughafens Klage erheben können.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Die europäische Fluggastrechteverordnung sieht eine pauschale Entschädigung je nach zurückgelegter Flugstrecke vor. Entscheidend ist hierbei die Luftlinie zwischen Start- und Landeflughafen.
Flugvorfall | Entschädigung |
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Verspätung ab 3 Stunden | 200-600 € Entschädigung |
kurzfristige Annullierung | 200-600 € Entschädigung |
Nichtbeförderung | 200-600 € Entschädigung |
Verweigerter Einstieg aus Airline Gründen | Ersatzflug und ggf. Entschädigung |
Die europäische Fluggastrechteverordnung greift nur dann, wenn der Flug einen hinreichenden Bezug zur europäischen Union und hat in einem Mitgliedstaat der europäischen Union startet. Damit wir Sie unterstützen können braucht es zusätzlich einen Anknüpfungspunkt zur deutschen Gerichtsbarkeit, sodass Ihr Flug in Deutschland gestartet sein muss.
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Sie benötigen einen schriftlichen Nachweis darüber, dass Sie auf den entsprechenden Flug gebucht worden sind. Die Buchungsbestätigung muss nicht notwendigerweise von Turkmenistan Airlines ausgestellt sein, sondern kann auch durch einen Reiseveranstalter erfolgen. Wichtig ist, dass Ihr Name, die Flugnummer und das Flugdatum ersichtlich sind.
Sie müssen sich pünktlich am Gate eingefunden haben. In der Regel kommuniziert die Airline im Rahmen der Buchung, wann man sich am Gate einzufinden hat. Fehlt diese Information besagt VO 261/2004, dass Sie 45 Minuten vor Abfertigung am Gate sein sollen. Achten Sie hierzu auch auf Lautsprecherdurchsagen am Flughafen. Von einem pünktlichen Erscheinen ist abzusehen, bei vorzeitiger Annullierung.
Der Flugvorfall muss weiterhin in den Verantwortungsbereich der Airline fallen. Das ist der Fall, wenn der Flugvorfall nicht auf höherer Gewalt beruht. Hierunter versteht man Umstände, die nicht im Herrschaftsbereich der Airline liegen und auch durch sorgfältige Vorsichtsmaßnahmen nicht hätte verhindert werden können. Beispiele sind: Extremwetter wie starker Schneefall, Sicherheitsbedenken und Vogelschläge
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Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Tobias
Einfach, schnell, gut. Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.
Florian
Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.
Tina
Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.