Flugverspätungen oder Flugausfälle bei Virgin Airlines? Sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung!
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Sie hatten eine Verspätung, Annullierung oder ein anderes Problem mit einem Flug von Virgin Atlantic auf Ihrer letzten Urlaubsreise? Wussten Sie, dass Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004) oder der britischen UK 261 eine Entschädigung von bis zu 600 € / £520 zustehen kann? In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie Anspruch haben, wie Sie Ihre Forderung durchsetzen und welche Tipps Ihnen helfen, schnellstmöglich Ihr Geld zurückzubekommen.
👉 Sie sind sich nicht sicher, ob Ihnen ein Anspruch gegenüber Virgin Atlantic zusteht? Dann nutzen Sie doch einfach unseren intelligenten Entschädigungsrechner, und überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben - und wenn ja, in welcher Höhe!
Wir von der SOS Flug haben uns zur Aufgabe gemacht, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Ganz ohne bürokratischen Mehraufwand! Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können- Ihren restlichen Urlaub!
Richard Branson wollte eigentlich eine eigene Concorde-Flotte betreiben, das Projekt wurde allerdings nie umgesetzt. Außerdem ist Virgin Atlantic für einen markanten Brandauftritt bekannt: Es ist eine der wenigen Airlines mit Upper-Class-Bars sowie für kreative Sicherheitsinstruktionsvideos mit Hollywood-Flair.
Virgin Atlantic gehört zu den pünktlicheren Langstrecken-Airlines, hat aber – wie viele Airlines – gelegentlich mit Verzögerungen zu kämpfen. Laut aktueller Datenlage waren im Jahr 2023 ca. 75–85 % der Abflüge innerhalb eines Zeitfensters von 15 Minuten nach geplanter Zeit. Auch die Annullierungsquote ist mit 1-2 % relativ gering.
Virgin Atlantic Airlines hat seinen Sitz in London und somit außerhalb der EU. Daher ist die Verordnung nicht auf alle Flüge anwendbar. Sie findet Anwendung bei Flügen, die von einem EU-Flughafen abfliegen.
Das bedeutet, Ihnen steht bei einem Flug aus Deutschland nach Großbritannien eine Entschädigung zu, nicht aber bei einem Flug aus Großbritannien nach Deutschland.
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Durch den Austritt Großbritanniens aus der europäischen Union, dem sogenannten "Brexit" hat sich auch die rechtliche Situation mit Blick auf Fluggastrechte verändert. Die VO 261/2004 ist europäisches Recht, die bei Flügen mit Bezug zur europäischen Union Anwendung findet. Seit Austritt aus der europäischen Union sind Flüge von Großbritannien in die EU nicht mehr durch die EU-Verordnung gedeckt. Stattdessen greift eine britische Version der Fluggastrechte (UK 261), die weitgehend identisch ist.
Britische Airlines (wie Virgin Atlantic oder British Airways) sind nicht mehr an die EU Verordnung 261 gebunden, wenn sie von Drittstaaten in die EU fliegen. Hinsichtlich der Durchsetzung von Ansprüchen aus der britischen Verordnung ist zu beachten, dass die rechtliche Durchsetzung sich schwieriger gestalten kann, da Klagen in Großbritannien eingereicht werden müssen.
Damit wir Ihnen rechtlichen Beistand gewähren können, benötigen wir einen Anknüpfungspunkt zur deutschen Gerichtsbarkeit. Das setzt voraus, dass Start oder Landeflughafen in Deutschland liegen oder die Airline ihren Sitz in Deutschland hat.
Verlauf der Flugroute und Beispielsstrecke | VO 261/2004 anwendbar? | UK 261 anwendbar? |
---|---|---|
Flug von der EU nach Großbritannien (z. B. Frankfurt → London) | ja | ja |
Flug von Großbritannien in die EU bei europäischer Airline (z. B. London → Berlin) | ja | ja |
Flug von Großbritannien in die EU bei amerikanischer Airline (z. B. London → Berlin) | nein | ja |
Flug innerhalb Großbritanniens (z. B. London → Manchester) | nein | ja |
Flug von Großbritannien in ein Drittland (z. B. London → New York) | nein | ja |
Flug von einem Drittland in die EU mit britischer Airline (z. B. New York → London mit Virgin Atlantic) | nein | ja |
Flug von einem Drittland in die EU mit EU-Airline (z. B. New York → Frankfurt mit Lufthansa) | ja | nein |
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
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Entscheid ist, wann die Flugzeugtüren am Zielort geöffnet worden sind. Nicht entscheidend ist, wie lange Sie am Startflughafen warten mussten.
Falls sich dein Flug um mehr als 2 Stunden verspätet, muss Virgin Atlantic zudem Betreuungsleistungen bereitstellen, z. B.:
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
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Ein Anspruch auf Entschädigung kann bestehen, wenn Ihr Flug storniert wurde. Maßgeblich für ein Bestehen oder Nichtbestehen des Entschädigungsanspruches ist, wann Sie über den Ausfall Ihres Fluges informiert worden sind. Abzustellen ist daher auf den Zeitpunkt der Benachrichtigung.
Zeitpunkt der Benachrichtigung | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Neben einer Entschädigung können Sie auch eine Rückerstattung von Virgin Atlantic verlangen. Nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung steht es dem Passagier frei,
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
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Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn Sie trotz gültigem Ticket und rechtzeitigem Erscheinen nicht mitfliegen durften, z. B. weil der Flug überbucht wurde.
Falls Virgin Atlantic Sie gegen Ihren Willen nicht befördert hat, resultieren hieraus folgende Ansprüche:
Entschädigung:
Sie haben die Wahl zwischen Erstattung der Ticketkosten oder Bestellung eines Ersatzfluges.
Hinzu tritt der Anspruch auf Betreuungsleistungen:
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
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Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nach der europäischen Verordnung 261/2004 auch dann, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben und hierdurch Ihren Zielort mit Verspätung erreicht haben. Gründe für das Verpassen eines Anschlussfluges können vielfältig sein und vom Unterschreiten der minimal connecting time bis zur Annullierung des Vorfluges reichen.
Ein Erstattungsanspruch besteht nur, wenn Zubringer- und Anschlussflug Teil einer einheitlichen Buchung gewesen sind.
Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten.
Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.
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Profitieren Sie von der jahrelangen Erfahrung unserer Rechtsexpert*innen. Durch die Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Fällen haben wir bei der SOS Flugverspätung das nötige Fachwissen, um selbst komplexe Rechtsangelegenheiten erfolgreich für Sie durchzusetzen! Wir kennen die Verteidigungs- und Argumentationsstrategien der Airlines und lassen uns nicht beirren. Wir geben nicht auf, bis Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten! Das zeigt sich auch an unserer Kundenzufriedenheit und unserer Erfolgsquote: 95% der geführten Verfahren endeten in der Erstattung des Entschädigungsanspruches!
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Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Unser Vorgehen ist erfolgsbasiert, das bedeutet für Sie, dass Sie selbst keinerlei Kostenrisiko tragen! Sollte Ihr Fall keinen Erfolg haben, so tragen Sie keinerlei Kosten! Lediglich im Erfolgsfall werden wir durch unsere Provision an Ihrer Entschädigung beteiligt!
Oftmals wissen Passagiere gar nicht, welche Ansprüche Sie haben oder scheuen die Geltendmachung aus Angst vor dem administrativen Aufwand. Wir von der SOS Flug helfen Ihnen – von der Prüfung Ihrer Ansprüche bis zur rechtlichen Auseinandersetzung. Unser Ziel ist es, das Mandat für Sie möglichst stressfrei zu gestalten. Unser Vorgehen verläuft für Sie ohne lästige Formulare oder aufwändige Dokumente! Sobald Sie uns beauftragt haben haben, kontaktieren wir die Airline und schrecken auch nicht vor einer gerichtlichen Durchsetzung zurück! Während Sie sich zurücklehnen und den restlichen Urlaub genießen können!
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
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