Bund haftet für verpasste Flüge aufgrund überlanger Sicherheitskontrollen

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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland für denjenigen Schaden einstehen soll, welcher Fluggästen durch überlange Wartezeiten an Sicherheitskontrollen entsteht. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Reisenden erheblich und unterstreicht die Verantwortung der Bundesrepublik, einen reibungslosen Ablauf am Flughafen sicherzustellen.

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Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 32092 C 125/24): Fluggesellschaft haftet für Betreuungsleistungen auch bei Dienstreise

Was ist passiert? Der Sachverhalt in Kürze  

Dem Urteil liegt der Fall zweier Reisender zugrunde, die ihren Flug in die Dominikanische Republik trotz rechtzeitigen Erscheinens am Frankfurter Flughafen verpassten. Obwohl die beiden Passagierinnen die empfohlene Ankunftszeit einhielten, führte eine außergewöhnlich lange Wartezeit an den Sicherheitskontrollen des Flughafens dazu, dass sie ihren Flug nicht rechtzeitig erreichten und letztlich nicht antreten konnten. Hierdurch waren sie gezwungen, Ersatzflüge zu buchen und zusätzliche Übernachtungskosten zu tragen. Die Reisenden klagten daraufhin gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz. Mit Erfolg. 

Das Gericht stellte fest, dass die beiden Frauen bereits knapp drei Stunden vor dem geplanten Abflug am Check-in-Schalter eingecheckt hatten. Ohne vermeidbare Verzögerungen begaben sie sich anschließend zum Flugsteig, wobei sie lediglich kurz Verpflegung kauften und die Toilette besuchten. Der Flughafen hatte für diesen Tag einen Check-in zwei Stunden vor Abflug empfohlen. Nachdem das Gate bekannt gegeben wurde, gingen die Passagierinnen zur Sicherheitskontrolle und erreichten diese spätestens 90 Minuten vor Gate-Schließung. Durch überlange Wartezeiten an der Security Control erreichten sie das Gate erst zu einer Zeit, in welcher das Boarding ihres Flugs bereits abgeschlossen war.

Die gerichtliche Entscheidung 

Das OLG Frankfurt entschied zugunsten der Klägerinnen und stellte fest, dass der Bund für die Organisation und Durchführung der Sicherheitskontrollen verantwortlich ist. Fluggäste können erwarten, dass die Kontrollen in einer angemessenen Zeit durchgeführt werden. Bei erheblichen Verzögerungen, die zum Verpassen des Fluges führen, haftet der Staat für die entstandenen Schäden. 

Bedeutung für Verbraucher

Dieses ergangene Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Reisende und stärkt deren Position. 

  • Staatliche Verantwortung: Der Staat ist verpflichtet, Sicherheitskontrollen effizient zu organisieren. Bei Versäumnissen haftet er für daraus resultierende Schäden.
  • Recht auf Schadensersatz: Fluggäste, die ihren Flug aufgrund überlanger Wartezeiten an Sicherheitskontrollen verpassen, können künftig Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik geltend machen.
  • Stärkung der Fluggastrechte: Das Urteil betont die Bedeutung der Rechte von Reisenden und fordert eine Verbesserung der Abläufe an Flughäfen, um solche Vorfälle zu vermeiden.

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