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Die aktuellen Vorschriften und Kosten für das Mitführen von Handgepäck variieren je nach Fluggesellschaft. Diese Vielfalt an Regelungen stößt auf Kritik im EU-Parlament, das bestrebt ist, dies zu ändern. Zusätzlich werden auch andere Gebühren, die von Fluggesellschaften erhoben werden, genauer unter die Lupe genommen.
Viele Fluggesellschaften haben mittlerweile die Praxis eingeführt, Gebühren für großes Handgepäck oder für das Mitführen mehrerer Gepäckstücke zu erheben. Die Definition von "groß" kann variieren und bezieht sich oft darauf, ob das Handgepäck unter den Flugsitz passt. Beispielsweise, wenn man den günstigsten Basic-Tarif bei Eurowings bucht, ist nur eine kleine Tasche als Handgepäck erlaubt. Wenn man einen Trolley mitnehmen möchte, wird eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro fällig. Easyjet und Tuifly haben ähnliche Gebührenstrukturen, wobei die Kosten 8 bzw. 10 Euro betragen.
Die Netzwerkairlines der Lufthansa-Gruppe haben hingegen ein einheitlicheres Regelwerk, das es den Passagieren erlaubt, ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von bis zu acht Kilogramm zu verwenden, selbst in den günstigsten Tarifen.
Das EU-Parlament hat jedoch Bedenken hinsichtlich dieser Vielfalt an Regelungen und hat am 4. Oktober einer Resolution zugestimmt, die einheitliche Vorschriften für Handgepäck in der gesamten EU fordert. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen, die aufgrund der uneinheitlichen Regeln der Fluggesellschaften verärgert sind. Die EU-Regeln für Fluggastrechte sollen überarbeitet werden und auch Vorschriften für das Handgepäck einschließen.
Die unterschiedlichen Handgepäckregeln der Fluggesellschaften führen zu versteckten Kosten und erschweren den Vergleich der Ticketpreise. Das EU-Parlament betont, dass Gebühren für Handgepäck unzulässig sind, solange das Handgepäck angemessene Gewichts- und Größenanforderungen erfüllt und den geltenden Sicherheitsstandards entspricht. Es wird angestrebt, einheitliche Maßstäbe für die Angemessenheit festzulegen.
Darüber hinaus werden auch weitere versteckte Kosten, wie beispielsweise Gebühren für die Sitzplatzzuteilung, überprüft. Diese Kosten sind mittlerweile bei vielen Fluggesellschaften üblich, nicht nur bei Low-Cost-Anbietern wie Ryanair oder Easyjet. Das europäische Airline-Konsortium Airlines for Europe A4E, dem 15 Mitglieder angehören, darunter Lufthansa Group, IAG, Air France-KLM, Ryanair und Easyjet, zeigt sich jedoch besorgt über diesen Vorschlag. Es betont, dass Fluggesellschaften bereits sicherstellen, dass Fluggäste zumindest ein kleines Handgepäckstück kostenlos mitführen können und dass einheitliche Regeln die Flexibilität der Passagiere einschränken und sich auf die Kosten und den Komfort von Flugreisen auswirken könnten.
Die Umsetzung einer Einheitsgröße für Handgepäck wird als unpraktikabel angesehen, da die Anzahl und Größe der erlaubten Taschen von Flugzeugmodell und -konfiguration abhängen. Schließlich müssen sowohl die EU-Kommission als auch die Mitgliedsstaaten diesem Vorschlag zustimmen, und die EU-Kommission hat angegeben, dass sie dies im Rahmen einer Überprüfung der Luftverkehrsdienstleistungsverordnung prüfen wird.