News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Wegen der anhaltenden Corona-Krise verzichten Lufthansa, Austrian Airlines, Swiss, Brussels Airlines, Air Dolomiti sowie Eurowings bei Umbuchungen bis zum 31. März 2020 grundsätzlich weltweit auf die Umbuchungsgebühren. Die Airlines bieten die Möglichkeit einer einmaligen Umbuchung bei allen neu gebuchten Flügen unabhängig vom Buchungstarif an. Das teilte Lufthansa mit. Passagiere könnten neue Tickets einmal ohne Gebühr auf ein neues Datum bis 31. Dezember 2020 umbuchen.
Die neue Kulanzregel gilt auch für bereits bestehende Buchungen: Alle bis zum 5. März gebuchten Flüge mit Abflugdatum bis 30. April 2020 können ohne zusätzliche Gebühren umgebucht werden.Nach Mitteilung der Lufthansa muss der umgebuchte Flug an einem Termin innerhalb dieses Zeitraums stattfinden. Zudem gilt in beiden Fällen, dass Abflug- und Zielflughafen bei dem umgebuchten Flug identisch sein müssen. Falls der ursprüngliche Tarif nicht mehr verfügbar ist, muss der Passagier die Mehrkosten zahlen.
UPDATE VOM 11.03.2020: Der Sommer kommt und uns erreichen nun viele Fragen rund um die Urlaubsbuchung und der Corona-Krise. Wir haben hierzu soeben einen eigenen Beitrag gepostet: Trotz Corona Virus Sommerurlaub buchen - was muss ich beachten?
UPDATE VOM 12.03.2020: Die USA haben ein ab morgen gültiges Einreisestopp für die USA verhängt. Hier nehmen wir dazu Stellung, was mit Ihren Flugtickets passiert.
Eurowings geht noch einen Schritt weiter und bietet ihren Kunden an, bestehende Buchungen mit Abflugdatum bis zum 30. April 2020 einmalig und ohne Gebühr auf einen alternativen Termin bis zum 31. Dezember 2020 umzubuchen. Dies gelte ab sofort auch für alle Neubuchungen bis 31. März 2020, wie die Airline über ihre Internetpräsenz mitteilt. In beiden Fällen müsse die Umbuchung bis zum 31. Mai 2020 erfolgen, so Eurowings weiter. Bei Eurowings kann zudem nicht nur das Datum des gebuchten Fluges ohne Umbuchungsgebühren ändern - auch die Umbuchung auf eine andere Strecke ist bei Eurowings möglich. In diesem Fall muss der Passagier allerdings mögliche Mehrkosten bezahlen.
Condor hat ebenfalls angekündigt, mit Ausnahme von Buchungen im Economy-Light-Tarif bei neuen Buchungen zunächst auf Umbuchungsgebühren zu verzichten.
Wegen der weiter anhaltenden hohen Nachfrage zum Thema Corona und Flugausfall, insbesondere zu Fragen der Erstattung von Ticketpreisen und Entschädigungszahlungen verweisen an dieser Stelle auch nochmals auf unseren Beitrag "Corona Virus - Entschädigung wegen Flugausfall?". Zudem haben wir in diesem Beitrag zu Erstattungs- und Entschädigungsansprüchen gegen Airlines wegen der von Israel wegen Corona verhängten Einreisebeschränkungen Stellung genommen.
Carl Christian Müller von Mueller.legal Rechtsanwälten Berlin ist Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung und Rechtsexperte für Reiserecht
"Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder rund ums Reisen in Zeiten der Corona-Krise? Sprechen Sie uns gerne hierauf an, am besten per E-Mail. Schicken Sie uns Ihre Fragen an info@sos-flugverspaetung.de". Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.