News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Wer kennt das nicht, auf einem online Portal ein tolles Schnäppchen für einen Flug in den Traumurlaub entdeckt? Aber siehe da: Zusatzkosten für Gepäck oder Servicegebühren, machen das vermeintliche Schnäppchen teuer. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit am 24.09.2021 veröffentlichten Urteil nunmehr entschied, sind solche versteckten Kosten bei Online-Flugbuchungen untersagt und sämtliche Zusatzkosten müssen offengelegt werden (Az. X ZR 23/20). Darüber hinaus erklärte das oberste Bundesgericht dürfe die hauseigene Kreditkarte nicht die einzige entgeltfreie Zahlungsmethode sein.
Das Online-Reiseportal Travel24 bietet in Kooperation mit einem Kreditunternehmen eine kostenfreie Kreditkarte an. Die Verwendung dieser Kreditkarte als Zahlungsmethode ist bei der Buchung eines Fluges auf Travel24 vor eingestellt und mit einem Rabatt verbunden. Gespart wird eine "Servicegebühr" in Höhe von 40,00 EUR, die für alle anderen Zahlungsmittel fällig wird. Dagegen wendete sich der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv). Mit Erfolg, denn wie der BGH entschied, ist es unzulässig, wenn ein Entgelt für alle gängigen Zahlungsmethoden veranschlagt wird. Auch wenn die gesparte Servicegbeühr als "Rabatt" von Travel24 ausgewiesen wird, verstehe es der durchschnittliche Verbraucher so, als würde sich der Gesamtpreis durch die Wahl eines anderen Zahlungsmittels erhöhen, erklärte der BGH.
Carl Christian Müller der Mueller.legal Rechtsanwälte Berlin ist Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung und Rechtsexperte für Reiserecht mit langjähriger Erfahrung.
"Seit 2016 setzen uns für die Ansprüche unserer Mandanten ein. Denn Flugverspätungen oder -annulierungen sind ärgerlich, sollten Sie jedoch nicht auch noch finanziell belasten. Sie benötigen Rechtsberatung oder haben weitere Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!
Gleiches Spiel mit den Kosten für das Gepäck. Gemäß der Angaben der Verbraucherzentrale habe Travel24 bei durchgeführten Testbuchungen lediglich mitgeteilt, dass die Buchung kein Freigepäck beinhalte. Wie hoch die Kosten für das Gepäck sind bzw. sein können, hat das Online-Reiseportal nicht transparent gemacht. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Flugbuchungsportale alle Zusatzkosten bei der Buchung unmittelbar anzeigen müssen. Laut höchstrichterlicher Entscheidung muss das Onlineportal auch dann die Kosten anzeigen, wenn das Gepäck erst zu einem späteren Zeitpunkt separat oder sogar erst am Flughafen dazu gebucht wird.