EuGH-Urteil: Haustiere im Flugzeug gelten rechtlich als Reisegepäck

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Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Gesprächsstoff unter Tierhalter:innenn: Tiere, die im Frachtraum eines Flugzeugs transportiert werden, sind juristisch wie Reisegepäck zu behandeln. Das bedeutet: Geht ein Tier während des Transports verloren, haften Fluggesellschaften nur in begrenztem Umfang, ähnlich wie bei einem verlorenen Koffer.

Hund als Reisegepäck im Flugzeug
© Lazy_Bear/AdobeStock

Ein Albtraum für die Halterin und ein Grundsatzfall für Europa

Ausgangspunkt des Falls war eine Flugreise von Buenos Aires nach Barcelona im Jahr 2019. Eine Hundebesitzerin hatte ihre Hündin, die zu groß für die Kabine war, in einer Transportbox der Airline übergeben. Doch kurz vor dem Verladen in das Flugzeug konnte sich das Tier aus der Box befreien und verschwand spurlos. Die Halterin verlangte 5.000 Euro Schadensersatz von der Fluggesellschaft nicht nur wegen des materiellen, sondern auch des emotionalen Verlusts.

Die Airline zeigte sich zwar grundsätzlich bereit, den Schaden anzuerkennen, verwies jedoch auf das Montrealer Übereinkommen. Dieses internationale Abkommen legt fest, dass für verlorenes Aufgabegepäck nur ein Höchstbetrag von rund 1.800 Euro ersetzt wird. Der Hund, so die Argumentation der Airline, sei rechtlich nichts anderes als Gepäck.

EuGH bestätigt: Hund ist kein „Passagier“, sondern Gepäckstück

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gab der Airline recht (Urt. v. 16.10.2025, Rs. C‑218/24). Zwar seien Tiere nach EU-Recht „fühlende Wesen“, deren Wohlergehen beim Transport zu berücksichtigen ist. Doch das ändere nichts an der haftungsrechtlichen Einstufung: Im Falle eines Verlustes werden Tiere, die im Frachtraum reisen, als aufgegebenes Reisegepäck behandelt.

Der Gerichtshof betonte außerdem: Das Montrealer Übereinkommen unterscheidet nur zwischen Personen, Gütern und Reisegepäck. Da Tiere eindeutig keine „Personen“ sind, sondern Gegenstände, die einer Reisenden zugeordnet und transportiert werden, falle ihre Beförderung unter die Gepäckregelung.

Was das Urteil für Reisende bedeutet

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das Urteil vor allem eins: Wer sein Haustier im Frachtraum mitnehmen lässt, sollte sich des Haftungsrisikos bewusst sein. Im Verlustfall wird kein höherer Ersatz gezahlt als bei einem Koffer, es sei denn, man hat vor dem Flug ausdrücklich ein „besonderes Interesse an der Ablieferung“ angemeldet und dafür einen Aufpreis gezahlt. Diese Option besteht zwar, wird aber selten genutzt.

Flugrechtsexperten empfehlen Tierhaltern daher, vor Reiseantritt genau zu prüfen:

  • Ob die Airline besondere Beförderungsbedingungen für Tiere in der Kabine oder im Frachtraum anbietet,
  • Welche Haftungsgrenzen gelten,
  • Und ob eine zusätzliche Versicherung sinnvoll ist, um den emotionalen und wirtschaftlichen Verlust abzusichern.

Emotionales Thema mit klarer Rechtslage

Auch wenn viele Halterinnen und Halter ihre Tiere als Familienmitglieder betrachten, betont der EuGH: Das Wohlbefinden der Tiere spielt bei der Beförderung eine Rolle, nicht aber bei der Schadensbewertung. Für die Richter war ausschlaggebend, dass das Montrealer Übereinkommen keine Sonderkategorie für Tiere vorsieht.

Sie brauchen Tipps für Flugreisen mit Haustieren? Dann besuchen Sie unseren Ratgeber zum Thema "Haustiere im Flugzeug: So fliegen Sie sicher mit Hund & Co."

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Sicherheit für Tierhalter: Wir unterstützen bei Flugansprüchen

"Wer sein Haustier im Frachtraum transportieren lässt, muss wissen: Rechtlich gilt es als Gepäckstück, und die Entschädigung ist gesetzlich begrenzt. Wer mehr Sicherheit möchte, sollte vor dem Flug ein besonderes Interesse anmelden oder eine Zusatzversicherung abschließen. Es lohnt sich, die genauen Umstände des Fluges und die Vertragsbedingungen der Airline von Experten prüfen zu lassen. SOS Flugverspätung unterstützt Sie dabei, ihre Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften geltend zu machen, ganz ohne Kostenrisiko."

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