News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Die gestern vom auswärtigen Amt angekündigte Rückholaktion deutscher Touristen ist angelaufen. Ich wie vor erreichen uns hierzu viele Rückfragen. Für viele Betroffene scheint die Informationslage, insbesondere die Frage, an wen sie sich wenden sollen, nach wie vor nicht klar zu sein.
Es gibt zwei Dinge, die sie nun tun müssen. Zunächst sollten Sie sich unbedingt an Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Airline wenden, um zu prüfen, ob diese eine Rückreise nach Deutschland organisieren. Zudem sollte jeder, der sich im Ausland aufhält sich unter www.diplo.de/elefand in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eintragen. Dadurch hat die jeweilige Deutsche Botschaft in Ihrem Aufenthaltsland die Möglichkeit, Sie zu erreichen. Schließlich haben halten die meisten Botschaften zwischenzeitlich auf deren Internetseiten weitere Informationen bereit.
ACHTUNG! UPDATE vom 24.03.2020 - Rückkehrwillige müssen sich auf Webseite registrieren
Die Rückholaktion der Bundesregierung wird Stand heute in folgenden Ländern ausgeführt:
Ägypten, Algerien, Argentinien, Chile, Costa Rica, der Dominikanischen Republik, Ecuador, Gambia, Indien, Kenia, Kolumbien, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Panama, Peru, den Philippinen und Tunesien.
Wenn Sie sich in einem dieser Länder aufhalten und nach Deutschland zurück wollen, müssen Sie sich auf folgender nunmehr eigens hierfür eingerichteten Webseite rueckholprogramm.de eintragen. Eine Registrierung in der Krisenvorsorgeliste Elefand oder einem anderen Programm (z.B. Condor) genügt nicht!!!
Von der Rückholaktion umfasst sind Deutsche Staatsbürger und ihre Familienangehörige in den besonders von Reiseeinschränkungen betroffenen Regionen, die sich vorrübergehend im Ausland aufhalten (z.B. zum Urlaub). Auch ausländische Familienangehörige sind umfasst, wenn sie gemeinsam mit ihren deutschen Familienangehörigen reisen. Für Menschen, die einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben oder in Deutschland leben und von dort in den Urlaub gereist sind soll "im Rahmen Kapazitäten" eine Lösung gefunden werden, so das Auswärtige Amt.
Wichtig: Nur, wer nicht unter zumutbaren Bedingungen nach Deutschland zurückkommen kann und tatsächlich gestrandet ist, kommt für eine Rückholung des Auswärtigen Amtes in Frage. Die Behörde klärt dann im Einzelfall, wer wann mit welchem Flug zurückkommen kann.
Das Auswärtige Amt rät Individualreisenden, sich weiter zu bemühen, auf eigene Faust ihre Ausreise zu organisieren. Sofern eine Rückkehr mit eigenen Mitteln nicht mehr möglich sei, werde eine Lösung gefunden. Dazu stehe man in engem Kontakt mit Airlines, Reiseveranstaltern und den Behörden vor allem in den am meisten betroffenen Ländern, so das Auswärtige Amt. Wichtig: Sofern Sie Ihre Airline nicht erreichen und es absehbar wird, dass Sie Schwierigkeiten haben werden nach Deutschland zurückzukehren, tragen Sie sich unbedingt unabhängig Ihrer eigenen weiteren Bemühungen unter www.diplo.de/elefand in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes ein, damit Sie für die Deutschen Behörden erreichbar sind.
Priorität haben momentan besonders betroffene Länder wie Marokko, die Dominikanische Republik, Ägypten, die Malediven und die Philippinen. In Marokko ist des Bundesregierung gelungen, Landerechte sowohl für die Flugzeuge deutscher Reiseveranstalter als auch für Charterflugzeuge zu erwirken.
Marokko hatte wegen der Corona-Krise bereits vor Tagen seine Flughäfen geschlossen und Fährverbindungen gestoppt. Für die vielen Individualreisenden in Marokko hat der Krisenstab des Auswärtigen Amtes Transportkapazitäten der Lufthansa gechartert. In Marokko sollen bis zu 6000 Deutsche festsitzen.Das Auswärtige Amt rät Deutschen in Marokko sich mit ihren jeweiligen Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. Weitere aktuelle Informationen sind über die Webseite der Deutschen Botschaft in Riad abrufbar Zudem ist dort ein Krisenstab eingerichtet, der von 08:00 bis 20:00 unter folgenden Telefonnummern erreichbar ist: +212 6 59 75 39 23, +212 6 59 75 84 94, +212 6 62 16 04 41
In Ägypten sollen sich nach Schätzungen noch bis zu 30.000 Deutsche Urlauber aufhalten. Die ägyptische Regierung hat versprochen, die Flughäfen des Landes nich vor Donnerstag zu schließen. Es ist fraglich, ob bis dahin eine so große Zahl von Rückkehrwilligen abgeholt werden kann. Vermutlich wird es daher auch danach noch Abholflüge geben.
In der Dominikanische Republik sitzen derzeit noch etwa 10.000 Deutsche fest. Pauschalreisende sollen mit Flugzeugen ihrer jeweiligen Reise-Veranstalter abgeholt werden. Für Individualreisende dagegen hat das Auswärtige Amt Flugzeuge von gechartert. Hier muss mit einer Kostenbeteiligung in Höhe eines Economy-Tickets auf der betreffenden Route gerechnet werden.
Weitere Länder, zu denen das Auswärtige Amt derzeit Rückholungen in Betracht zieht, sind die Philippinen, Argentinien und die Malediven.
Zwar muss niemand in Vorleistung treten. Sie müssen aber damit rechnen, dass Sie nach Ihrer Rückkehr mit einem Kostenanteil belastet werden.
Carl Christian Müller der Mueller.legal Rechtsanwälte Berlin ist Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung und Rechtsexperte für Reiserecht mit langjähriger Erfahrung.
"Seit 2016 setzen uns für die Ansprüche unserer Mandanten ein. Denn Flugverspätungen oder -annulierungen sind ärgerlich, sollten Sie jedoch nicht auch noch finanziell belasten. Sie benötigen Rechtsberatung oder haben weitere Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!