News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Wie das Amtsgericht (AG) Nürtingen entschied, muss Eurowings nun einem Passagier den Ticketpreis seines ausgefallenen Fluges erstatten. Die Airline hatte dem Kunden im Vorfeld die Ausstellung eines Gutscheines angeboten. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Lufthansa-Tochter zahlreiche Flüge streichen.
Der weltweite Flugverkehr wurde aufgrund diverser Reisebeschränkungen zur Eindämmung der anhaltenden Corona-Pandemie drastisch eingeschränkt. So mussten die verschiedenen Fluggesellschaften nahezu alle ihre geplanten Flüge streichen, was die betroffenen Kunden dazu veranlasste, den Ticketpreis von der jeweiligen Fluggesellschaft zurückzufordern. Auf eine Erstattung des Geldes warteten die Passagiere jedoch vergeblich. Ihnen wurde in der Regel die Ausstellung eines Gutscheines in Höhe des Ticketpreises angeboten.
Ein Passagier der Airline Eurowings hatte im Januar einen Flug von Stuttgart nach Budapest gebucht, der Anfang April stattfinden sollte. Diese Reise wurde - nachdem der Flug zunächst verschoben worden war - von der Lufthansa-Tochter, Eurowings, gestrichen und dem Kunden ein Gutschein über den Ticketpreis in Aussicht gestellt. Aber ein Gutschein war nicht im Interesse des Kunden, sodass er die Rückzahlung des Ticketpreises anforderte. Die Airline weigerte sich. Daraufhin klagte der Passagier vor dem AG Nürtingen. Das Gericht verurteilte die Fluglinie schließlich zur Erstattung des Ticketpreises in Höhe von 79,95 EUR sowie zusätzlich zur Zahlung der Gerichtskosten.
Wie die EU-Kommission bereits Anfang Mai mitteilte, sollen Fluggäste keine Gutscheine akzeptieren müssen, wenn sie eine Ticketpreiserstattung bevorzugt in Anspruch nehmen wollen. Damit erteilte die EU-Kommission einem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, die eine solche Gutscheinlösung für die Fluggesellschaften vorsah, eine Absage und drohte sogar mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren, sollte sich ein EU-Mitgliedstaat darüber hinweg setzen.
Die Airline Eurowings sieht sich aufgrund der aktuellen Situation mit einer Vielzahl an Erstattungswünschen konfrontiert. Wie die Fluglinie erklärte, habe sie die Erteilung von Gutscheinen als "sinnvoll und fair" erachtet, um während der Corona-Krise Kundenansprüchen gerecht zu werden, aber sich gleichzeitig auch "Luft zum Atmen zu verschaffen wollen".
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."