EU-Reform der Fluggastrechte sorgt für Kritik in Deutschland

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Die geplante Reform der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 stößt in Deutschland auf erheblichen Widerstand. Kritiker befürchten eine deutliche Schwächung des Verbraucherschutzes bei Flugverspätungen und -ausfällen.

EU-Reform der Fluggastrechte sorgt für Kritik in Deutschland

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt die Pläne entschieden ab. Sie betont, dass Verbraucherrechte kein Luxus seien, den man in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einfach abschaffen könne. Hubig erklärte:

"Stundenlange Flugverspätungen sind ein echtes Ärgernis. Sie vermiesen den Start in verdiente Ferien, bringen wichtige Pläne durcheinander und kosten wertvolle Lebenszeit."

Die Verbraucherschutzministerin kündigte an, dass Deutschland in Brüssel keiner Regelung zustimmen werde, die einseitig an den Interessen der Airlines ausgerichtet ist.

Auch die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) sprach sich gegen die geplanten Änderungen aus. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Ministerinnen und Minister der Länder, das bestehende Verbraucherschutzniveau beizubehalten und die Schwelle für Entschädigungsansprüche nicht anzuheben.

Verbraucherschützer warnen:

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt, dass die geplanten Änderungen dazu führen könnten, dass bis zu 80 Prozent der bisherigen Entschädigungsansprüche entfallen. Dies würde den Druck auf Airlines verringern, pünktlich zu fliegen, und den Verbraucherschutz erheblich schwächen.

Ausblick:

Die Reform befindet sich derzeit in der Abstimmungsphase zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament. Deutschland hat angekündigt, sich aktiv gegen die geplanten Änderungen einzusetzen und für den Erhalt der bisherigen Entschädigungsregelungen ab drei Stunden Verspätung zu kämpfen.

Für Flugreisende bleibt abzuwarten, wie die finalen Regelungen aussehen werden. Bis dahin gelten weiterhin die bestehenden Entschädigungsansprüche gemäß der aktuellen Fluggastrechteverordnung.

Zum Hintergrund - die geplanten Änderungen

Geplante Änderungen:

Die Europäische Kommission schlägt vor, die Schwellenwerte für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen anzuheben:

  • Kurz- und Mittelstreckenflüge: Entschädigung erst ab fünf Stunden Verspätung
  • Langstreckenflüge: Entschädigung erst ab neun bis zwölf Stunden Verspätung

Zudem soll der Begriff der "außergewöhnlichen Umstände" erweitert werden, was Airlines häufiger von der Entschädigungspflicht befreien könnte.

 

 

Warum die geplante Fluggastrechte-Reform nicht nur Verbraucherrechte schwächen, sondern auch die demokratische Beteiligung untergraben könnte, erläutern wir in unserem LTO-Gastbeitrag.

Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Europa auf dem Prüfstand – am Beispiel der Fluggastrechte

 

"Ob die Fluggastrechte auch künftig ein Beispiel für gelebten Verbraucherschutz in Europa bleiben – oder zu einem Symbol für Demokratieabbau und Brüssel-Frust werden – entscheidet sich in diesen Wochen.".

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