EU-Parlament bestätigt Reform: Entschädigung ab drei Stunden Verspätung bleibt erhalten

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Das EU-Parlament hat die Reform der Fluggastrechte bestätigt. Für Passagiere bleibt der wichtigste Anspruch erhalten: Bei mehr als drei Stunden Verspätung können weiterhin bis zu 600 Euro Entschädigung möglich sein.

Hauptsitz des Europäischen Parlaments mit den Flaggen der Mitgliedstaaten in Brüssel
© AdobeStock/Andrea Tabaro

Für Reisende ist vor allem eine Nachricht wichtig: Der Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung ab mehr als drei Stunden bleibt bestehen. Auch die Entschädigungshöhen von 250 Euro, 400 Euro und 600 Euro sollen erhalten bleiben.

Damit sind drohende Einschnitte bei einem der wichtigsten Passagierrechte vorerst abgewendet. In den vergangenen Monaten war diskutiert worden, ob Fluggäste künftig erst ab vier oder fünf Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung verlangen können. Diese Anhebung der Schwelle kommt nach der Einigung nicht.

Entschädigung ab drei Stunden bleibt bestehen

Nach der Reform sollen Passagiere weiterhin eine Entschädigung verlangen können, wenn ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommt, kurzfristig annulliert wird oder ihnen die Beförderung verweigert wird.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich wie bisher nach der Flugstrecke:

  • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer
  • 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer
  • 600 Euro bei längeren Flügen

Voraussetzung bleibt, dass die Airline für die Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung verantwortlich ist. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, etwa extremes Unwetter, Sicherheitsrisiken oder bestimmte Streiks außerhalb des Einflussbereichs der Airline, kann der Anspruch ausgeschlossen sein.

Mehr Informationspflichten für Airlines

Neu vorgesehen sind auch stärkere Informationspflichten. Airlines sollen Passagiere künftig schneller und verständlicher über ihre Rechte informieren müssen. Außerdem sollen Entschädigungsanträge innerhalb von 30 Tagen beantwortet werden. Die Fluggesellschaft muss dann entweder zahlen oder begründen, warum sie den Anspruch ablehnt.

Das ist für Reisende ein wichtiger Punkt. Viele Passagiere wissen nach einer Verspätung oder Annullierung nicht genau, welche Rechte sie haben. Andere erhalten von der Airline nur knappe Ablehnungen oder werden auf lange Bearbeitungszeiten verwiesen. Die neuen Regeln sollen hier für mehr Klarheit sorgen.

Auch Familien und Handgepäck im Blick

Die Reform betrifft nicht nur Entschädigungen bei Flugproblemen. Geplant sind auch weitere Verbesserungen für Reisende. Dazu gehören mehr Transparenz bei Ticketpreisen, klarere Informationen zu Handgepäck und kostenlose Sitzplätze für Begleitpersonen von Kindern.

Damit soll für Passagiere schon bei der Buchung besser erkennbar sein, welche Leistungen im Preis enthalten sind und welche Zusatzkosten entstehen können.

Gelten die neuen Regeln schon?

Für aktuelle Flugprobleme bleibt weiterhin die bisherige EU-Fluggastrechteverordnung maßgeblich. Die Reform muss noch formal abgeschlossen und veröffentlicht werden, bevor die neuen Regeln tatsächlich angewendet werden. Für betroffene Fluggäste bedeutet das: Wer heute wegen einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung Ansprüche prüfen lassen möchte, kann sich weiterhin auf die bestehenden Fluggastrechte berufen. Der zentrale Anspruch auf Entschädigung ab mehr als drei Stunden Verspätung bleibt dabei der wichtigste Anknüpfungspunkt.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Auch nach der Reform gilt: Airlines zahlen nicht immer freiwillig. Häufig werden Ansprüche abgelehnt, obwohl Passagiere möglicherweise Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Entschädigung bleibt kein Selbstläufer

„Die Reform ändert nichts daran, dass Passagiere ihre Entschädigung häufig aktiv einfordern müssen. SOS Flugverspätung prüft den konkreten Fall und unterstützt Betroffene dabei, berechtigte Ansprüche gegenüber der Airline durchzusetzen.“

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