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Anspruchsgegner ist die ausführende Fluggesellschaft

veröffentlicht am

In einem Verfahren der SOS Flugverspätung gegen die Eurowings, hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main festgestellt, dass korrekter Anspruchsgegner die Airline ist, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat (Urteil vom 21.07.2022, Az. 31 C 382/22). 

Eurowings Flugzeug hebt ab
Foto: rebius /Adobe Stock

Lufthansa Ticket gebucht - Eurowings fliegt

Die Kunden der SOS Flugverspätung buchten einen Flug bei der Lufthansa von Mauritius zum Flughafen Frankfurt am Main (FRA). Durchgeführt wurde der Flug durch die Lufthansa Tochter, die Eurowings. Ursprünglich sollte das Flugzeug in der hessischen Großstadt um 18:40 Uhr landen. Tatsächlich erreichte der Flieger erst um 21:55 Uhr seinen Zielort, also mit einer Verspätung von 3 Stunden und 15 Minuten. Ab einer Verspätung von 3 Stunden haben Fluggäste einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist abhängig von der zurückgelegten Flugstrecke. Bei einem Langstreckenflug, wie von Mauritius nach Frankfurt am Main, beträgt die Entschädigung 600 EUR. Bei Kurz- und Mittelstrecken liegt die Entschädigung bei 250 EUR bzw. 400 EUR. Die Haftung ist dann ausgeschlossen, wenn die Airline aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes nicht pünktlich fliegen konnte. Solche Umstände sind etwa Gewitter, Vogelschlag oder unangekündigte Warnstreiks.

 

SOS Flugverspätung empfiehlt: Flugnummer prüfen!

Bucht der Fluggast bei einer Airline, fliegt dann aber mit einer anderen Airline, stellt sich die Frage welche Airline nunmehr für die Verspätung haftet. Wie das AG Frankfurt am Main in seinem Urteil klar stellte, haftet die Airline, welche den Flug tatsächlich durchgeführt hat. Die EU-Fluggastrechteverordnung spricht insofern von dem "ausführenden Flugunternehmen". Dies gilt auch dann, wenn auf der Buchungsbestätigung eine andere Airline angegeben wird. Welche Fluggesellschaft den Flug tatsächlich durchführt, lässt sich anhand der Flugnummer erkennen. Die Flugnummer besteht aus dem IATA-Code der Airline gefolgt von in der Regel drei bis fünf Ziffern. Jede Airline verfügt über einen solchen IATA-Code. Dieser Code besteht aus zwei Buchstaben mit oder ohne Ziffern und dient der eindeutigen Identifizierung einer Airline. Die IATA-Codes werden durch die International Air Transport Association vergeben. Der Code der Lufthansa ist beispielsweise LH und der Code der Eurowings ist EW. Wie Sie Ihre Flugnummer finden, erklären wir Ihnen hier.

 

Flugverspätung Entschädigung hier beantragen

Ihr Flug hatte Verspätung? Ihre Airline weigert sich die Entschädigung zu zahlen? Nutzen Sie den Service der SOS Flugverspätung: In nur drei Schritten zur Entschädigung! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

Abtretungsformular als Beweis ausreichend

Die SOS Flugverspätung setzt die Entschädigungsansprüche von Fluggästen durch. Dazu lassen wir uns die Ansprüche abtreten. Unser Entschädigungsrechner beantwortet Ihnen schnell, kostenlos und unkompliziert, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Im Anschluss können Sie uns Ihre persönlichen Daten übermitteln und erhalten automatisch eine Abtretungserklärung per E-Mail zugesandt. Das AG Frankfurt am Main hält dieses Formular, insbesondere die Kopie dieses Formulars als Nachweis für die erfolgte Abtretung für ausreichend. Nach Auffassung des Gerichtes handelt es sich dabei um eine private Urkunde, die den vollen Beweis dafür erbringt, dass die Erklärung - hier also die Abtretungserklärung - tatsächlich abgegeben worden ist.

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