BGH stärkt Fluggastrechte: Anspruch auf frühestmöglichen Ersatzflug

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem richtungsweisenden Urteil vom 10. November 2022 (Az. X ZR 97/21) die Passagierrechte erneut gestärkt. Demnach müssen Airlines bei außergewöhnlichen Umständen nicht nur zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verspätungen zu minimieren, sondern auch alternative Beförderungsmöglichkeiten prüfen und anbieten. 

 

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Neue BGH-Entscheidung stärkt Ermessensspielraum von Airlines bei außergewöhnlichen Umständen

Hintergrund des Falls

Ein Passagier hatte eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004) gefordert, nachdem sein Flug von Santa Clara (Kuba) nach München mit über 20 Stunden Verspätung ankam. Grund für die Verzögerung waren ein Unwetter, das den ursprünglichen Flughafen unbenutzbar machte, sowie eine ungeplante Zwischenlandung aufgrund eines medizinischen Notfalls. Die Airline verweigerte die Ausgleichszahlung und argumentierte, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelte.

BGH-Urteil: Airlines müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen

Der BGH stellte klar: Auch wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, sind Airlines verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Verspätungen zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere, Passagieren eine alternative Beförderung mit einem anderen Flug anzubieten – sofern dies für die Airline keine unzumutbare Belastung darstellt.

Dieses Urteil folgt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-74/19), der bereits 2020 entschied, dass Airlines alternative Transportmöglichkeiten prüfen müssen.

Bedeutung für Fluggäste

Dank dieser Entscheidung haben Fluggäste bessere Chancen auf Entschädigung, selbst wenn eine Airline außergewöhnliche Umstände geltend macht. Wer von Flugverspätungen oder -annullierungen betroffen ist, sollte daher genau prüfen, ob die Airline ihren Pflichten nachgekommen ist.

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