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Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Vertreter des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten am 12. Juni 2026 auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Die wichtigste Nachricht für Reisende: Die bisherige Entschädigung bei Flugverspätungen soll erhalten bleiben. Passagiere können damit auch künftig ab drei Stunden Verspätung am Endziel eine Ausgleichszahlung verlangen, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist.
Lange stand im Raum, die Rechte von Flugpassagieren deutlich zu schwächen. Die EU-Staaten hatten unter anderem gefordert, Entschädigungen bei verspäteten Flügen erst ab vier oder sogar fünf Stunden vorzusehen. Diese Pläne sind nach der nun erzielten Einigung vom Tisch. Damit bleibt eine der wichtigsten verbraucherschützenden Regelungen im europäischen Flugverkehr bestehen: Wer mit einer erheblichen Verspätung am Ziel ankommt, kann je nach Flugstrecke weiterhin Anspruch auf 250, 400 oder 600 Euro Entschädigung haben.
Nach der Einigung bleibt es grundsätzlich bei der bekannten Staffelung:
Voraussetzung ist weiterhin, dass die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Dazu können etwa extreme Wetterbedingungen oder sicherheitsrelevante Ereignisse gehören. Liegt die Ursache dagegen im Verantwortungsbereich der Airline, etwa bei technischen oder organisatorischen Problemen, kann ein Anspruch bestehen.
Neben dem Erhalt der Entschädigungsregeln sieht die Reform auch mehrere Änderungen zugunsten von Reisenden vor. Fluganbieter sollen Preise künftig so darstellen, dass Handgepäck transparenter in den Gesamtpreis einbezogen wird. Dadurch sollen Passagiere Flugpreise besser vergleichen können. Außerdem sollen Airlines Reisende künftig aktiver über mögliche Ansprüche informieren. Nach den bisherigen Berichten sollen Fluggäste bei Verspätungen innerhalb von 96 Stunden darüber aufgeklärt werden, welche Rechte ihnen zustehen können. Auch Regeln zu Sitzplatzreservierungen für Familien, Namenskorrekturen und bestimmten Gepäckfragen sollen präzisiert werden.
Die Einigung ist ein wichtiger Schritt, aber die Reform muss noch vollständig formal angenommen werden. Anschließend sollen die neuen Vorgaben voraussichtlich erst nach einer Übergangsfrist anwendbar sein.
Für Reisende ist deshalb besonders wichtig: Die bestehenden Fluggastrechte gelten weiterhin. Wer aktuell von einer Flugverspätung, einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung betroffen ist, sollte prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Einigung eine gute Nachricht. Die befürchtete Anhebung der Verspätungsgrenze hätte dazu geführt, dass viele Reisende trotz erheblicher Wartezeiten leer ausgegangen wären. Dass die Drei-Stunden-Regel erhalten bleiben soll, stärkt die Position von Fluggästen gegenüber den Airlines.
Trotzdem bleibt die Durchsetzung von Ansprüchen in der Praxis oft mühsam. Airlines lehnen Forderungen nicht selten ab oder verweisen auf außergewöhnliche Umstände. Betroffene sollten sich davon nicht vorschnell abschrecken lassen.
Wenn Ihr Flug verspätet war, ausgefallen ist oder Sie deutlich später am Ziel angekommen sind, können Sie Ihren Anspruch bei SOS Flugverspätung kostenlos prüfen lassen. In wenigen Minuten erfahren Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zustehen kann. Den Rest übernehmen wir.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wenn Ihr Flug verspätet war, ausgefallen ist oder Sie deutlich später am Ziel angekommen sind, können Sie Ihren Anspruch bei SOS Flugverspätung kostenlos prüfen lassen. In wenigen Minuten erfahren Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zustehen kann. Den Rest übernehmen wir."