News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Fluggäste sind nicht verpflichtet, ihre Flugtickets zu bezahlen, wenn ihre Hunde entgegen der Zusicherung nicht mitfliegen dürfen. In einem spezifischen Fall hatte ein Reisebüro fälschlicherweise eine Flugroute empfohlen, die den Transport von zwei Chihuahuas in der Passagierkabine erlaubt, was sich jedoch als falsch herausstellte.
Ein Reiseveranstalter hat die Pflicht, den Reisenden bei der Buchung einer Auslandsreise ungefragt über die im jeweiligen Durchreise- oder Zielland geltenden Einreisebestimmungen zu unterrichten. Dies gilt auch bei einer vereinbarten Änderung der Reise.
Bietet eine Reiserücktrittsversicherung eine medizinische Storno-Beratung an, so muss diese sich an dem Rat, den diese erteilt, auch festhalten lassen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden und eine Versicherung zur Erstattung von Stornokosten verurteilt. Die Verweigerung der Zahlung sei treuwidrig.
Wenn sich der Abflug um einige Stunden verzögert, könnte es äußerst verlockend sein, einen Drink zur Beruhigung zu genießen. Allerdings ist es normalerweise nicht auf Kosten der Fluggesellschaft möglich, dies zu tun - es sei denn, es gibt einige Ausnahmen, die die Regel bestätigen.
Fluggäste haben selbst dann einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie sich nicht zur Abfertigung eingefunden haben und mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Beförderungsverweigerung unterrichtet wurden.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, das besonders für Fluggesellschaften mit günstigen Tarifen von Interesse ist, haben Passagiere, die ihren Flug nicht antreten, Anspruch auf Rückerstattung der Kosten, die die Fluggesellschaft aufgrund der Nichtbeförderung eingespart hat. Dieses Urteil betrifft nicht die EU-Fluggastrechte.
Taxiunternehmen mit Sitz in Berlin dürfen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgericht Berlin Fahrgäste vom Flughafen BER nur mit einer besonderen Genehmigung befördern.
Das Recht auf eine anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Art. 8 Abs. 1 c Fluggastrechteverordnung setzt nicht voraus, dass die gewünschte Ersatzbeförderung in zeitlichem Zusammenhang mit dem ursprünglich vorgesehenen Flug steht. Aus dem Umstand, dass die in Art. 8 vorgesehenen Leistungen in Art. 5 Abs. 1 als Unterstützungsleistungen bezeichnet werden, lassen sich zeitliche Einschränkungen entgegen einzelnen Stimmen in der Literatur ebenfalls nicht ableiten.
Die aktuellen Vorschriften und Kosten für das Mitführen von Handgepäck variieren je nach Fluggesellschaft. Diese Vielfalt an Regelungen stößt auf Kritik im EU-Parlament, das bestrebt ist, dies zu ändern. Zusätzlich werden auch andere Gebühren, die von Fluggesellschaften erhoben werden, genauer unter die Lupe genommen.
Ein technisches Problem erzwang die Umkehr eines Tuifly-Jets auf dem Weg nach Gran Canaria, aber er kehrte nicht zum ursprünglichen Startflughafen in Düsseldorf zurück, aus nachvollziehbaren Gründen.
Erspart i.S.v. § 648 Satz 2 BGB sind diejenigen Aufwendungen, die der Unternehmer ohne die Kündigung gehabt hätte und die er infolge der Kündigung nicht mehr tätigen muss. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer die in Rede stehenden Aufwendungen in seine Preiskalkulation einbezogen und ob er die Kalkulation gegenüber dem Besteller offengelegt hat. Aus den unionsrechtlichen Regelungen über die Festlegung und Angaben von Flugpreisen für innergemeinschaftliche Flugdienste ergibt sich keine abweichende Beurteilung.
Reiseveranstalter sind Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen nicht zuzurechnen. Verpasst der Reisende nach Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle das Boarding, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
Der EuGH hat sich vorliegend mit der Möglichkeit eines Rücktritts von Pauschalreisen bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände befasst. Ein nationales Gericht darf den Reisenden unter bestimmten Voraussetzungen über sein Rücktrittsrecht ohne Gebühren informieren.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung klargestellt, dass ein Reisender sich grundsätzlich selbst über allgemein zugängliche Quellen über die klimatischen Bedingungen des Reiseziels informieren kann und muss. Den Reiseveranstalter trifft keine Aufklärungspflicht, da kein Wissensgefälle vorliegt. Der Klägerin stünden keine Minderungsansprüche zu, soweit die von ihr gebuchte Ecuadorreise in die dort im Dezember herrschende Regenzeit fiel.
Ein Reisebüro muss Kunden nicht auf die Selbstverständlichkeit hinweisen, dass ein gültiger Reisepass für einen Dubai-Urlaub erforderlich ist. Dies vertritt das AG München.
Verspätet sich ein Flug am Zielort stark , löst das Entschädigungsansprüche der Fluggäste aus. Der Haftung kann sich die Airline nicht mit dem Argument entziehen, schlechtes Wetter habe zu der Verspätung geführt. Das gilt laut Landgericht Lübeck auch, wenn wetterbedingter Kerosinmangel angeführt wird.
Das oberste europäische Gericht hat entschieden, dass Fluggesellschaften haftbar gemacht werden können, wenn sie Passagieren unzureichende Erste-Hilfe-Maßnahmen anbieten, nachdem diese sich während eines Fluges verletzt haben. Ein konkretes Beispiel dafür ist der Fall von heißem Kaffee bei Austrian Airlines.
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Lufthansa AG im Frühjahr 2020 Flüge aufgrund der Corona-Pandemie storniert hat. Die Bedingung, dass ein neuer Flug nur kostenlos war, wenn er zeitlich unmittelbar damit verbunden war, wurde jedoch als unzulässig bewertet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die EU-Fluggastrechte für Verspätungen auch dann für Passagiere gelten, wenn das verspätete Flugzeug außerhalb der EU startet und landet. Diese Regelung gilt zumindest dann, wenn die Reise in der EU begonnen hat.
COVID-19-Pandemie: Ein im Zusammenhang mit einer konsularischen Unterstützungsmaßnahme organisierter Repatriierungsflug stellt keine anderweitige Beförderung dar, die das ausführende Luftfahrtunternehmen den Fluggästen eines annullierten Fluges anbieten muss.
Der Flugverkehr wird durch Vulkanausbrüche in Italien und Mexiko beeinträchtigt. Bereits am Wochenende mussten Flugzeuge auf Sizilien und in Mexiko-Stadt am Boden bleiben. Es wird erwartet, dass es weitere Einschränkungen geben wird.
Der Flughafen BER hat die Einführung der Biometrie bekanntgegeben. Dies gilt jedoch vorerst nur für bestimmte Passagiere der Lufthansa.
Ein solcher Tod, so tragisch er auch ist, stellt keinen „außergewöhnlichen Umstand“ dar, sondern ist – wie jede unerwartete Krankheit eines unverzichtbaren Besatzungsmitglieds – Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens.
Während der Corona-Pandemie befand sich die Lufthansa in einer existenziellen Krise und erhielt staatliche Unterstützung. Die EU-Kommission hat diese Beihilfen genehmigt, das Europäische Gericht (EuG) ist der Ansicht, dass dies zu Unrecht geschah.
Am Montag, den 8. Mai, kündigte das US-Verkehrsministerium an, eine neue Regelung einzuführen, die darauf abzielt, Fluggesellschaften dazu zu verpflichten, Entschädigungen zu zahlen und Kosten wie Mahlzeiten, Hotels und Umbuchungen zu übernehmen, wenn Fluggesellschaften für gestrandete Passagiere verantwortlich sind.
Das Amtsgericht (AG) Köln hat Ryanair verpflichtet einem Kunden der SOS Flugverspätung eine Entschädigung von 250 EUR zu zahlen. Grund für die Entschädigung ist eine Flugverspätung von über vier Stunden (Urteil vom 13.03.2023, Az. 124 C 699/22).
Das Amtsgericht (AG) München gab der Klage auf Rückzahlung des Pauschalreise-Preises teilweise statt und verurteilte die Beklagte lediglich zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 518,40 EUR (Urteil vom 04.07.2022, Az. 159 C 2718/22). Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Das Amtsgericht (AG) Köln verpflichtet Ryanair zur Zahlung von 250 EUR pro Fluggast als Entschädigung für die Verspätung (Urteil vom 09.02.2023, Az. 114 C 289/22). Wie das AG Köln ausführte, müssen alternative Verbindungen pünktlich fliegender Airlines bei einer Umbuchung berücksichtigt werden.
Das Amtsgericht (AG) Nürnberg hat den Kunden der SOS Flugverspätung eine Entschädigung in Höhe von jeweils 250 EUR zugesprochen, die Ryanair an die Reisenden wegen der Verspätung des Fluges zahlen muss (Urteil vom 23.02.2023, Az. 12 C 5276/22).
Die NR Holding und die Immobiliengruppe Richter haben bereits Kaufverträge unterschrieben und eine Zahlung geleistet. Dass der Insolvenzverwalter für den Flughafen Frankfurt-Hahn (HHN) weitere Bieter sucht, irritiert die bisherigen Bieter.
Seit dem 19.02.2023 befindet sich ein Eurowings Discover-Flugzeug des Typs A330 in Windhuk. Die Maschine darf nach einer turbulenten Landung Namibia nicht verlassen.
Am Montag (27.02.2023) haben zahlreiche Mitarbeiter ihre Arbeit an den Flughäfen Köln/Bonn (CGN) und Düsseldorf (DUS) niedergelegt. Grund für die Warnstreiks sind die Tarifverhandlungen der Gewerkschaften Ver.di und Komba mit dem Bund und den Kommunen.
Ab dem 14.03.2023 ist Schluss: Wizz Air wird bis auf weiteres Flüge nicht mehr nach Chisinau fliegen.
Die Kosten für Flugreisen in 2023 sollen wegen erhöhter Umweltanforderungen und fehlendem Personal explodieren. SOS Flugverspätung verrät Ihnen, bei welchen Airlines und für welche Flugverbindungen noch ein Schnäppchen zu ergattern ist.
Die Betreibergesellschaft des Flughafens Frankfurt Hahn (HHN) ist insolvent. Innerhalb des Insolvenzverfahrens soll ein neuer Käufer gefunden werden. Bis zum 09.03.2023 können Angebote abgegeben werden.
Zahlreiche Airlines vergeben Sitzplätze mehrfach. Wird einem Fluggast das Boarding aufgrund einer Überbuchung verwehrt, haben die Betroffenen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Das gilt allerdings nicht, wenn der Reisende freiwillig auf seinen Platz verzichtet.
Lufthansa streicht über 34.000 Flüge aus dem Sommerprogramm. Grund dafür ist der anhaltenden Personalmangel.
Am Samstag (18.02.2023) musste ein Flieger von Condor aus technischen Gründen den Flug nach Fuerteventura (FUE) abbrechen und zum Flughafen Frankfurt am Main (FRA) zurückkehren.
Technische Probleme bei der Lufthansa und ihren Tochtergesellschaften führt aktuell zu zahlreichen Verspätungen und Flugausfällen am Flughafen Frankfurt am Main (FRA). Technische Probleme fallen in den Verantwortungsbereich der Airline, sodass Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben.
Die Gewerkschaft Verdi hat die Mitarbeiter an sieben deutschen Flughäfen für Freitag (17.02.2023) zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Fluggäste müssen mit Verspätungen und Annullierungen rechnen. Ob die betroffenen Flüge entschädigungsfähig sind, hängt davon ab, ob der Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist, der die Haftung der Airlines ausschließt.
Das Amtsgericht (AG) Bremen hat mit Urteil vom 09.02.2023 erklärt, dass die Kunden der SOS Flugverspätung keinen Anspruch gegen Ryanair auf Zahlung einer Entschädigung wegen der Verspätung des Fluges haben (Az. 5 C 120/22). Das Gericht wertete anhaltenden Nebel auf dem Vor-Vorflug als außergewöhnlichen Umstand. Dies überzeugt die Rechtsexperten von SOS Flugverspätung jedoch nicht: Die enge Taktung von Flugverbindungen darf nicht zulasten der Fluggäste gehen.
Die schweizer Airline Swiss wird ab Anfang März wieder Flüge von Zürich (ZRH) nach Shanghai durchführen. Zum Sommer hin sollen auch Direktflüge nach Hong Kong stattfinden.
Anhaltende Schneestürme und Unwetter sorgen am Flughafen Istanbul (IST) für zahlreiche Flugausfälle. Es sind vor allem Istanbul, die westliche Ägäis und die Regionen am Schwarzen Meer betroffen.
Die britische Fluggesellschaft Flybe, die vor allem regionale Flüge in Großbritannien anbot, hat Insolvenz angemeldet. Die Airline hat deshalb sämtliche geplanten Flüge ersatzlos annulliert.
Eine Naturschutzbehörde darf nicht im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung Flugverbote für Luftfahrzeuge anordnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26.01.2023 entschieden (Az. BVerwG 7 CN 1.22).
Am vergangenen Freitag (27.01.2023) hat ein Warnstreik der Mitarbeiter am Flughafen Düsseldorf (DUS) den Flugverkehr stark eingeschränkt: Über 110 Flüge sind ausgefallen und diverse Flüge starteten verspätet.
Flugausfälle, Verspätungen und verlorene Koffer: Das vergangene Jahr 2022 wurde geprägt durch chaotische Zustände an den Flughäfen. Grund dafür waren vielfach der Personalmangel bei Airlines und an den Flughäfen. Jetzt stellt sich die Frage: Verspricht 2023 Besserung für die belasteten Fluggäste?
Der Flughafen Hannover-Langenhangen (HAJ) will bis zum Jahr 2045 klimaneutral den eigenen Strombedarf decken. Dazu sollen unter anderem diverse Solaranlagen zur Stromgewinnung gebaut werden.
Ab März 2023 fliegt die Lufthansa-Tochter, Eurowings, vom Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) neue Urlaubsziele an. Flugreisende haben die Wahl zwischen fast 30 Zielen.
Am Montag, 09.01.2023, ist die neue Corona-Einreiseverordnung erstmalig am Flughafen Frankfurt am Main (FRA) umgesetzt worden: Das Gesundheitsamt kontrollierte stichprobenartig Einreisende aus Shanghai mit Antigen-Schnelltests. Alle Befunde waren unauffällig. Aufgrund der immens angestiegenen Corona-Zahlen in China, gelten für Einreisende verschärfte Bedingungen.
Der brasilianische Billigflieger, Azul Linhas Aereas, ist die pünktlichste Airline 2022. Dies geht aus einer Auswertung der Analysten von Cirium hervor. Deutsche Fluggesellschaften befinden sich dagegen nicht in der Top Ten.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden gab den Klagen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verarbeitung der Fluggastdaten statt (Urteile vom 06.12.2022, Az. 6 K 1199/22.WI und 6 K 805/19.WI).
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 15.12.2022 entschieden, dass die Lufthansa eine Entschädigung an die SOS-Flugverspätung-Kunden wegen der Annullierung des Fluges zahlen muss (Az. 31 C 608/22 (96)).
Das Budget zum Ausbau des Flughafen Memmingen (FMM) soll mit sechs Millionen Euro durch den bayerischen Freistaat aufgestockt werden. Zudem will Ryanair ab Sommer 2023 Verbindungen zu sechs neuen Urlaubszielen anbieten.
Was könne Sie tun, wenn der Flug ausfällt? Neben einer Entschädigung fordern, bleibt die Frage, wann, wie und wo der Flug nachgeholt wird. In den USA entschlossen sich am Wochenende dreizehn betroffene Fluggäste die Reise selbst in die Hand zu nehmen und fuhren mit dem Auto von Orlando (Florida) nach Knoxville (Tennessee).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch gegen einen Flughafenbetreiber besteht, wenn ein Passagier seinen Flug versäumt, weil er oder seine mitreisenden Familienmitglieder nicht die Voraussetzungen für die Nutzung der automatisierten Grenzkontrolle (EasyPASS) erfüllen (Urteil vom 08.12.2022, Az. III ZR 204/21).
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 29.11.2022 die Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und einer Anwohnerin gegen Abflugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) zurückgewiesen (Az. OVG 6 A 15/21). Die angegriffenen Flugrouten führen in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) bei Westbetrieb von der Startbahn 25R (Nordbahn) im Geradeausabflug über das in westlicher Verlängerung dieser Startbahn liegende Gemeindegebiet und das private Wohnhaus der Anwohnerin.
Das Amtsgericht (AG) Köln hat entschieden, dass die SOS Flugverspätung für ihre Kunden einen Entschädigung wegen einer Flugverspätung von 1.200 EUR von Corendon Airlines erhält. Die Airline konnte sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen (Urteil vom 01.12.2022, Az. 160 C 78/22).
Ab 2023 sollen die Preise für Flugtickets steigen. Grund dafür sind die steigenden Kosten für Roh-Öl, Personal und Flughafen-Gebühren. Daneben sollen ab 2025 Fluggesellschaften aus der EU zu mehr klimafreundlichem Handeln verpflichtet werden.
Wie das Amtsgericht (AG) Erding in einem Verfahren der SOS Flugverspätung gegen die Lufthansa entschied, ist es als Nachweis über die Abtretung der Entschädigungsansprüche wegen einer Flugverspätung ausreichend, wenn eine Fotokopie der Abtretungserklärung übersendet wird (Urteil vom 29.11.2022, Az. 118 C 1979/22). Die Arbeitsweise der SOS Flugverspätung ist damit - gerichtlich bestätigt - zulässig.
Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat entschieden: Flugpassagiere können keinen Schadensersatz von der Betreiberin eines Flughafens verlangen, wenn ihre Koffer beim Entladen von Personen entwendet werden, die sich fälschlich als Flughafenangestellte ausgeben (Urteil vom 07.10.20222, Az. 2-28 O 238/21).
Das Amtsgericht (AG) Bühl hat entschieden, dass Ryanair aufgrund einer Verspätung von über drei Stunden den Fluggästen eine Entschädigung von 250,00 EUR zahlen sowie die Mehrkosten für Hotel und Verpflegung in Höhe von 194,00 EUR ersetzen muss (Urteil vom 02.11.2022, Az. 7 C 87/22). Starke Winde am Ziel-Flughafen sind im vorliegenden Fall kein außergewöhnlicher Umstand.
Die Lufthansa-Tochter Eurowings will ab März 2023 ihre am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) stationierte Flotte verdoppeln. Geplant sind ein Ausbau an innerdeutschen und internationalen Verbindungen.
Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.08.2020 sind grundsätzlich wirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil vom 08.11.2022, Az. 6 AZR 15/22).
Seit über einem halben Jahr sitzt ein russischer Jumbojet am rheinland-pfälzischen Flughafen Hahn fest. Die Parkgebühren betragen nach einer Verlautbarung des Flughafenbetreibers 1.200 EUR pro Tag. Insgesamt sei zwischenzeitlich ein Abstellentgelt in insgesamt sechsstelliger Höhe aufgelaufen. Bei der Maschine handelt es sich um eine Boeing 747, die im April 2022 für die Airline Cargologicair UK im Hunsrück gelandet war.
Reisen mit dem Flieger belasten die Umwelt. Besonders ins Gewicht fallen Flüge von Einzelpersonen mit dem Privatjet. Klimaaktivisten blockierten deshalb zeitweise den Flughafen Amsterdam-Schiphol. Deutsche Aktivisten der "Letzten Generation" schließen vergleichbare Aktionen für deutsche Flughäfen nicht aus.
Wenn ein Flugunternehmen damit rechnen muss, Passagiergepäck nur mit einer erheblichen Verzögerung an den Zielort transportieren zu können, hat es die Passagiere vor der Buchung darauf hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, hat es die dem Passagier entstandenen Schäden zu ersetzen. Insbesondere muss es den Flugpreis erstatten, soweit die Beförderung für den Passagier keinen Wert hatte. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden (Urteil vom 20.10.2022 verkündeten, Az. 11 U 9/22).
Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Blitzeinschlag in die Maschine des Vorfluges ein außergewöhnlicher Umstand ist. Damit ist eine Entschädigungszahlung wegen einer Verspätung ausgeschlossen (Verkündet am 30.09.2022, Az. 385 C 14/22).
Der Ausgleichsanspruch für Fluggäste wegen großer Verspätung gilt auch bei einem Flug mit direkten Anschlussflügen, bei dem die Flüge von unterschiedlichen ausführenden Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 06.10.2022 bestätigt (Az. C436/21).
Der Flughafen Basel-Mulhouse-Freiburg liegt zwar in Frankreich doch in unmittelbarer Nähe zu der deutschen und der schweizerischen Grenze. Ist ein Flug verspätet oder fällt aus, stellt sich die Frage vor welchem Gericht Entschädigungsansprüche durchgesetzt werden können.
Der Sommer 2022 stand im Zeichen des Flughafenchaos. Die Pannen scheinen sich zum Herbst nicht zu legen. Zahlreiche Gäste, die zum Berlin Marathon angereist waren, verpassten am Montag ihren Flug am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER).
Werden bezahlte Flüge trotz Insolvenz der Fluggesellschaft durchgeführt, gelten diese als "kostenlos". Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erklärte, fallen diese Flüge nicht in den Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung (Urteil vom 20.07.2022, Az. 13 U 280/21).
Das Amtsgericht Erding hat mit Urteil vom 06.09.2022 in einem Verfahren der SOS Flugverspätung gegen die Lufthansa die Klage auf Erstattung der Kosten für einen Corona-Test abgewiesen (Az. 115 C 1415/22).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises nach Rücktritt von Pauschalreiseverträgen wegen Covid 19 entschieden (Beschluss und Urteile vom 30.08.2022, Az. X ZR 66/21, X ZR 84/21 und X ZR 3/22).
Zur Eindämmung des Corona-Viruses gilt in Flügen aus und nach Deutschland die Pflicht eine Maske zu tragen. Die Crew-Mitglieder der Eurowings Europe halten diese Pflicht wohl regelmäßig nicht ein. Zudem sollen Passagiere nicht kontrolliert worden sein.
Über 2.000 Flüge hatte die Lufthansa bereits im Sommer abgesagt. Nun sind weitere Ausfälle für den Winter 2022/23 geplant. Auch andere Airlines, wie die British Airways, sagen zahlreiche Flüge ab.
Die niedersächsische Landesregierung will über eine Bundesratsinitiative die Abschaffung der Vorkasse bei Flugreisen erreichen. Die Ticketkosten wären dann erst am Check-In-Schalter zu zahlen. Damit will das Land erreichen, dass Verbraucher nicht auf den Kosten ausgefallener Flüge sitzen bleiben.
Der Reisende trat aufgrund von Corona-Einschränkungen von seiner Pauschalreise nach Japan vom Vertrag zurück. Ein paar Wochen später verhängte Japan ein Einreiseverbot. Der Betroffene verlangt nun Erstattung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesbezüglich dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Auslegung der Pauschalreise-Richtlinie vorgelegt (Beschluss vom 2.08.2022, Az. X ZR 53/21).
easyJet zog 16 von 34 Flugzeugen vom Standort Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) ab. Aus diesem Grund kündigte das Unternehmen im November 2020 zunächst 418 Mitarbeitern. Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied sind diese Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen wirksam (Urteil vom 12.05.2022, Az. 5 Sa 1584/21). Die Kündigungen vom Juni 2021 sind dagegen unwirksam (Urteil vom 17.06.2022, Az. 9 Sa 1637/21).
Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass auch bei einem einheitlichen Buchungsvorgang von zeitlich auf einander abgestimmten Einzelflügen zwei separate Einzelverbindungen im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung vorliegen können (Urteil vom 20.05.2022, Az. 32 C 586/21 (90)).
In einem Verfahren der SOS Flugverspätung gegen die Eurowings, hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main festgestellt, dass korrekter Anspruchsgegner die Airline ist, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat (Urteil vom 21.07.2022, Az. 31 C 382/22).
Das Amtsgericht (AG) Frankfurt hat mit Urteil vom 30.06.2022 entschieden, dass die Ticketkosten eines Fluges zu erstatten sind, wenn die Passagiere diesen aufgrund eines Einreiseverbotes zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht wahrnehmen konnten (Az. 29 C 2743/21).
Die SOS Flugverspätung hat in einem gerichtlichen Verfahren gegen die Lufthansa die Erstattung der Mehrkosten für Betreuungsleistungen durchgesetzt. Wie das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main mit Urteil vom 18.07.2022 entschied, sind Quittungen als Belege ausreichend (Az. 30 C 3190/21 (47)).
Die Verbindung LH1311 der Lufthansa musste am 12.07.2022 aufgrund technischer Probleme einen Flug von Malta zum Flughafen Frankfurt (FRA) unterbrechen. Nicht nur technische Ausfälle stellen die Airline vor Herausforderungen. Der anhaltende Personalmangel zwingt die Lufthansa dazu zahlreiche Flüge abzusagen.
Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 30.06.2022 entschieden, dass Angehörige der Insassen des am 24.03.2015 abgestürzten Germanwings-Flugzeugs jedenfalls von der Lufthansa kein Schmerzensgeld verlangen können.
Wie das Amtsgericht (AG) Düsseldorf mit Urteil vom 27.06.2022 entschied, sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet umfassend zu prüfen, wie die Fluggäste durch Flugumbuchung schnellstmöglich ihr Ziel erreichen können (Az. 32 C 233/21). Dies hatte die KLM Royal Dutch Airlines nicht getan und muss deshalb eine Entschädigung in Höhe von 1.200 EUR an die Kunden der SOS Flugverspätung zahlen.
Durch Personalengpässe muss Lufthansa weitere Flüge in den kommenden Monaten streichen. Vor allem Frankfurt und München sollen von dem Personalmangel betroffen sein. Die Lufthansa spricht von bis zu 2200 Flügen, die im Juli und August voraussichtlich gestrichen werden.
Das Amtsgericht (AG) Memmingen hat per Urteil vom 16.05.2022 entschieden, dass Ryanair eine Entschädigung wegen einer Flugverspätung zahlen muss (Az. 13 C 63/22). Starker Nebel am Vortag ist demnach kein außergewöhnlicher Umstand, der eine Haftung ausschließt.
Annullierungen, Verspätungen und lange Warteschlangen am Check-In. Im Sommer 2022 droht ein nie dagewesenes Chaos an deutschen Flughäfen. Hauptursache dafür soll ein massiver Personalmangel an den Flughäfen sein.
Die Billigairline easyJet hat für den Zeitraum von Pfingsten bis Mitte Juni über 200 Flüge annulliert. Grund dafür soll unter anderem der Personalabbau am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) sein. easyJet selbst gibt an, dass die Flüge aufgrund eines Softwarefehlers sowie fehlender Flugüberwachung ausfallen mussten.
Die SOS Flugverspätung hat gegen die Pegasus Airline erstritten, dass trotz des Nebels am Flughafen eine Entschädigung an den Passagier zu zahlen ist. Wie das Amtsgericht (AG) Düsseldorf mit Urteil vom 17.05.2022 erklärte, sind ungünstige Wetterbedingungen nicht schlechthin ein außergewöhnlicher Umstand (Az. 52 C 6/22).
Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 05.05.2022 (Az. 158 C 257/21) entschieden, dass die Überschreitung der Dienstzeit der Crew keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt.
Mit Urteil vom 08.02.2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Reiseveranstalter nicht verpflichtet sind, die Intensität der Lärmbelästigung eines Hotels in Flughafennähe zu erkunden (Az. X ZR 97/20).
Ist der Zeitpunkt zu dem ein Flugzeug gelandet ist im gerichtlichen Verfahren strittig, muss der Fluggast beweisen, wann die Maschine konkret angekommen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 09.09.2021 entschieden (Az. X ZR 94/20).
Das Landgerichts Düsseldorf (22 S 352/19) hat mit Urteil vom 11. April 2022 entschieden, dass ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorn verlegt wird, als annulliert gilt. Damit kann der Fluggast von der Fluggesellschaft Entschädigung verlangen. Das gilt selbst dann, wenn der Fluggast den Flug in Anspruch nimmt.
Der EuGH bestätigte mit Urteil vom 07.04.2022 (Az. C-561/20 .), dass Fluggäste eines verspäteten Fluges eines Nicht-EU-Unternehmens einen Ausgleich verlangen können, wenn das Unternehmen den Flug im Namen eines EU-Unternehmens durchgeführt hat.
Mit Urteil vom 24.03.2022 hat das Landgericht Berlin die Berufungen eines Fluggastportalbetreibers gegen zwei erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts Wedding zurückgewiesen und dazu entschieden, dass Fluggäste eines annullierten und daher nicht durchgeführten Fluges gegenüber einer Fluggesellschaft nur dann einen Anspruch auf Rückerstattung der Flugticketkosten geltend machen könnten, wenn sie die Flugtickets selbst bei der Fluggesellschaft gebucht und auch selbst bezahlt hätten (Az. 19 S 9/21).
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 21.12.2021 entschied, kann ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung auch dann bestehen, wenn der Flug um über eine Stunde vor ursprünglicher Abflugszeit vorverlegt wird. Eine solche Zeitänderung ist nach Auffassung des EuGH mit einer Flugannullierung vergleichbar. Geklagt hatten unter anderem österreichische und deutsche Fluggäste (Az. C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20)
Oftmals berufen sich Fluggesellschaften nach Flugannullierungen oder Verspätungen auf die Covid-19-Pandemie als außergewöhnlichen Umstand und weisen die Ansprüche der geschädigten Fluggäste zurück. Ein von der SOS Flugverspätung gegen die Lufthansa erstrittenes Urteil zeigt aber, dass die Airline sich nicht immer pauschal auf die Pandemie als außergewöhnlichen Umstand berufen darf. Dies hat das Amtsgericht (AG) Erding mit Urteil vom 22.04.2021 entschieden (Az. 17 C 5508/20).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied mit seinem Urteil vom 06.10.2021, dass ein Streik des Kabinenpersonals in der Regel keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt (Az. C-613/20). Das bedeutet, dass Fluggäste auch dann einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Flug aufgrund eines Streiks verspätet ankommt oder gar vollständig ausfällt. Mit diesem Urteil stärkt der EuGH die Fluggastrechte maßgeblich.
Wer kennt das nicht, auf einem online Portal ein tolles Schnäppchen für einen Flug in den Traumurlaub entdeckt? Aber siehe da: Zusatzkosten für Gepäck oder Servicegebühren, machen das vermeintliche Schnäppchen teuer. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit am 24.09.2021 veröffentlichten Urteil nunmehr entschied, sind solche versteckten Kosten bei Online-Flugbuchungen untersagt und sämtliche Zusatzkosten müssen offengelegt werden (Az. X ZR 23/20). Darüber hinaus erklärte das oberste Bundesgericht dürfe die hauseigene Kreditkarte nicht die einzige entgeltfreie Zahlungsmethode sein.
Vor den Sicherheitskontrollen am Flughafen Hannover-Langenhagen warten in den letzten Monaten die Passagiere immer wieder stundenlang. In der Nacht vom 24. zum 25.09.2021 warteten insgesamt 2 100 Fluggäste vor der Sicherheitskontrolle, sodass die Bundespolizei zur Deeskalation eingreifen musste. Grund für die langen Warteschlangen ist laut Angaben der Bundespolizei der Personalmangel bei dem beauftragten Sicherheitsunternehmen, securitas.
Die USA beabsichtigen die seit dem 13.03.2020 geltenden Einreisebeschränkungen aus der Europäischen Union und Großbritannien für Geimpfte aufzuheben. Die Lockerung solle noch am heutigen Tage bekanntgeben werden, wie der aktuellen Medienberichterstattung zu entnehmen ist. Laut CNN soll dies ab November dieses Jahres gelten.
Nach der Europäischen Fluggastverordnung kann ein Vogelschlag, der eine Flugverspätung oder Annullierung verursacht, als „außergewöhnlicher Umstand“ gewertet werden. Auch der BGH sieht in einem Vogelschlag regelmäßig einen außergewöhnlichen Umstand. Dass dies aber nicht immer der Fall ist, zeigt ein neues von der SOS Flugverspätung erstrittenes Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 157 C 120/20).
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13.07.2021 entschieden, dass ein sogenanntes Sammelklage-Inkasso zulässig ist (II ZR 84/20). Ein auf Inkassodienstleistungen ausgelegtes Unternehmen verfolgt gerichtlich für ihre Kunden aus abgetretenem Recht Ansprüche auf Flugticketpreis-Erstattung (Ticketrefund) gegen die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin.
Das störende Verhalten eines Fluggastes kann einen „außergewöhnlichen Umstand“ darstellen, der das Luftfahrtunternehmen von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen wegen der Annullierung oder großen Verspätung des betreffenden Fluges oder eines nachfolgenden Fluges befreien kann, den es selbst mit demselben Luftfahrzeug durchgeführt hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 11.06.2021 entschieden (Az. C-74/19).
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, ist ein von einer Gewerkschaft organisierter Streik, mit dem u. a. Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen, kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreien könnte (Az. C-28/20). Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Streik unter Beachtung der Anforderungen des nationalen Rechts organisiert wird.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie werden nach wie vor zahlreiche Flüge gestrichen. Verlangen Kunden dann berechtigterweise ihr Geld zurück, werden sie von den Fluggesellschaften oftmals so lange hingehalten, dass viele Kunden schließlich aufgeben und auf eine Erstattung verzichten. Die Ryanair-Tochter Laudamotion verlor nun vor Gericht und muss seinem Passagier 48,48 EUR erstatten.
Wie das Amtsgericht (AG) Nürtingen entschied, muss Eurowings nun einem Passagier den Ticketpreis seines ausgefallenen Fluges erstatten. Die Airline hatte dem Kunden im Vorfeld die Ausstellung eines Gutscheines angeboten. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Lufthansa-Tochter zahlreiche Flüge streichen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 11.06.2020 (Az. C-74/19) entschieden, dass die Airline unter Umständen nicht für randalierende Fluggäste haftet.
Die EU-Kommission besteht gegenüber den Mitgliedstaaten darauf, die Rechte von Verbrauchern trotz Coronakrise zu wahren. Sofern Reiseveranstalter oder Airlines stornierten, bestünde ein Recht auf Erstattung des Ticketpreises, so die EU-Kommission. Die Kommission stellte klar, gegen Nationalstaaten mit Vertragsverletzungsverfahren vorzugehen, die sich darüber hinwegsetzen und Reglungen mit Gutscheinlösungen schafften.
Air France erhält 7 Milliarden Euro Staatshilfen von Frankreich, um die Folgen der Corona-Krise zu meistern. Diese sind allerdings an Bedingungen geknüpft: Sofern die Strecke mit der Bahn in weniger als 2,5 Stunden geschafft werden kann, soll Air France auf diesen Verbindungen keine Inlandsflüge mehr anbieten. Air France soll die Fluglinie werden, "die die Umwelt am meisten respektiert", so der französische Finanzminister.
Der Bund und das Land Hessen werden Condor mit Staatshilfen in Form eines 550-Millionen-Euro-Kredits durch die Coronakrise helfen. Die EU-Kommission hat ihr Einverständnis erklärt.
Wegen der anhaltenden Corona-Krise seien Fernreisen in diesem Jahr kaum denkbar, erklärt Tourismusbeauftragter Thomas Bareiß (CDU). Mit den Ländern werde derzeit eine Strategie erarbeitet, wie der Sommerurlaub innerhalb Deutschlands stattfinden kann.
Der Lufthansa Konzern fährt aufgrund der Corona-Krise erhebliche Verluste ein. Wie die Tagesschau und der Tagesspiegel unter auf Bezugnahme auf Insiderquellen berichten, könnte die Fluggesellschaft jetzt mit zehn Milliarden Euro aus staatlichen Mitteln unterstützt werden. Die Konzernleitung verhandelt aktuell für sich und ihre Töchter SWISS Air, Austrian Airlines sowie Brussels Airlines mit den Ländern Deutschland, Österreich, Belgien und der Schweiz über Staatshilfen.
Michael O'Leary, Chef von Ryanair, ist zuversichtlich, dass der Billigflieger mit genügend finanziellen Mitteln ausgestattet ist, um die Corona-Krise abzufedern. Staatshilfen will Ryanair laut O'Leary nicht beantragen. Einen Stellenabbau im Winter hält der Ryanair-Chef allerdings für unabdingbar.
Der TUI-Konzern soll ein staatliches Hilfspaket in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erhalten. Diesem Kredit erteilten nun mehrere Banken ihre Zustimmung. Der Bund verbürgt sich für das Hilfspaket. Der Milliardenkredit wird von der Förderbank KfW zur Verfügung gestellt und soll dem weltweitgrößten Reiseanbieter zur Überbrückung der Corona-Krise helfen. Bis zur Auszahlung der Summe sind aufgrund gleichzeitiger Änderung an einem anderen Darlehensprogramm weitere Einverständniserklärungen anderer Institute notwendig.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise hat sich die Fluggesellschaft British Airways am Donnerstag mit der Gewerkschaft Unite auf die Freistellung mehrerer tausender Mitarbeiter geeinigt. Davon betroffen sind vorrangig die Mitarbeiter des Kabinen- und Bodenpersonals sowie der Technik. Entlassungen soll es jedoch nicht geben.
Die britische Billig-Airline easyJet kündigte zu Beginn der Woche an, dass vorerst keine Flüge mehr durchgeführt sollen. Grund dafür sind laut easyJet die weltweit geltenden Reisebeschränkungen sowie Begrenzungen des öffentlichen Lebens aufgrund der anhaltenden Corona-Krise. Wann die 300 Maschinen der Airline wieder in Betrieb genommen werden, ließ der Billigflieger offen.
Nach bislang geltender Rechtslage müssen Airlines oder Reiseveranstalter die Kosten zurückerstatten, wenn der Flug wegen der Corona Krise annulliert wird oder die gebuchte Pauschalreise nicht stattfinden kann. Offenbar denkt die Bundesregierung nun über eine Änderung der bestehenden Rechtslage nach, um die Branche in der Coronakrise zu schützen. Dies meldet soeben SPIEGEL ONLINE.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung gegen das Coronavirus haben zwischen in vielen Ländern zu einer Ausgangssperre oder vergleichbaren Maßnahmen wie dem am Sonntag für Deutschland beschlossenen Kontaktverbot geführt. Zuvor hatte die Bundesregierung bereits eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen. Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU dürfen nicht mehr in EU-Staaten einreisen. Viele EU-Länder haben ihre Grenzen sogar innerhalb der EU geschlossen. Für Reisende und Touristen stellen sich in diesem Zusammenhang nun viele Fragen. Verbraucher möchten ihre gebuchte Urlaubsreise stornieren. Ist das möglich? Und wer trägt die Kosten? Fragen und Antworten.
Spanien hat die Schließung aller Hotels sowie andere touristische Unterkünfte wie etwa Pensionen oder Campingplätze ab dem 25. März angeordnet. Ausgenommen hiervon sollen lediglich solche Quartiere sein, in denen Menschen für einen längeren Zeitraum untergebracht sind oder dauerhaft lebten - sofern dort eine ausreichende Infrastruktur bestehe, um die Menschen zu schützen und voneinander zu isolieren. Das Auswärtige Amt rät Urlaubern, mit kommerziellen Flügen so schnell wie möglich nach Deutschland zurückzukehren, solange die Verbindungen noch bestehen.
Die gestern vom auswärtigen Amt angekündigte Rückholaktion deutscher Touristen ist angelaufen. Ich wie vor erreichen uns hierzu viele Rückfragen. Für viele Betroffene scheint die Informationslage, insbesondere die Frage, an wen sie sich wenden sollen, nach wie vor nicht klar zu sein.
Wegen der Coronakrise könnten Warentransporte schwieriger werden. Daher plant die Lufthansa eine Luftbrücke zur bundesweiten Warenversorgung. Das sagte Lufthansa-Chef Carsten Spohr der "Bild"-Zeitung: "Lufthansa wird alles dafür tun, um auch die Lieferketten für die Versorgung der deutschen Bevölkerung aus der Luft aufrechtzuerhalten. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Luftbrücke für ganz Deutschland."
Bundesaußenminister Heiko Maas hat wegen der Corona-Krise angekündigt, eine Rückholaktion für im Ausland festsitzende Deutsche zu starten. Die Bundesregierung stellt hierfür Mittel bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem hat die Bundesregierung soeben eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen.
Während nach Israel und den USA in den vergangenen Tagen immer mehr Länder Einreisestopps verhängt haben erreichen uns nun aus vielen Ländern der Welt Fragen zur Rückreise nach Deutschland, die nun auch immer schwieriger wird, weil viele Fluggesellschaften Flüge annulliert haben oder weil Länder die Flughäfen schließen.
Nachdem sich über das Wochenende immer mehr Menschen fragten, ob und wohin sie derzeit ihren Sommerurlaub buchen können, hat der Touristikkonzern TUI in der Nacht zum Montag wegen der anhaltenden Corona-Krise nun angekündigt, bis auf Weiteres den größten Teil aller Reiseaktivitäten zu stoppen. Nach Angeben des Konzerns sind Pauschalreisen, Kreuzfahrten sowie der Hotelbetrieb betroffen. Damit wolle man "einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen der Regierungen leisten" und so die Verbreitung des Covid-19-Erregers zu verlangsamen. Was die Aussetzung des Reisegeschäfts nun konkret für die Kunden bedeutet, ist noch nicht bekannt.
Das Corona Virus schränkt weltweit die Bewegungsfreiheit zunehmend ein. So wird es immer schwerer oder teilweise unmöglich in andere Länder zu reisen. Nach Israel und den USA haben in den vergangenen Tagen Polen, Tschechien und Dänemark einen generellen Einreisestopp verhängt. Deutschland will ab Montag die Grenzen zu Österreich, der Schweiz und Frankreich schließen. Viele Reisende fragen sich nun, ob Sie die Hotel- oder Ferienwohnung kostenfrei stornieren können. In diesem Beitrag klären wir darüber auf.
Nachdem zunächst Israel sowie weitere Länder und gestern nunmehr auch die USA Einreisestopps für Europäer verhängt haben, bleiben immer mehr Maschinen auf dem Boden. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Frage ob und von wem Sie Ihre Ticketkosten zurückerhalten, wenn Ihr Flug wegen des Einreisestopps annulliert wurde oder der Flug stattfand, die Airline Ihnen jedoch die Beförderung wegen der nunmehr geltenden Einreisebestimmungen verweigert hat.
Uns erreichen seit heute eine Vielzahl von Anfragen wegen des am gestrigen Tage verkündeten Einreisestopps der USA für Menschen aus Europa. Dieser hat dazu geführt, dass die Lufthansa Gruppe eine Vielzahl von Flügen in die USA gestrichen hat. Von diesen Streichungen sind offensichtlich auch Menschen betroffen, die sich bereits in den USA aufhalten und nun nicht genau wissen, ob und wie sie zurückkommen sollen.
Die USA wollen ab Freitag (13. März) wegen des zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus ein allgemeines Einreise-Verbot für Menschen aus Europa verhängen. Das Einreiseverbot soll für 30 Tage gelten und morgen um Mitternacht (Ortszeit Washington D. C.) in Kraft treten. Dies verkündete Präsident Donald Trump am Mittwoch in einer Fernsehansprache. Es gilt nach seinen Angaben nicht für US-Bürger mit Europa-Aufenthalt, die negativ auf den Erreger getestet würden. Auch soll Großbritannien von dem Einreise-Verbot ausgenommen werden. In diesem Zusammenhang erreichen uns erneut eine Vielzahl von Anfragen zu gebuchten Flügen und Reisen.
Wie das Nachrichtenmagazin SPIEGEL soeben meldet, scheint die Übernahme der sich im Insolvenzverfahren befindlichen Condor durch die polnische Fluggesellschaft Polish Aviation Group (PAG), zu der auch die Airline LOT gehört, fraglich zu werden. Die Polish Aviation Group (PAG) hatte im Januar angekündigt, die Condor übernehmen zu wollen. Wegen der aktuellen Krise der Luftfahrt durch die Corona-Epedemie scheinen die Pläne nun auf der Kippe zu stehen.
Die Lufthansa-Gruppe will bis zum 24. April rund 23.000 Flüge annullieren. Damit reduziert die Lufthansa ihre Flugfrequenz um 50%. Grund dafür ist die sinkende Nachfrage nach Flugreisen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus. Die Lufthansa will mit den Streichungen die verringerten Buchungen wirtschaftlich abfedern.
COVID-19, das landläufige sogenannte Corona Virus - gekommen um (vorläufig) zu bleiben. Das jedenfalls sagen international anerkannte Experten wie Prof. Christian Drosten von der Berliner Charité. Insbesondere der saisonale Effekt, der bei Grippeviren dazu führt, dass sie sich in der warmen Jahreszeit weniger schnell ausbreiten, scheint für das Corona Virus nicht zu gelten. Daher geht der Virologe Drosten davon aus, dass sich das Virus auch in den jetzt kommenden warmen Monaten in nahezu ungeminderter Geschwindigkeit ausbreiten wird. In diesem Zusammenhang erreichen uns nun sehr viele Fragen. Die derzeit häufigste gestellte Frage: Kann ich meinen Sommerurlaub buchen und was, wenn ich die Reise wegen des Corona Virus nicht antreten kann?
In Italien werden ab Morgen die Sperrmaßnahmen wegen der Corona-Epidemie auf das ganze Land ausgeweitet. Das teilte am Abend die italienische Premierminister Guiseppe Conte mit. Die bisher nur für die in Norditalien gelegenen "Roten Zonen" geltenden Beschränkungen gelten ab Dienstag für Gesamt-Italien. Nachdem bereits verschiedne Airlines ihre Flugverbindungen nach Norditalien gestoppt hatten, ist damit wohl mit weiteren Flugstreichungen auch für die weiteren Landesteile Italiens zu rechnen.
Wegen der anhaltenden Corona-Krise verzichten Lufthansa, Austrian Airlines, Swiss, Brussels Airlines, Air Dolomiti sowie Eurowings bei Umbuchungen bis zum 31. März 2020 grundsätzlich weltweit auf die Umbuchungsgebühren. Die Airlines bieten die Möglichkeit einer einmaligen Umbuchung bei allen neu gebuchten Flügen unabhängig vom Buchungstarif an. Das teilte Lufthansa mit. Passagiere könnten neue Tickets einmal ohne Gebühr auf ein neues Datum bis 31. Dezember 2020 umbuchen.
Immer mehr Länder verhängen wegen des sich schnell ausbreitenden Coronavirus Beschränkungen für Reisende. Die Beschränkungen beziehen sich vor allem auf Einreisende, die in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in China waren. Zu diesen Ländern gehören u.a. Australien, Indonesien, Israel, Japan, Neuseeland, Philippinen, Singapur, Südkorea, die USA und Vietnam. Israel hat nun unabhängig hiervon die Einreisebestimmungen für alle ankommenden Gäste aus der Schweiz sowie aus Deutschland und Österreich verschärft.
Uns erreichen in den letzten Tagen eine Vielzahl von Anfragen im Zusammenhang mit dem Corona Virus. Oftmals geht es um die Frage, ob Passagieren bei Flugausfällen oder Annullierungen, die im Zusammenhang mit dem Corona Virus stehen eine Entschädigung zusteht. So hat beispielsweise Lufthansa und ihre Töchter wie Eurowings oder Air Dolomiti ihr Flugangebot auf den Strecken nach Italien und Asien aufgrund des sich weiter ausbreitenden Coronavirus teils deutlich zurückgefahren.
Die Passagiere des Lufthansa-Flugs LH1392 von Frankfurt nach Prag hatte einen besonderen Schock zu verdauen. Kurz nach dem Start in Frankfurt am Main gab es einen lauten Knall: Im linken Triebwerk der Lufthansa-Maschine war es zu einem Strömungsabriss gekommen. Die Piloten kehrten um und landeten 44 Minuten nach dem Start wieder in Frankfurt auf dem Start-Flughafen.
Gibt ein Online-Vermittler von Flugreisen auf seiner Internetseite den Aufpreis für Gepäckstücke nicht an, ist das rechtswidrig. So urteilte das Oberlandesgericht Dresden (OLG). Die Erhebung einer Servicegebühr für Zahlungen mit bestimmten Kreditkarten ist nach Einschätzung des Gerichts ebenfalls unzulässig (AZ 14 U 1885/19).
Verspätet sich der Flug und kann wegen dem nunmehr eingetretenen Nachtflugverbots das Flugzeug nicht mehr am geplanten Flughafen landen, haben die Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung. Das Nachtflugverbot ist kein außergewöhnlicher Umstand und muss von den Fluggesellschaften berücksichtigt werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil entschieden (AZ 32 C 5554/19 (69)).
Der EuGH hat in einem gegen Easyjet wegen Flugverspätung geführten Verfahren entschieden, dass die Auszahlung des Entschädigungsanspruches nicht von der Vorlage einer Bordkarte abhängig gemacht werden kann, sondern dass es ausreicht, wenn man über eine bestätigte Buchung verfügt und dann auch tatsächlich den verspäteten Flug in Anspruch nimmt (C-756/18).
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat eine Klausel der Beförderungsbedingungen von Laudamotion für nichtig erklärt. Danach sollten Passagiere Entschädigungen wegen Flugverspätungen oder Flugausfällen nur in Irland vor Gericht bringen können. Hierin sieht das Gericht einen Verstoß gegen Verbraucherrechte (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.08.2019 – 31 C 2009/19 (83)).
Bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ist am 25.09.2019 ein Schutzschirmantrag der Condor Flugdienst AG eingegangen. Beantragt ist ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung nach § 270b InsO.
Heute beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit Passagierrechten bei massiver Verspätung oder Ausfall. Es geht um die Frage, ob verschiedenen Ansprüche auf finanziellem Ausgleich addiert werden dürfen oder miteinander verrechnet werden müssen. Es geht um zwei Fälle, in. denen die Passagiere zum einen die pauschale Entschädigung nach der Fluggastverordnung und zum anderen Kosten ersetzt verlangen, die ihnen für Umbuchungen und Alternativbeförderungen entstanden sind.
Die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo hat angekündigt, im Sommer die Lufthansa zu bestreiken. Konkret sollen bereits im Juli die Lufthansa-Töchter Eurowings und Germanwings betroffen sein. Hierzu solle in der kommenden Woche eine Urabstimmung stattfinden. Der tellvertretende UFO-Vorsitzende Daniel Flohr sagte: "Im Juli werden Streiks durch die Kabinenmitarbeiter in Deutschland stattfinden."
Gute Nachrichten für Sommer-Urlauber: Die Deutsche Flugsicherung(DFS) hat eine Einigung mit der Lotsengewerkschaft GdF über Sonderschichten erzielt. Damit sollen massenhafte Flugverspätungen in diesem Sommer verhindert werden.
Ein heftiges Unwetter hat den Betrieb am Frankfurter Flughafen heute massiv gestört. Zeitweilig konnten Maschinen weder starten noch landen. Wie eine Sprecherin des Flughafenbetreibers Fraport mitteilte, gab es zeitweise keine Landungen und Starts mehr.
Verspätet sich ein Flug wegen eines Vogelschlages kann sich die Airline in der Regel auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. Das Handelsgericht Wien hat in zweiter Instanz nun aber entschieden, dass dies dann nicht gilt, wenn die Airline nicht darlegen kann, alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Verspätung oder Annullierung zu vermeiden (50 R 146/18d).
Laudamotion hat bekannt gegeben, sich ab sofort nur noch unter der Bezeichnung "Lauda“ zu vermarkten. Rechtlich ändere man den Firmennamen aber nicht, hier solle es bei Laudamotion GmbH bleiben. Nachdem Ryanair auch die restlichen 25% an Laudamotion übernommen hatte, kündigte die österreichische Airline ambitionierte Wachstumspläne an: Im Sommer werde man die Flotte von 19 auf 25 Flugzeuge aufstocken. Im Geschäftsjahr 2021/22 wolle man dann schon mit 40 Flugzeugen fliegen.
Die Deutsche Flugsicherung wird heute ihre Bilanz zum Krisenjahr 2018 veröffentlichen - nie zuvor hatte es mehr Flugverspätungen gegeben. Die Deutsche Flugsicherung war im vergangenen Jahr für einen Teil der europaweiten Flugverspätungen verantwortlich. Zudem stand sie wegen ihrer Ausgabeverhaltens in der Kritik des Bundesrechnungshofes.
Sofern es am 12.04.2019 zu einem harten Brexit kommt, sind bei Flügen mit Bezug zum Vereinigte Königreich erhebliche Flugverspätungen bzw. zahlreiche Flugausfälle zu erwarten, weil Verkehrsrechte, Betriebsgenehmigungen oder Flugsicherheitsbescheinigungen fehlen bzw. nicht geregelt sind.
Wird ein Flugzeug durch eine am Flugfeld liegende Schraube beschädigt und es kommt dadurch zu einer erheblichen Flugverspätung, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigungszahlung leisten, wenn sie ansonsten alles getan hat, um solche Verspätungen zu vermeiden. Sie kann sich in einem solchem Fall unter Umständen auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen berufen. Das hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 04.04.2019 entschieden (Az. C-501/17).
Der größte Flughafen Deutschlands, Frankfurt Airport, hatte im Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis 01. August 2018 die meisten Flugverspätungen. Dies ist der aktuellen Medienberichterstattung zu entnehmen. Demnach sollen von 150.610 Flügen 49.910 mit einer 15-minütigen Verspätung oder mehr gestartet sein. 3230 Flüge fielen komplett aus.
Laudamotion wird von Juni bis Oktober 2019 eine Verbindung von Rostock-Laage von nach Mallorca anbieten. Die die österreichische Tochtergesellschaft des Billiganbieters Ryanair dreimal wöchentlich Rostock mit der spanischen Ferieninsel verbinden. Die Flüge sollen bereits ab 25 Euro angeboten werden.
Die Justiz in Baden-Württemberg meldet eine Klagewelle wegen Flugverspätungen und Flugausfällen. Vor dem Amtsgericht Nürtingen sind im Vorjahr 2.700 Klagen wegen Flugverspätungen bzw. Flugausfällen eingegangen. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Jahr 2017 mehr als verdoppelt. Hier waren es "nur" knapp über 1.430 Verfahren wegen Flugverzögerungen oder Ausfällen.
Die Anzahl der Flugverspätungen und Flugausfälle ist in den Jahren 2016 bis 2018 “unverhältnismäßig stark” stark gestiegen. Dies melden laut der deutschen Ausgabe von matins24.de die Kollegen von Airhelp. Demnach seien in Deutschland die Zahl der Passagierflüge nur um fünf Prozent gestiegen wohingegen sich die Zahl der Flugverspätungen und Ausfälle um 55 Prozent gesteigert habe. Die Anzahl der Flugpassagiere, die einen Entschädigungsanspruch anmeldeten, habe sich sogar verdoppelt.
Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) geht bereits jetzt davon aus, dass es im kommenden Sommer wieder zu massiven Flugverspätungen kommen wird. In der Flugsicherung gebe es, was die Situation der Flugverspätungen angehe, im Vergleich zum Vorjahr 2018 keinerlei Verbesserung, da der Lotsenmangel nicht kurzfristig zu beheben sei.
Eurowings hat für das Jahr 2018 einen bereinigten Betriebsverlust vor Zinsen und Steuern (Ebit) von 231 Millionen Euro eingeflogen. Im Jahr 2017 hatte die Airline noch schwarze Zahlen geschrieben. Die deutliche Verschlechterung des Ergebnisses ist jedoch keine Überraschung und unter anderem darauf zurückzuführen, dass Eurowings Teile der insolventen Air Berlin übernommen hatte. Nach der laufenden Medienberichterstattung verursachte allein dies einen zusät lichen Aufwand von 170 Millionen Euro.
Die Crew eines Airbus A320 von Laudamotion hat am 01.03.2019 in London-Stansted den Start abgebrochen. Das führte zur Schließung des gesamten Flughafens. Dies berichtet das Branchen-Medium Aero-Telegraph
Fluggesellschaften wie Condor, TUIFly oder Eurowings werden immer häufiger von ihren Passagieren auf Auszahlung der Entschädigungszahlungen wegen Flugverspätung oder Flugausfall verklagt. Alleine das Amtsgericht Düsseldorf meldet nach Medienberichten für das Jahr 2018 über 12.000 Klagen mit Bezug zum Flug-und Reiserecht - mehr als doppelt so viele wie 2017. Dabei richtete sich die Hälfte der Klagen gegen Airlines oder Anbieter von Pauschalreisen.
Viele Inlandsflüge - in Deutschland häufig von verspäten sich oder werden gecancelt. Der Grund: Orkantief "Eberhard". Viele Passagiere fragen sich, ob sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Der Hintergrund: Nach EU-Recht steht Passagieren ein Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR zu, wenn sich der Flug bei dessen Ankunft um mindestens drei Stunden verspätet hat oder kurzfristig annulliert wurde. Die Höhe der Entschädigungszahlung ist abhängig von der Flugstrecke. Kurzstreckenflüge werden mit 250 EUR entschädigt.
Der europäische Branchenverband Airlines for Europe (A4E) hat für das Jahr 2018 Bilanz gezogen und das Jahr bei Flugverspätungen als “eines der schlimmsten” der vergangenen zehn Jahre bezeichnet. Die Ursache für die massiven Probleme sieht der Verband im Personalmangel, Streiks und "einer insgesamt ineffiziente EU-Luftraumstruktur".
Es ist die Meldung der letzten Stunden: die Ferienflieger-Airline Small Planet hat einen Antrag auf Insolvenz in vorläufiger Eigenverwaltung gestellt. Nun stellt sich natürlich die Frage welche Auswirkungen dies auf bereits bestehende und auch künftige Forderungen hat.
Im Fall der Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft auch Provisionen erstatten, die Vermittlungsunternehmen beim Kauf der Flugtickets erhalten haben, sofern die Gesellschaft davon Kenntnis hatte. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Herr Dirk H. erwarb für sich selbst und seine Familie auf der Website opodo.de Flugtickets für einen Flug mit Vueling Airlines von Hamburg (Deutschland) nach Faro (Portugal). Nachdem der Flug annulliert worden war, verlangte Familie H. von Vueling Airlines die Erstattung des beim Kauf der Flugtickets an Opodo gezahlten Preises von 1 108,88 Euro. Vueling Airlines war zur Erstattung des Betrags, den sie von Opodo erhalten hatte (1 031,88 Euro), bereit. Sie lehnte es aber ab, auch den Restbetrag von 77 Euro zu erstatten, den Opodo als Provision erhalten hatte.
Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat angekündigt, die Rechte von Flugpassagieren stärken zu wollen und hierzu einen Forderungskatalog erarbeitet. Der Verbraucherschutzexperte der Fraktion, Stephan Harbarth, führte zur Begründung aus: „Die Durchsetzung der Rechte von Fluggästen ist in der Praxis schwierig, zumal der Eindruck besteht, dass Fluggesellschaften jedenfalls zum Teil die Auszahlungen von berechtigten Ansprüchen aufgrund von Überbuchungen, Annullierungen oder Verspätungen bewusst verzögern. Das schädigt nicht nur Verbraucher, sondern verschafft denen, die sich gesetzeswidrig verhalten, auch noch einen Wettbewerbsvorteil, weil sie Ausgleichszahlungen einsparen. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben.“, so
Sofern ein Streik die Ursache für eine Flugverspätung oder für einen Flugausfall ist, berufen sich die Airlines gerne auf außergewöhnliche Umstände. Außergewöhnliche Umstände sind alle Faktoren, die zu einer Flugverspätung oder zu einem Flugausfall führen, auf die die Airline aber keinen Einfluss hat und daher auch keine Entschädigung zahlen muss.
Die jüngere Rechtsprechung zeigt nun aber eine Tendenz, bei einem Streik genauer hinzuschauen. Immer dann, wenn der Streik im Einflussbereich der Airline liegt, wenn also beispielsweise das eigene Personal wegen besserer Arbeitsbedingungen streikt, oder sich kollektiv krankmeldet, kann sich die Airline nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, wie der BGH jüngst in einem Fall gegen TUIFly entschieden hat (lesen Sie hierzu unsere Newsmeldung).
Urlaubsfreuden und Flugausfälle hängen oft derart eng miteinander zusammen, dass der Eindruck entsteht es gäbe das eine nur mit dem anderen. Vom 10.08.2018 bis zum 11.08.2018 konnten rund 55.000 Urlauber genau das am eigenen Leib erfahren als es aufgrund eines Streiks bei der Fluggesellschaft Ryanair zu zahlreichen Flugausfällen kam. Diejenigen, die anschließend versuchten Entschädigungsansprüche bei der Fluggesellschaft geltend zu machen, wurden abgewiesen. Laut Ryanair handle es sich bei einem Streik stets um außergewöhnliche Umstände, weshalb kein Anspruch auf Entschädigung bestehe. Der EuGH entschied dies jedoch im April 2018 anders (Urt. v. 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.).
In einem kürzlich ergangenen Urteil des BGH (Urt. v. 04.09.2018 – Az. X ZR 111/17) stellte dieser fest, dass Easyjet keine Entschädigungszahlungen verweigern dürfe, wenn Flüge aufgrund eines Streiks des Sicherheitspersonals annulliert werden.
Es gibt unterschiedliche Ursachen, die Arbeitnehmer dazu drängen die Arbeit nieder zu legen um dem Arbeitgeber ihren Unmut zu verdeutlichen. Wenn dies bei Fluggesellschaften geschieht und hierdurch Gäste von Flugausfällen betroffen sind, werden Entschädigungszahlungen oft mit dem Verweis auf außergewöhnliche Umstände abgelehnt. Ein Streik der etwas anderen Art war Gegenstand eines EuGH Urteils (Urt. v. 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.) in dem entschieden wurde, dass nicht jeder Streik auch von der Zahlungspflicht befreit.
TUIFly ist nach einem Urteil des EuGH bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden verpflichtet, eine Entschädigung an die Passagiere zu zahlen - und zwar auch dann, wenn TUIFly den Flug nicht selbst durchgeführt, sondern ein fremdes Flugzeug samt Besatzung gemietet hat. Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung die Airline trage, die den Flug angesetzt habe (EuGH, Urteile. v. 4.7.2018 - C-523/17).
Steht auch Kleinkindern bei einem mehr als drei Stunden verspäteten Flug eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu? Mit dieser Frage befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 17. März 2015 (Az.: X ZR 35/14).
Vulkanausbruch am Urlaubsort – eine ungemütliche Vorstellung für jeden Urlauber. Genau das ist den Klägern in dem Fall, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 31.01.2013 (Az. C-12/11) zu entscheiden hatte, passiert. Der EuGH stellt klar: Die Fluggesellschaft ist auch bei Flugausfall aufgrund der Sperrung des Luftraums wegen außergewöhnlicher Umstände verpflichtet Betreuungsleistungen anzubieten.
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 19.11.2009 (Az. C-402/07 und C-432/07) entschied, kann Fluggästen von verspäteten Flügen auch ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004) zustehen.