Ansprüche gegen TUS Air bei Flugausfällen und Verspätungen
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IATA-Code: | U8 |
---|---|
ICAO: | CYF |
Gründung: | 2015 |
Sitz: | Larnaka, Zypern |
Heimatflughafen: | Larnaka, Zypern |
Ziele: | national und international |
Flottenstärke: | 4 Flugzeuge |
Website |
Hatten Sie eine Verspätung oder Annullierung mit Tus Airways? Oder konnten Sie wegen einer verschuldeten Überbuchung nicht befördert werden? Warten Sie nicht länger – Sie haben möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung! Als Passagier sind Sie durch die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) geschützt.
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Damit Sie eine Entschädigung von TUS Air verlangen können, müssen Sie sich pünktlich am angegebenen Gate einfinden. Oftmals werden Ihnen konkrete Abfertigungszeiten von der Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter mitgeteilt. Es empfiehlt sich jedenfalls sich mindestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug am Gate einzufinden. Lediglich bei einer Annullierung, die Ihnen bereits vor dem Abflug mitgeteilt wurde, sind Sie nicht verpflichtet, sich rechtzeitig zur Abfertigung für den ursprünglichen Flug einzufinden.
Weitere Voraussetzung eines Entschädigungsanspruches ist, dass Sie eine bestätigte Buchung für den betroffenen Flug vorweisen können. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie direkt bei TUS Air, in einem Reisebüro oder über ein online Reiseporttal gebucht haben. Entscheidend ist, dass auf der Buchungsbestätigung
vermerkt sind. Anspruchsgegner ist die ausführende Airline.
Das Bestehen eines Entschädigungsanspruches knüpft an das Vorliegen eines Flugvorfalls an. In Betracht kommt eine Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden, das Verpassen des Anschlussfluges oder die kurzfristige Stornierung eines Fluges. Hierbei ist ausschlaggebend wann Sie über den Flugausfall informiert worden sind. Erfolgt die Information der Airline innerhalb der 14 Tage vor geplantem Abflug, sind Sie zur Entschädigung berechtigt. Ebenso berechtigt sind Sie, bei Nichtbeförderung.
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Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn Ihr Flug sich erheblich verspätet. Erheblich ist eine Verspätung ab drei Stunden. Entscheidend für das Bestehen eines Erstattungsanspruchs sind folgende Faktoren:
Zu einer Erstattung sind Sie berechtigt, ab einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr: Entscheidend für die Berechnung Ihrer Verspätung ist der Moment, in dem sich die Flugzeugtüren am Zielflughafen geöffnet haben. Es wird also nicht darauf abgestellt, wie lange sie ursprünglich warten mussten, sondern nur mit wie viel Verspätung Sie Ihr Ziel erreichten.
Die europäische Fluggastrechteverordnung sieht eine pauschale Entschädigung vor, welche sich nach der zurückgelegten Flugstrecke richtet. Hierbei ist nicht die tatsächlich geflogene Distanz beispielsweise mit Anschlussflug entscheidend, sondern die Luftlinie zwischen Start- und Landeflughafen.
liegt die Distanz...
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
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Ein Anspruch auf Entschädigung kann bestehen, wenn Ihr Flug storniert wurde. Maßgeblich für ein Bestehen oder Nichtbestehen des Entschädigungsanspruches ist, wann Sie über den Ausfall Ihres Fluges informiert worden sind. Abzustellen ist daher auf den Zeitpunkt der Benachrichtigung.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Neben einer Entschädigung können Sie auch eine Rückerstattung von TUS Air verlangen. Nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung steht es dem Passagier frei,
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
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Unter Umständen kommt es vor, dass der Flug zwar regulär stattfindet, Sie aber nicht auf den Flug gelassen werden. Die häufigste Ursache einer Nichtbeförderung ist das Phänomen der Überbuchung.
Unter Overbooking versteht man eine gängige Praxis in der Luftfahrt. Fluggesellschaften neigen nämlich dazu, Flüge bewusst zu überbuchen. Das bedeutet, dass sie mehr Tickets zum Verkauf anbieten, als es tatsächlich Sitzplätze im Flugzeug gibt. Dies liegt daran, dass häufig beispielsweise durch Krankheit nicht alle gebuchten Passagiere den Flug antreten. Um solche sogenannten No-Shows zu vermeiden und alle Kapazitäten zu nutzen, werden mehr Tickets verkauft, als Kapazitäten bestehen. Diese Geschäftspraxis kann für Passagiere äußerst frustrierend sein, da sie letztlich nicht befördert werden können. Auch bei unfreiwilliger Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung läuft analog zur Entschädigung bei Annullierung oder Verspätung.
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
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Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nach der europäischen Verordnung 261/2004 auch dann, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben und hierdurch Ihren Zielort mit Verspätung erreicht haben. Gründe für das Verpassen eines Anschlussfluges können vielfältig sein und vom Unterschreiten der minimal connecting time bis zur Annullierung des Vorfluges reichen.
Ein Erstattungsanspruch besteht nur, wenn Zubringer- und Anschlussflug Teil einer einheitlichen Buchung gewesen sind.
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
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Der Albtraum vieler Reisender: Sie stehen am Gepäckband und warten vergeblich auf Ihren Koffer.
Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäckstücken ist nicht direkt durch die europäische Fluggastrechteverordnung geregelt, sondern ergibt sich aus dem Montrealer Übereinkommen.
Gepäck gilt als verloren, wenn es innerhalb von 21 Tagen nach Ankunft des Fluges nicht gefunden wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es als "verspätet" behandelt.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
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Da die Flotte vergleichsweise klein ist, kann es im Falle technischer Probleme oder Personalengpässen schnell zu längeren Wartezeiten kommen, da oft keine Ersatzmaschinen verfügbar sind. Im Jahr 2022 wurde berichtet, dass etwa 94 % der Flüge von TUS Airways verspätet waren, wodurch die Airline zu einer der unpünktlichsten Airlines Europas zählt. Aktuelle Daten zeigen, dass von 29 Abflügen in den letzten 24 Stunden nur 13,79 % pünktlich waren.
Als zypriotische Fluggesellschaft hat TUS- Airways eine enge wirtschaftliche Verbindungen zu Israel. Die Airline fliegt viele Strecken von/nach Tel Aviv und arbeitet mit israelischen Unternehmen zusammen. Im Jahr 2023 schloss TUS ein Codeshare Abkommen mit der israelischen Fluggesellschaft El Al, um mehr Verbindungen zwischen Israel und Europa anzubieten.
Durch die Corona- bedingten Einschränkungen des Reiseverkehrs hatte Tus Airways zeitweise den Betrieb reduziert. Im Folgejahr 2022 kehrte die Airline dan aber mit verstärkter Flotte auf den Markt zurück: im Vorjahr 2021 hatte die rumänischen Fluggesellschaft Blue Air Insolvenz angemeldet und TUS Airways übernahm einen Teil der Flotte.
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TUS ist Teil eines umfangreichen Code-Sharing-Abkommens mit der israelischen Fluggesellschaft El Al. Derartige Partnerschaften ermöglicht es TUS deren Kunden ein größeres Netzwerk an Zielen anzubieten, auch wenn sie nicht selbst alle Strecken fliegt.
Die Gründe für Codesharing können vielfältig sein, doch hier haben wir ein paar der Beweggründe zusammengetragen. Durch das Betrieben von Codesharing profitieren Airlines durch
TUS Airways hat ein umfangreiches Code-Share-Abkommen der israelischen Fluggeselschaft El Al. Diese Partnerschaft ermöglicht eine Erweiterung des Streckennetzes von TUS, ohne dass die Airline selbst all diese Strecken bedienen muss.
Tobias
Einfach, schnell, gut. Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.
Florian
Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.
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Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.
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