Debatte um Nachtflugverbot am BER: Airlines, Flughafenleitung und Politik streiten über Ausnahmen für verspätete Landungen

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Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) steht erneut im Zentrum einer hitzigen Debatte: Sollen Flugzeuge, die aufgrund von Verspätungen erst kurz nach Mitternacht in der Hauptstadtregion eintreffen, trotz des geltenden Nachtflugverbots landen dürfen? Während Ryanair und mittlerweile auch die BER-Chefin Aletta von Massenbach für mehr Flexibilität plädieren, blocken Behörden, Anrainer-Gemeinden und die brandenburgische Landesregierung weiterhin ab.

Flugzeug durfte wegen des Nachtflugverbots nicht in Berlin landen
© AdobeStock/schreiberVIS

Wer darf wann noch landen? Die aktuellen Regeln

Am BER gilt ein abgestuftes Nachtflugverbot: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gibt es umfassende Einschränkungen, zwischen Mitternacht und 5 Uhr dürfen nur noch Post-, Ambulanz- und Regierungsflüge stattfinden. Die letzte halbe Stunde vor Mitternacht ist zwar für Verspätungen reserviert, ab 0 Uhr ist aber für Linienflugzeuge regulär Schluss, auch wenn die Verspätung am Abflugort nur wenige Minuten beträgt. Die Folge: Immer wieder werden Fluggäste, zuletzt etwa nach Urlaubsreisen aus Mallorca, nach Hannover oder Leipzig umgeleitet und müssen mitten in der Nacht mit Bussen nach Berlin zurückfahren – oft länger, als der eigentliche Flug gedauert hätte.

Ryanair und Flughafenleitung erhöhen den Druck

Ryanair übt scharfe Kritik an der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) und verweist auf deutlich flexiblere Regelungen an anderen deutschen und europäischen Airports. Auch BER-Chefin von Massenbach bezeichnet die derzeitigen Auflagen als Wettbewerbsnachteil und warnt davor, dass Airlines wie Ryanair ihre Kapazitäten zurückfahren und Strecken streichen könnten. Unterstützung bekommt sie vom Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU), der für Ausnahmen bei geringfügigen Abweichungen plädiert, um für Fluggäste und Airlines unvernünftige Umwege zu vermeiden.

Brandenburgs Landesregierung und Nachbargemeinden bleiben hart

Der Brandenburger Verkehrsminister Detlef Tabbert (BSW) erteilt all diesen Vorstößen eine klare Absage: Der Schutz der Nachtruhe und die Gesundheit der Anwohner hätten in der Abwägung Vorrang. Die Koalition im Landtag stehe fest zu den vereinbarten Schallschutzmaßnahmen und werde keine Aufweichung des Nachtflugverbots im Kernzeitfenster zwischen 0 und 5 Uhr zulassen. Auch die von Lärm besonders betroffenen Kommunen im Umland lehnen jede Flexibilisierung weiter ab und drohen mit juristischen Schritten.

Hintergrund und Entwicklungen der letzten Monate

Bereits im Frühjahr berichteten wir ausführlich über zwei Ryanair-Flüge, die mitten in der Nacht nach Hannover umgeleitet wurden, weil sie wenige Minuten nach Mitternacht in Berlin gelandet wären. Ryanair beklagte in diesem Zusammenhang zusätzliche CO₂-Emissionen und forderte eine Ausnahmeregelung – bislang erfolglos. Zwar werden laut Flughafengesellschaft BER jährlich Dutzende Flüge wegen des Nachtflugverbots umgeleitet, die politische Front zwischen Berlin und Brandenburg bleibt jedoch unverändert: Berlin zeigt Dialogbereitschaft, Brandenburg blockiert und der Bund schweigt weiterhin.

Rechtslage: Anspruch auf Entschädigung für Betroffene

Von Flugumleitungen oder erheblichen Verspätungen infolge des Nachtflugverbots betroffene Passagiere können grundsätzlich eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung beanspruchen, sofern die Verspätung „im Einflussbereich der Airline“ liegt. Verspätet sich der Abflug so, dass eine Landung vor Mitternacht nicht mehr möglich ist, sind Airlines regelmäßig zur Ausgleichszahlung verpflichtet.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Entschädigung nicht verschenken

„Gerade bei Umleitungen oder nächtlichen Verspätungen prüfen wir für Sie gründlich, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Unsere Erfahrung zeigt: Airlines versuchen oft, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche konsequent und ohne Kostenrisiko durch.“

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