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Corona Krise - ich stecke im Ausland fest! Was kann ich tun?

veröffentlicht am

Während nach Israel und den USA in den vergangenen Tagen immer mehr Länder Einreisestopps verhängt haben erreichen uns nun aus vielen Ländern der Welt Fragen zur Rückreise nach Deutschland, die nun auch immer schwieriger wird, weil viele Fluggesellschaften Flüge annulliert haben oder weil Länder die Flughäfen schließen.

Grafik Flugzeug über Weltkarte mit roten Corona-Spots
Foto: aedkafl/Adobe Stock

UPDATE VOM 17.03.: Auswärtiges Amt kündigt Rückholaktion aus dem Ausland an

Das Auswärtige Amt hat heute Vormittag angekündigt, eine Rückholaktion für im Ausland festsitzende Deutsche zu organisieren und hierfür bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

 

Wie ist die Rechtslage?

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber dennoch zur Klarstellung und weil uns hierzu Fragen erreicht haben: Sofern Sie über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, können Sie jederzeit nach Deutschland einreisen. Dies ergibt sich aus Art. 11 des Grundgesetzes und gilt auch dann, wenn Sie sich mit Corona infiziert haben.

Bei einem Pauschalreisevertrag ist der Reiseveranstalter verpflichtet, ihre Heimreise zu organisieren. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht. Bei einem individuell gebuchten Flug haben Sie bei einer Annullierung die Wahl, sich die Kosten des Flugtickets zurückerstatten lassen oder aber einen alternativen Flug Ihrer Airline anzunehmen oder selbst eine alternative Beförderung nach Hause zu organisieren.


Wie ist die tatsächliche Lage?

Wenn die Flughäfen geschlossen werden oder keine Flüge mehr angeboten werden, hilft Ihnen der schönste Rechtsanspruch natürlich nichts. Daher unser Rat: Sofern Sie im Ausland festsitzen und nicht wissen wie Sie nach Hause kommen, bewahren Sie Ruhe und informieren Sie sich. In vielen Fällen sind die Reiseveranstalter, Airlines und die Bundesregierung bemüht, Lösungen zu finden. So ist die Lufthansa und deren Tochter Eurowings bereits beauftragt worden, Touristen aus verschiedenen Regionen der Welt nach Hause zu holen. In Marokko arbeitet die Bundesregierung gemeinsam mit den Behörden vor Ort an einer Lösung, um deutsche Touristen aus dem Land ausliegen zu lassen.

Sie brauchen Hilfe? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Sie benötigen Unterstützung, um Ihre Rechte gegen eine Airline durchzusetzen? Nutzen Sie den Service der SOS Flugverspätung. Schicken Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an info@sos-flugverspaetung.de.

Ein Überblick über die Situation in Ländern zu den uns Anfragen erreichen

Hier ein vorläufiger Überblick über die Länder, aus denen eine Ausreise – jedenfalls per Flug – schon jetzt schwierig wird und die derzeitige Situation. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sondern ist vor allem auf Grundlage der hier von Reisenden eingehenden Anfragen und Rückmeldungen erstellt.

Wir werden die Liste täglich aktualisieren und komplettieren. Gerne können Sie uns Fragen oder Schilderungen zur Situation vor Ort in Ihrem Reiseland an info@sos-flugverspaetung.de schicken. 


Argentinien
Argentinien stellt den Flugverkehr von und nach Europa ab dem 17. März für 30 Tage ein. Auf der Seite der deutschen Botschaft in Argentinien heißt es hierzu:

"Reisen Sie nicht ohne bestätigten Flug zum Flughafen, sondern wenden Sie sich an Ihre Airline. Die Airlines und auch die argentinische Regierung sind bemüht, allen Touristen die Ausreise zu ermöglichen. Symptomfreie Touristen dürfen die Quarantäne für die Anreise zum Flughafen unterbrechen, sofern sie ein Flugticket und bestätigten Flug nachweisen können."

Hier raten wir Ihnen, sich über die Seite der deutschen Botschaft in Argentinien zu informieren und den Rückflug, sofern diese noch angeboten werden, mit Ihrer Airline abzustimmen. 

 

Kolumbien
Ab Montag, den 16. März tritt auch in Kolumbien ein Einreisestopp für Menschen aus der EU in Kraft. Damit wir auch der Flugverkehr von und nach Europa starken Einschränkungen unterworfen sein und möglicherweise eingestellt werden. Die deutsche Botschaft in Bogotá rät den deutschen Touristen, die sich derzeit in Kolumbien aufhalten, so schnell wie möglich Kontakt mit ihrer Fluglinie aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist. Es wird davon abgeraten ohne bestätigten Flug zum Flughafen zu fahren, sondern das weitere Vorgehen zunächst mit der Airline abzuklären. Es wird darum gebeten, sich an die Anweisungen der kolumbianischen Behörden zu halten und sich regelmäßig über die Website der Botschaft Bogotá zu auf dem Laufenden zu halten.

 


Libanon
Der Libanon hat ein Einreisestopp für Menschen aus Deutschland ausgesprochen. Das viele Direktflugverbindungen von und in den Libanon eingestellt wurden, wird auch die Ausreise zunehmend schwierig.

 

Marokko
Marokko hat sämtliche Fährverbindungen nach Spanien, Italien und Algerien eingestellt. Die Flugverbindungen zwischen Marokko und Deutschland, Frankreich, Spanien, den Benelux-Ländern und Portugal sind seit dem 15. März bis vorerst zum 31. März ausgesetzt. Rückreisemöglichkeiten nach Deutschland sind nach Angaben des Auswärtigen Amts nur noch sehr eingeschränkt vorhanden. Nach Pressemeldungen ist das Auswärtige Amt jedoch derzeit verstärkt um eine Lösung für deutsche Touristen bemüht. Bitte halten Sie sich über die Marokko-Seite des Auswärtigen Amtes informiert.

 

Montenegro
Montenegro hat für Ausreisen mit Direktflügen nach Deutschland ein vorläufiges Verbot ausgesprochen.

 

Norwegen
Norwegen hat angekündigt, heute, 16.03.2020, um 8 Uhr, alle Flug- und Seehäfen für den Personenverkehr zu schließen. Auf dem Landweg werden Grenzkontrollen eingeführt. Die Ein- und Ausreise mit dem Flugzeug und Schiff sind nicht mehr möglich. Einzige Möglichkeit der Ausreise sind Bahn und Auto.

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Spanien
Eurowings will in den nächsten Tagen zusätzliche Verbindungen ab Palma de Mallorca nach Stuttgart, Hamburg und Düsseldorf anbieten, um hierüber 2500 zusätzliche Fluggäste auszuliegen. Außerdem haben Lufthansa und TUIfly angekündigt, Maschinen einzusetzen um Touristen nach Hause zu holen. Hier raten wir, sich mit ihrem zuständigen Reiseveranstalter bzw. Ihrer Airline in Verbindung zu setzen, um die Rückreise abzustimmen. 

 

Sultanat Oman
Das Sultanat Oman hat ein ab Dienstag geltendes Einreiseverbot für alle Ausländer verhängt. Die Rückreise wird hier wegen Flugannullierungen zunehmend schwierig.

 

Türkei
In der Türkei gilt bis zum 17. April ein Einreiseverbot für Menschen aus Deutschland. Die Ausreise deutscher Staatsbürger ist aber noch möglich. Nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes erlaubt die Türkei Maschinen, die Menschen aus der Türkei nach Deutschland holen sollen, eine Landeerlaubnis. Hier raten wir wegen zu erwartender Änderungen im Flugplan die Webseite Ihrer Airline im Auge zu halten bzw. sich dort zu informieren. Sunexpress hat angekündigt, bis zum 20. März alle Flüge wie geplant durchzuführen, um Reisende aus der Türkei auszufliegen.

 

USA
Hier haben uns nach dem für Menschen aus Europa verhängten Einreisestopp sehr viele Fragen erreicht, weil viele Airlines die Flüge in die USA annulliert haben und insofern auch die Rückflüge betroffen waren. Die Lufthansa hat kurz nach dem verhängten Reisestopp angekündigt, bestimmte Strecken in die USA wieder bedienen zu wollen. Auch amerikanische Airlines haben angekündigt, weiter nach Europa fliegen zu wollen. So hat American Airlines angekündigt, die ersten 7 Tage nach Verhängung des Einreisestopps alle Strecken wie gewohnt zu bedienen, um sicherzustellen dass alle Kunden und Mitarbeiter nach Hause zurückkehren können. Danach werde man die transatlantischen Strecken um 50% reduzieren. Sollten Sie von einer Annullierung Ihres Rückfluges betroffen sein, setzen Sie sich mit Ihrer Airline in Verbindung. Erreichen Sie dort niemanden oder kann die Airline ihnen keinen alternativen Flug anbieten, blecht Ihnen nichts anderes übrig, als sich selbst eine alternative Heimreisemöglichkeit zu beschaffen. Sofern Sie den Rückflug bei einer europäischen Airline gebucht haben oder es sich um eine einheitliche Buchung bei einer außereuropäischen Fluggesellschaft handelt, ist diese verpflichtet, Ihnen die Kosten für den Alternativflug zu ersetzen.

 

Vietnam
Hier gilt seit gestern, 15. März, eine vorläufigen Einreisesperre. Nach einer Mitteilung der deutschen Botschaft in Vietnam halten die Fluggesellschaften die Flugverbindungen nach Europa derzeit noch aufrecht. Aufgrund der Einreisebeschränkungen ist jedoch auch hier davon auszugehen, dass künftig Flugverbindungen reduziert bzw. ganz gestrichen werden. Wir raten dazu, sich mit Ihrer Airline in Verbindung zu setzen und zu klären, ob der von Ihnen gebuchte Flug einschließlich eines ggf. Weiterflugs innerhalb Europa aufrechterhalten bleibt.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller der Mueller.legal Rechtsanwälte Berlin ist Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung und Rechtsexperte für Reiserecht mit langjähriger Erfahrung.

"Seit 2016 setzen uns für die Ansprüche unserer Mandanten ein. Denn Flugverspätungen oder -annulierungen sind ärgerlich, sollten Sie jedoch nicht auch noch finanziell belasten. Sie benötigen Rechtsberatung oder haben weitere Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!

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