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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil (in den verbundenen Rechtssachen C-146/20, C- 188/20, C- 196/20, C-270/20) darüber entschieden, dass die Vorverlegung eines Fluges um mehr als eine Stunde als eine „Annullierung“ gemäß der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 anzusehen ist. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Fluggästen und schafft Klarheit für Ausgleichsansprüche bei erheblichen Flugänderungen. Im nachfolgenden Artikel möchten wir die neuen Erkenntnisse des Urteils besprechen.
Dieses Urteil bringt bedeutende Änderungen für Fluggäste mit sich, die von Vorverlegungen oder Buchungsproblemen betroffen sind. Besonders hervorzuheben ist, dass eine erhebliche Vorverlegung genauso behandelt wird wie eine Stornierung – ein weiterer Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz im Luftverkehr.
Für unsere Kunden bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung ihrer Rechte. Viele Betroffene waren bislang unsicher, ob sie bei Vorverlegungen einen Anspruch geltend machen können. Der EuGH hat hier nun eine klare Linie gezogen.
Sie sind ebenfalls von einer Vorverlegung betroffen? Sie möchten sich Ihre Entschädigung sichern? Dann sind Sie hier richtig.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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