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BGH-Entscheidung zu Passagierrechten bei Flugausfall

veröffentlicht am

Heute beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit Passagierrechten bei massiver Verspätung oder Ausfall. Es geht um die Frage, ob verschiedenen Ansprüche auf finanziellem Ausgleich addiert werden dürfen oder miteinander verrechnet werden müssen. Es geht um zwei Fälle, in. denen die Passagiere zum einen die pauschale Entschädigung nach der Fluggastverordnung und zum anderen Kosten ersetzt verlangen, die ihnen für Umbuchungen und Alternativbeförderungen entstanden sind.

Menschen laufen durch Wartebereich mit startendem Flugzeug im Hintergrund
Foto: Rawpixel.com/Adobe Stock

Vorinstanzen: Ansprüche bei Flugverspätung müssen miteinander verrechnet werden

Die Kläger in den heute vor dem BGH zu verhandelnden Fällen hatten vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main sowohl die pauschale Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung in Höhe von 600 EUR als auch die Kosten, die ihnen durch den Flugausfall bzw. die Flugverspätung entstanden waren, beansprucht.Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte entschieden, dass die 600 Euro Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung mit den geltend gemachten Ersatzansprüchen zu verrechnen sind.

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Das Landgericht Frankfurt bestätigte das Urteil. Demnach können Passagiere wählen, ob sie die pauschalierten Zahlung nach der Fluggastverordnung beanspruchen, oder ob sie Ansprüche nach nationalem Recht geltend machen, die einzeln nachgewiesen werden müssen. Es gelte der Grundsatz der Vorteilsausgleichung.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

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