EES-Ausnahmeregel läuft aus: Längere Wartezeiten an Flughäfen befürchtet

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An den Schengen-Außengrenzen könnten sich die Wartezeiten ab dem 7. September 2026 verlängern. Die deutsche Luftverkehrsbranche warnt vor Problemen durch das EU-Einreise- und Ausreisesystem EES. Besonders für internationale Umsteiger kann das zum Problem werden, wenn sie wegen langer Grenzkontrollen ihren Anschlussflug nicht mehr rechtzeitig erreichen.

EES-Grenzkontrolle an einem Flughafen im Schengenraum
© AdobeStock/Михаил Решетников

Am Flughafen Frankfurt lagen die Wartezeiten bei hohem Passagieraufkommen zuletzt bereits bei bis zu 90 Minuten. Vertreter von Fraport, Lufthansa, Condor und dem Flughafenverband ADV fordern deshalb eine Verlängerung der derzeitigen Ausnahmeregelung, die nach dem 6. September ausläuft.

Warum die Flugbranche vor längeren Wartezeiten warnt

Das Entry/Exit System, kurz EES, startete am 12. Oktober 2025 und ist seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es wird an den Schengen-Außengrenzen genutzt und erfasst bei betroffenen Nicht-EU-Staatsangehörigen unter anderem Daten aus dem Reisedokument, Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild sowie Informationen zur Ein- und Ausreise.

Für außergewöhnlich stark ausgelastete Grenzübergänge sieht die EU bislang eine Sonderregelung vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Erfassung biometrischer Daten für maximal sechs Stunden teilweise ausgesetzt werden, wenn die Wartezeiten zu lang werden. Diese Übergangsregelung läuft nun aus. Fraport, Lufthansa, Condor und der Flughafenverband ADV fordern, diese Möglichkeit zu verlängern. Ohne die Ausnahmeregelung befürchtet die Branche längere Wartezeiten und Probleme im Flugbetrieb.

Umsteiger könnten ihren Anschlussflug verpassen

Besonders problematisch können längere Grenzkontrollen für Reisende mit einem Anschlussflug werden. Fraport-Vorstand Dietmar Focke berichtete, dass am Frankfurter Flughafen bereits jetzt Umsteiger an den Kontrollen hängen bleiben und dadurch Gefahr laufen, ihren Weiterflug zu verpassen.

Bei hohem Aufkommen betrugen die Wartezeiten nach Angaben des Flughafenbetreibers im August bis zu 90 Minuten. Fraport geht davon aus, dass sie ohne die bisherige Ausnahmeregel noch länger werden könnten.

Wer ist vom EES betroffen?

Das EES gilt grundsätzlich für Nicht-EU-Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengenraum reisen. Staatsangehörige der EU sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz werden nicht im EES registriert. Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Inhaber von Aufenthaltstiteln.

Eine Smartphone-App soll die Abläufe an den Grenzkontrollen erleichtern. Über die App „Travel to Europe“ können betroffene Reisende bestimmte Angaben bereits vor dem Grenzübertritt erfassen. Aktuell wird die App allerdings nur bei der Einreise nach Schweden und Portugal unterstützt.

Für Deutschland bereitet die Bundespolizei nach Angaben des Bundesinnenministeriums erste Tests noch für 2026 vor. Eine flächendeckende Einführung ist demnach für 2027 vorgesehen.

Was Reisende jetzt beachten sollten

Wer in den kommenden Tagen über einen internationalen Flughafen reist und dabei eine Schengen-Außengrenze passiert, sollte genügend Zeit für die Grenzkontrolle einplanen und den Flugstatus im Blick behalten. Das gilt besonders bei Verbindungen mit einem knappen Umstieg.

Verpassen Sie einen Anschlussflug, sollten Sie sich möglichst schnell an die Airline wenden. Bewahren Sie außerdem Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Mitteilungen zu Verspätungen oder Umbuchungen auf.

Ob Ihnen bei einem verpassten Anschluss eine Entschädigung zusteht, hängt davon ab, warum Sie Ihren Weiterflug nicht erreicht haben. Wird beispielsweise bereits Ihr Zubringerflug verspätet durchgeführt und verpassen Sie deshalb den Anschluss, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

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