News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Die britische Billig-Airline easyJet kündigte zu Beginn der Woche an, dass vorerst keine Flüge mehr durchgeführt sollen. Grund dafür sind laut easyJet die weltweit geltenden Reisebeschränkungen sowie Begrenzungen des öffentlichen Lebens aufgrund der anhaltenden Corona-Krise. Wann die 300 Maschinen der Airline wieder in Betrieb genommen werden, ließ der Billigflieger offen.
Ab 1. April gilt zudem für zwei Monate eine Art Urlausregelung für das Kabinenpersonal. Gleichzeitig erhalten diese Mitarbeiter 80 Prozent ihres Durchschnittlohns. Auf diese Vereinbarung hatten sich easyJet und Gewerkschaft geeinigt.
Trotz Einstellung des regulären Flugbetriebs, beteiligte sich easyJet eigenen Angaben zufolge jedoch an 650 Rückholflügen von Kunden aus dem Ausland. Im Rahmen dieser Aktion seien gemäß easyJet über 45.000 Menschen zurückgebracht worden.
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Wir haben aktuell eine Vielzahl von Anfragen wegen ausgefallener Flüge und in diesem Zusammenhang auch zu möglichen Rückerstattungsansprüchen gegenüber easyJet. Grundsätzlich gilt, dass easyJet den Ticketpreis zurückerstatten muss, wenn die Airline den Flug annulliert hat. Sie müssen sich also nicht mit Gutscheinen oder Umbuchungen vertrösten lassen. Zu den Einzelheiten der Rückerstattungsansprüche haben wir in dem Beitrag "Flugabsage wegen Corona: Rückerstattung von Ticketkosten" Stellung genommen.
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