EU-Reform zu Flugverspätungen: Entschädigung und Drei-Stunden-Regel bleiben vorerst unverändert
veröffentlicht am
Die geplante EU-Reform der Fluggastrechte kommt erneut nicht entscheidend voran. Während mehrere Mitgliedstaaten die Entschädigung bei Flugverspätung erst später greifen lassen möchten, hält das Europäische Parlament an der bisherigen Schwelle fest. Für Reisende bedeutet das: Die aktuellen Ansprüche gelten weiter, bis tatsächlich neue Regeln beschlossen sind.
Neue Schwelle von vier Stunden setzt sich nicht durch
Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür, ob die EU ihre Fluggastrechte reformiert oder das Vorhaben erneut ins Stocken gerät. Nach aktuellen Einschätzungen aus Brüssel ist kurzfristig kein Kompromiss zwischen Europäischem Parlament und den EU Mitgliedstaaten in Sicht. Der zentrale Streitpunkt bleibt die Frage, ab wann Passagiere bei einer Flugverspätung Anspruch auf eine pauschale Entschädigung haben. Bereits im Juni hatten die EU-Mitgliedsstaaten intensiv darüber diskutiert, ob die Schwelle für Ansprüche auf Entschädigung bei Verspätung auf vier oder sogar sechs Stunden angehoben werden soll.
Aktuell gilt weiterhin die bekannte Grenze: Wer am Ziel drei Stunden oder mehr verspätet ankommt, kann je nach Flugstrecke in vielen Fällen 250 bis 600 Euro Entschädigung verlangen. Diese Grundlinie möchte das Europäische Parlament nachdrücklich verteidigen. Mehrere EU Staaten drängen hingegen darauf, die Schwelle anzuheben, damit Entschädigungen künftig erst bei späteren Verspätungen fällig werden.
Bei mehr als drei Stunden Verspätung haben Sie Ansprüche auf eine Entschädigung der Airline. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr Geld von der Airline fordern und wie wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können: Mit SOS-Flugverspätung mehr von Ihrer Entschädigung erhalten!
Worum es bei der Reform konkret geht
Im Kern prallen zwei politische Linien aufeinander. Die Mitgliedstaaten wollen die Entschädigungsregeln für Airlines weniger belastend gestalten und eine spätere Anspruchsentstehung durchsetzen. Das Europäische Parlament (insbesondere im Verkehrsausschuss) spricht sich in seiner Verhandlungsposition klar dafür aus, den Drei Stunden Standard beizubehalten und eine Anhebung etwa auf vier oder sechs Stunden abzulehnen.
Zusätzlich wird über das Thema Handgepäck gestritten. Das Parlament setzt sich dafür ein, dass Reisende neben einem persönlichen Gegenstand auch einen kleinen Kabinenkoffer grundsätzlich ohne Aufpreis mitnehmen dürfen. Genau diese Frage ist für viele Verbraucher praktisch relevant, weil Airlines in den vergangenen Jahren Gepäckregeln stark differenziert haben und zusätzliche Gebühren im Buchungsprozess häufig schwer vergleichbar sind.
Diese Verbesserungen sind bereits absehbar
Bei einigen Teilen der Reform deutet sich eher Einigkeit an. Genannt werden in den Verhandlungen unter anderem:
- Sitzplatz neben dem Kind: Eltern sollen leichter und ohne Zusatzkosten neben ihren Kindern sitzen können.
- Weniger Hürden beim Antrag: Passagiere sollen nach Verspätungen oder Ausfällen automatisch ein Formular beziehungsweise eine standardisierte Information erhalten, um Entschädigungen einfacher geltend zu machen.
Ob diese Punkte am Ende zusammen mit den umstrittenen Fragen beschlossen werden, hängt jedoch davon ab, ob es insgesamt zu einem politischen Paket kommt.
Was das für Betroffene jetzt bedeutet
Für Reisende ist die wichtigste Nachricht: Solange keine neue EU Regel verabschiedet ist, gelten die aktuellen Rechte weiter. Wer heute eine erhebliche Verspätung erlebt, sollte weiterhin Belege sichern (Bordkarte, Buchungsbestätigung, tatsächliche Ankunftszeit) und mögliche Ansprüche prüfen lassen. Gleichzeitig lohnt sich der Blick auf Zusatzrechte wie Betreuungsleistungen am Flughafen, denn auch diese gelten unabhängig von der pauschalen Entschädigung.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Aktuell gilt: Ab drei Stunden gibt es Entschädigung
„Solange keine EU-Reform beschlossen ist, gilt die aktuelle Rechtslage weiter. Ab drei Stunden Verspätung kommen je nach Strecke 250 bis 600 Euro Entschädigung in Betracht. Ansprüche am besten sofort prüfen und Belege sichern.“