Flugverspätungen oder Flugausfälle bei Virgin Airlines? Sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung!

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Virgin Atlantic

Virgin Atlantic
CC BY-SA 3.0 - N94504 - Airliners.net
IATA-Code: VS
ICAO-Code: VIR
Gründung: 1984
Sitz: Crawley, Vereinigtes Königreich
Heimatflughafen: London-Heathrow
Ziele: international und national
Fluggastaufkommen 5,5 Millionen
Flottenstärke 44 Flugzeuge
Website

Sie hatten eine Verspätung, Annullierung oder ein anderes Problem mit einem Flug von Virgin Atlantic auf Ihrer letzten Urlaubsreise? Wussten Sie, dass Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004) oder der britischen UK 261 eine Entschädigung von bis zu 600 € / £520 zustehen kann? In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie Anspruch haben, wie Sie Ihre Forderung durchsetzen und welche Tipps Ihnen helfen, schnellstmöglich Ihr Geld zurückzubekommen.

👉 Sie sind sich nicht sicher, ob Ihnen ein Anspruch gegenüber Virgin Atlantic zusteht? Dann nutzen Sie doch einfach unseren intelligenten Entschädigungsrechner, und überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben - und wenn ja, in welcher Höhe! 

Wir von der SOS Flug haben uns zur Aufgabe gemacht, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Ganz ohne bürokratischen Mehraufwand! Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können- Ihren restlichen Urlaub! 

Das Wichtigste zu Ihrer Fluggesellschaft im Überblick

kurioses rund um Virgin Atlantic

Richard Branson wollte eigentlich eine eigene Concorde-Flotte betreiben, das Projekt wurde allerdings nie umgesetzt. Außerdem ist Virgin Atlantic für einen markanten Brandauftritt bekannt: Es ist eine der wenigen Airlines mit Upper-Class-Bars sowie für kreative Sicherheitsinstruktionsvideos mit Hollywood-Flair.


Verspätungsstatistiken zu Virgin Airlines

Virgin Atlantic gehört zu den pünktlicheren Langstrecken-Airlines, hat aber – wie viele Airlines – gelegentlich mit Verzögerungen zu kämpfen. Laut aktueller Datenlage waren im Jahr 2023 ca. 75–85 %  der Abflüge innerhalb eines Zeitfensters von 15 Minuten nach geplanter Zeit. Auch die Annullierungsquote ist mit 1-2 % relativ gering. 

Anwendbarkeit der EU VO 261/2004

Virgin Atlantic Airlines hat seinen Sitz in London und somit außerhalb der EU. Daher ist die Verordnung nicht auf alle Flüge anwendbar. Sie findet Anwendung bei Flügen, die von einem EU-Flughafen abfliegen.
Das bedeutet, Ihnen steht bei einem Flug aus Deutschland nach Großbritannien eine Entschädigung zu, nicht aber bei einem Flug aus Großbritannien nach Deutschland. 

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Verändert der Brexit etwas an meinen Ansprüchen?

Durch den Austritt Großbritanniens aus der europäischen Union, dem sogenannten "Brexit" hat sich auch die rechtliche Situation mit Blick auf Fluggastrechte verändert. Die VO 261/2004 ist europäisches Recht, die bei Flügen mit Bezug zur europäischen Union Anwendung findet. Seit Austritt aus der europäischen Union sind Flüge von Großbritannien in die EU nicht mehr durch die EU-Verordnung gedeckt. Stattdessen greift eine britische Version der Fluggastrechte (UK 261), die weitgehend identisch ist.
Britische Airlines (wie Virgin Atlantic oder British Airways) sind nicht mehr an die EU Verordnung 261 gebunden, wenn sie von Drittstaaten in die EU fliegen. Hinsichtlich der Durchsetzung von Ansprüchen aus der britischen Verordnung ist zu beachten, dass die rechtliche Durchsetzung sich schwieriger gestalten kann, da Klagen in Großbritannien eingereicht werden müssen.

Achtung: Deutschlandbezug benötigt

Damit wir Ihnen rechtlichen Beistand gewähren können, benötigen wir einen Anknüpfungspunkt zur deutschen Gerichtsbarkeit. Das setzt voraus, dass Start oder Landeflughafen in Deutschland liegen oder die Airline ihren Sitz in Deutschland hat. 

Wann ist welche Verordnung anwendbar?

Verlauf der Flugroute und Beispielsstrecke VO 261/2004 anwendbar? UK 261 anwendbar?
Flug von der EU nach Großbritannien (z. B. Frankfurt → London) ja ja
Flug von Großbritannien in die EU bei europäischer Airline (z. B. London → Berlin) ja ja
Flug von Großbritannien in die EU bei amerikanischer Airline (z. B. London → Berlin) nein ja
Flug innerhalb Großbritanniens (z. B. London → Manchester) nein ja
Flug von Großbritannien in ein Drittland (z. B. London → New York) nein ja
Flug von einem Drittland in die EU mit britischer Airline (z. B. New York → London mit Virgin Atlantic) nein ja
Flug von einem Drittland in die EU mit EU-Airline (z. B. New York → Frankfurt mit Lufthansa) ja nein

Flugvorfall bei Virgin Atlatic Airlines? Hier erfahren Sie was Ihnen zusteht!

Konnten Sie wegen einer Annullierung oder Überbuchung nicht befördert werden? Oder war Ihr Flug verspätet? Dann sieht die europäische Fluggastrechteverordnung eine pauschale Entschädigung vor! Hier erfahren Sie wie hoch diese ausfällt! 

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Im Handumdrehen zu Ihrer Virgin Atlantic Entschädigung! So einfach kommen Sie zu Ihrem Recht:

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Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden!

Schritt 2

  • Wir wenden uns außergerichtlich an Virgin Atlantic Airlines, hierdurch setzen wir die Airline in Verzug
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In welchen Fällen habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Falls dein Flug ab einem EU-Flughafen startet, gelten folgende Entschädigungsbeträge:

  • 250 € bei einer Flugstrecke bis 1.500 km (z. B. London – Paris)
  • 400 € bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 km und 3.500 km (z. B. London – Istanbul)
  • 600 € bei einer Flugstrecke über 3.500 km (z. B. London – New York), sofern die Verspätung mindestens 4 Stunden beträgt.

Entscheid ist, wann die Flugzeugtüren am Zielort geöffnet worden sind. Nicht entscheidend ist, wie lange Sie am Startflughafen warten mussten.

Falls sich dein Flug um mehr als 2 Stunden verspätet, muss Virgin Atlantic zudem Betreuungsleistungen bereitstellen, z. B.:

  • Essen und Getränke
  • Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails
  • Falls nötig: Hotelübernachtung inkl. Transfer

 

Achtung: Hinweis

Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten. 

unsere Empfehlung

Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.

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2. Mein Virgin Atlantic Flug ist kurzfristig ausgefallen ...  

Ein Anspruch auf Entschädigung kann bestehen, wenn Ihr Flug storniert wurde. Maßgeblich für ein Bestehen oder Nichtbestehen des Entschädigungsanspruches ist, wann Sie über den Ausfall Ihres Fluges informiert worden sind.  Abzustellen ist daher auf den Zeitpunkt der Benachrichtigung. 

Fristen für die Benachrichtigung:

  • Weniger als 14 Tage vor Abflug: Es besteht ein Anspruch, es sei denn, die Fluggesellschaft bietet eine gleichwertige Alternative an.
  • Mehr als 14 Tage: Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. 

 

Keine Entschädigung bei einem Ersatzflug in folgendem Zeitfenster:

Zeitpunkt der Benachrichtigung alternativer Abflug alternative Ankunft
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug max. 2 Stunden früher max. 4 Stunden später
weniger als 7 Tage vor Abflug max. 1 Stunde früher max. 2 Stunden später

Pauschale Entschädigung je nach zurückgelegter Distanz:

  • Bis 1.500 km: 250 €
  • 1.500–3.500 km: 400 €
  • Über 3.500 km: 600 € 

Neben einer Entschädigung können Sie auch eine Rückerstattung von Virgin Atlantic verlangen. Nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung steht es dem Passagier frei, 

  • eine Rückerstattung der Ticketkosten oder
  • einen Rückflug zum ersten Abflugort oder
  • eine alternative Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einem Wunschzeitpunkt (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)

 

Achtung: Hinweis

Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten. 

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Sie können bereits am Flughafen die Durchsetzung Ihres Anspruchs erleichtern, indem Sie die Flugverspätung oder Annullierung dokumentieren. Am besten fragen Sie das Flughafenpersonal nach dem Grund für das Flugproblem und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Verspätung geben.

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3. Nichtbeförderung durch Virgin Atlantic 

Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn Sie trotz gültigem Ticket und rechtzeitigem Erscheinen nicht mitfliegen durften, z. B. weil der Flug überbucht wurde.

Falls Virgin Atlantic Sie gegen Ihren Willen nicht befördert hat, resultieren hieraus folgende Ansprüche:

Entschädigung:

  • 250 € (bis 1.500 km)
  • 400 € (1.500 – 3.500 km)
  • 600 € (über 3.500 km)
    Alternativflug oder Erstattung des Ticketpreises:

Sie haben die Wahl zwischen Erstattung der Ticketkosten oder Bestellung eines Ersatzfluges. 

Hinzu tritt der Anspruch auf Betreuungsleistungen: 

  • Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtung (falls nötig)

Achtung: Hinweis

Die Haftung der Fluggesellschaft entfällt, sofern der Flugvorfall auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks zurückzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn die Airline die Unregelmäßigkeit nicht zu vertreten hat. Näheres zu außergewöhnlichen Umständen erklären wir Ihnen weiter unten. 

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4. Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst... 

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nach der europäischen Verordnung 261/2004 auch dann, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben und hierdurch Ihren Zielort mit Verspätung erreicht haben. Gründe für das Verpassen eines Anschlussfluges können vielfältig sein und vom Unterschreiten der minimal connecting time bis zur Annullierung des Vorfluges reichen. 

Ein Erstattungsanspruch besteht nur, wenn Zubringer- und Anschlussflug Teil einer einheitlichen Buchung gewesen sind.  

Achtung: Hinweis

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Ihre Vorteile bei SOS Flugverspätung!

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Profitieren Sie von der jahrelangen Erfahrung unserer Rechtsexpert*innen. Durch die Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Fällen haben wir bei der SOS Flugverspätung das nötige Fachwissen, um selbst komplexe Rechtsangelegenheiten erfolgreich für Sie durchzusetzen! Wir kennen die Verteidigungs- und Argumentationsstrategien der Airlines und lassen uns nicht beirren. Wir geben nicht auf, bis Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten! Das zeigt sich auch an unserer Kundenzufriedenheit und unserer Erfolgsquote: 95% der geführten Verfahren endeten in der Erstattung des Entschädigungsanspruches! 

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Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Unser Vorgehen ist erfolgsbasiert, das bedeutet für Sie, dass Sie selbst keinerlei Kostenrisiko tragen! Sollte Ihr Fall keinen Erfolg haben, so tragen Sie keinerlei Kosten! Lediglich im Erfolgsfall werden wir durch unsere Provision an Ihrer Entschädigung beteiligt! 

Keine Bürokratie und geringer Zeitaufwand

Oftmals wissen Passagiere gar nicht, welche Ansprüche Sie haben oder scheuen die Geltendmachung aus Angst vor dem administrativen Aufwand. Wir von der SOS Flug helfen Ihnen – von der Prüfung Ihrer Ansprüche bis zur rechtlichen Auseinandersetzung. Unser Ziel ist es, das Mandat für Sie möglichst stressfrei zu gestalten. Unser Vorgehen verläuft für Sie ohne lästige Formulare oder aufwändige Dokumente! Sobald Sie uns beauftragt haben haben, kontaktieren wir die Airline und schrecken auch nicht vor einer gerichtlichen Durchsetzung zurück! Während Sie sich zurücklehnen und den restlichen Urlaub genießen können! 

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Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten mit Virgin Atlantic Airines und unserer hohen Erfolgsquote.

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Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

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