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Der Bundestag hat eine Senkung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 soll die Abgabe auf Flugtickets wieder sinken. Für Reisende klingt das zunächst nach einer guten Nachricht. Ob Flugtickets dadurch tatsächlich spürbar günstiger werden, ist allerdings offen.
Die Luftverkehrsteuer wird bei Abflügen von deutschen Flughäfen erhoben. Sie ist im Ticketpreis enthalten und richtet sich nach der Flugstrecke. Mit der nun beschlossenen Änderung sollen die Steuersätze wieder auf das Niveau vor der Erhöhung vom 1. Mai 2024 zurückgeführt werden. Die Gesetzesänderung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Je nach Strecke fällt die Entlastung unterschiedlich aus. Für Kurzstrecken, darunter viele Flüge innerhalb Deutschlands und Europas, soll die Steuer von 15,53 Euro auf 13,03 Euro sinken. Das entspricht einer Entlastung von 2,50 Euro pro Ticket. Bei Mittelstrecken soll die Abgabe künftig 33,01 Euro statt bisher 39,34 Euro betragen. Für Langstreckenflüge sinkt sie von 70,83 Euro auf 59,43 Euro. Damit betrifft die Änderung zwar grundsätzlich viele Flugreisende. Die tatsächliche Ersparnis pro Ticket bleibt aber in vielen Fällen überschaubar.
Airlines geben Steuern und Gebühren häufig an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Eine Pflicht, die geplante Steuersenkung vollständig an Fluggäste weiterzugeben, besteht jedoch nicht. Hinzu kommt, dass andere Preisbestandteile zuletzt gestiegen sind, etwa Zuschläge, Gebühren oder Kosten für Treibstoff. Dadurch kann eine Steuerersparnis von wenigen Euro schnell wieder aufgezehrt werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Auch wenn die Steuer sinkt, müssen Ticketpreise nicht automatisch fallen. Entscheidend bleibt, wie Airlines ihre Preise kalkulieren und ob sie die Entlastung tatsächlich weiterreichen.
Die Luftfahrtbranche wertet die Senkung als Schritt zur Entlastung des Standorts Deutschland. Aus Sicht der Branche belasten Steuern und Gebühren deutsche Flughäfen im europäischen Wettbewerb besonders stark. Teilweise wird bereits gefordert, dass weitere Kosten sinken müssten, etwa bei Flugsicherung und Sicherheitskontrollen.
Umweltverbände kritisieren die Entscheidung dagegen deutlich. Sie sehen in niedrigeren Abgaben auf Flugtickets den falschen Anreiz, weil der Luftverkehr Lärm, Schadstoffe und erhebliche Klimabelastungen verursacht. Auch deshalb bleibt die politische Bewertung der Steuersenkung umstritten.
An den Fluggastrechten ändert die Senkung der Luftverkehrsteuer nichts. Wird ein Flug annulliert, erheblich verspätet oder kommt es zu einer Nichtbeförderung, können weiterhin Ansprüche nach der europäischen Fluggastrechteverordnung bestehen. Je nach Entfernung und Einzelfall kommen Entschädigungen von bis zu 600 Euro pro Person in Betracht. Zusätzlich können Ansprüche auf Betreuungsleistungen, Ersatzbeförderung oder Erstattung bestehen. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände des Fluges, etwa der Grund der Störung und die tatsächliche Ankunftsverspätung.
Ob Flugtickets durch die Senkung der Luftverkehrsteuer wirklich günstiger werden, bleibt abzuwarten. Für Reisende dürfte der finanzielle Effekt häufig gering ausfallen. Klar ist aber: Wer von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffen ist, sollte seine Ansprüche prüfen lassen.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"SOS Flugverspätung unterstützt Fluggäste dabei, ihre Rechte durchzusetzen und mögliche Entschädigungen unkompliziert geltend zu machen."