News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun zugunsten der Airlines entschieden, dass diesen bei der Organisation ihrer Flüge ein erweiterter Ermessensspielraum zustehe. Um weitere Flugverspätungen oder Annullierungen abwenden zu können, stehe den Fluggesellschaften ein erweiterter Ermessenspielraum zu. Ausschlaggebend sei, dass die Airline eine nachvollziehbare Abwägung im Sinne der Gesamtheit der Passagiere getroffen habe.
In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden, dass Fluggesellschaften bei der Organisation von Flügen unter außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterbedingungen ein erweiterter Ermessensspielraum zusteht (Az. X ZR 136/23).
Im vorliegenden Fall hatte eine Fluggesellschaft einen Flug wegen eines Schneesturms in Stuttgart vorsorglich annulliert, um Beeinträchtigungen von Folgeflügen am nächsten Tag zu vermeiden. Der BGH bestätigte, dass diese Entscheidung rechtmäßig war, da außergewöhnliche Umstände vorlagen und die Airline eine nachvollziehbare Abwägung im Sinne der Gesamtheit der Passagiere getroffen hatte.
Diese Entscheidung zeigt, dass Airlines bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen unter schwierigen Bedingungen nicht verpflichtet sind, einzelne Flüge um jeden Preis durchzuführen. Vielmehr dürfen sie Maßnahmen ergreifen, die den Betrieb insgesamt stabilisieren und weitere Verspätungen oder Ausfälle minimieren.
Für betroffene Passagiere bedeutet dies jedoch auch, dass Entschädigungsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (Art. 5 Abs. 3) ausgeschlossen sein können, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und die Airline nachweist, dass keine schnellere alternative Beförderung möglich war.
Für unser Unternehmen als Fluggastrechte-Dienstleister ist dieses Urteil von großer Bedeutung, da es die Rechte und Pflichten von Passagieren und Airlines in Ausnahmesituationen neu definiert. Sollten Sie von einer Flugannullierung oder Verspätung betroffen sein, stehen wir Ihnen weiterhin zur Seite, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.