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Am Berliner Hauptstadtflughafen BER droht am Mittwoch ein kompletter Stillstand. Wegen eines von Verdi angekündigten Warnstreiks sollen nach Angaben des Flughafens keine regulären Passagierflüge stattfinden. Betroffen wären rund 445 Starts und Landungen sowie etwa 57.000 Reisende. Für viele Fluggäste bedeutet das: kurzfristige Flugausfälle, Umbuchungen und erhebliche Unsicherheit bei der Reiseplanung.
Der angekündigte Arbeitskampf trifft den BER an einem neuralgischen Punkt. Denn bestreikt werden nicht nur einzelne Randbereiche, sondern zentrale Funktionen, ohne die ein geordneter Flugbetrieb nicht möglich ist. Für Passagiere stellt sich deshalb schon jetzt die Frage, welche Rechte sie bei einer Annullierung oder erheblichen Verzögerung haben.
Hintergrund des Warnstreiks sind die laufenden Tarifverhandlungen zwischen Verdi und der Flughafengesellschaft FBB. Nach Darstellung der Gewerkschaft bewegt sich die Arbeitgeberseite bislang nicht ausreichend. Verdi spricht von einer Blockadehaltung und bewertet das bisherige Angebot als unzureichend. Die Gewerkschaft fordert für die Beschäftigten ein Lohnplus von sechs Prozent, mindestens aber 250 Euro mehr pro Monat, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Außerdem soll ein Ausbildungstarifvertrag wieder in Kraft gesetzt werden, der unter anderem die Zahl der Ausbildungsplätze und die Übernahme der Auszubildenden regelt. Demgegenüber steht das Angebot der Flughafenleitung, das zunächst eine Nullrunde bis Juni vorsieht. Danach sollen die Löhne stufenweise steigen: um ein Prozent ab Juli 2026, um 1,5 Prozent ab Juli 2027 und um ein weiteres Prozent ab Mai 2028. Aus Sicht von Verdi ist das angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten nicht akzeptabel.
Zum Warnstreik aufgerufen sind laut Verdi rund 2.000 Beschäftigte der Flughafengesellschaft FBB im Zeitraum zwischen 5 Uhr und 24 Uhr. Darunter fallen unter anderem Beschäftigte der Flughafenfeuerwehr, der Verwaltung, Sicherheitspersonal sowie Mitarbeitende der Flugsicherung und Bestreifung. Gerade diese Bereiche sind für den laufenden Betrieb am Flughafen unverzichtbar. Fällt hier Personal aus, kann der Flughafen den Passagierverkehr regelmäßig nicht mehr aufrechterhalten. Genau deshalb rechnet der BER für Mittwoch mit einem vollständigen Ausfall des regulären Flugbetriebs. Nicht alle am Flughafen tätigen Personen sind allerdings vom Streikaufruf erfasst. In Bereichen wie Sicherheitskontrolle oder Gepäckabfertigung arbeiten vielfach externe Dienstleister. Diese sind nach der Mitteilung nicht unmittelbar Teil des Streiks. Dennoch hilft das den Reisenden in der Praxis wenig, wenn der Gesamtbetrieb am Flughafen stillsteht.
Die BER-Geschäftsführung hat den angekündigten Warnstreik als unverhältnismäßig bezeichnet. Zugleich verweist sie auf die ohnehin angespannte Lage im Luftverkehr. Nach Darstellung der Flughafenleitung hofft man dennoch auf eine Einigung in der nächsten Verhandlungsrunde. Diese ist nach Angaben der Gewerkschaft für den 25. März angesetzt. Bis dahin bleibt für betroffene Reisende vor allem entscheidend, wie Airlines auf den angekündigten Ausfall reagieren und ob Umbuchungen oder Ersatzbeförderungen rechtzeitig organisiert werden.
Für Fluggäste am BER ist die wichtigste Nachricht: Wer am Mittwoch einen Flug geplant hat, muss sehr wahrscheinlich mit einer Annullierung oder massiven Beeinträchtigung rechnen. Reisende sollten deshalb nicht einfach zum Flughafen fahren, ohne zuvor den aktuellen Flugstatus bei der Airline zu prüfen. Entscheidend ist, dass bei Flugstreichungen nicht nur die ursprüngliche Beförderung entfällt, sondern die Airline grundsätzlich tätig werden muss. Sie kann sich also nicht darauf beschränken, auf den Streik zu verweisen und den Fall an die Passagiere zurückzugeben.
Wird ein Flug annulliert, muss die Airline den Reisenden in der Regel eine anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten. Dabei darf sie nicht nur auf eigene Verbindungen schauen. Je nach Lage müssen auch Flüge anderer Airlines oder indirekte Routen geprüft werden, wenn so eine schnellere Beförderung möglich ist. Wer nicht reisen möchte oder wegen der Annullierung keinen Nutzen mehr von der Beförderung hat, kann stattdessen regelmäßig die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Für viele Betroffene ist das die schnellere Lösung, wenn absehbar ist, dass eine Umbuchung erst deutlich später möglich wäre.
Bei Streiks ist die pauschale Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung häufig ausgeschlossen. Der Grund: Arbeitskämpfe werden oft als außergewöhnliche Umstände eingeordnet, die sich der Kontrolle der Airline entziehen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Passagiere in jedem Fall leer ausgehen. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall. Wenn eine Fluggesellschaft trotz absehbarer Probleme keine zumutbaren Ersatzmöglichkeiten prüft oder Reisende unnötig lange hängen lässt, können Ansprüche dennoch bestehen. Gerade bei längeren Verzögerungen nach dem eigentlichen Streikende kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte zusätzlich das Reiserecht im Blick behalten. Nach den Informationen der Verbraucherzentrale kann ab einer Verzögerung von fünf Stunden ein Anspruch auf Preisminderung bestehen. Hier kommt es nicht nur auf den Flug selbst an, sondern auf die Beeinträchtigung der gesamten Reiseleistung. Für Pauschalreisende ist deshalb wichtig, nicht nur mit der Airline, sondern gegebenenfalls auch mit dem Reiseveranstalter zu kommunizieren und alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.
Reisende sollten frühzeitig ihre Buchungsunterlagen, Mitteilungen der Airline und mögliche Umbuchungsangebote sichern. Auch alternative Verbindungen, Wartezeiten und zusätzliche Ausgaben sollten dokumentiert werden. Das gilt vor allem dann, wenn keine zeitnahe Ersatzbeförderung angeboten wird oder unklar bleibt, welche Unterstützung die Airline konkret leistet. Wer von einer Annullierung betroffen ist, sollte nicht vorschnell auf eigene Kosten irgendeine Lösung buchen, ohne die Reaktion der Fluggesellschaft zu prüfen. Gleichzeitig kann es sinnvoll sein, angebotene Alternativen genau darauf zu kontrollieren, ob sie wirklich die schnellstmögliche Beförderung darstellen. SOS Flugverspätung kann Sie dabei unterstützen und Ihnen zuverlässige Antworten geben.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Viele Fluggäste hören bei einem angekündigten Streik sofort: außergewöhnlicher Umstand, also kein Anspruch. So einfach ist es aber nicht. Auch wenn eine pauschale Entschädigung oft ausscheidet, bleiben die Airlines zu Ersatzbeförderung, Betreuung und in vielen Fällen auch zu weiteren Leistungen verpflichtet. Wir prüfen deshalb jeden Fall genau.“