Feuer-Fehlalarm: Ryanair-Evakuierung auf Mallorca endet mit Verletzten
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Ein Feuer-Fehlalarm auf einem Ryanair-Flug von Mallorca nach Manchester führte zu einer nächtlichen Evakuierung mit mehreren Verletzten. Ein Überblick zum Vorfall, den Reaktionen der Passagiere auf das Verhalten der Crew in der Krise und welche Rechte Reisende in solchen Situationen haben.
Kurz nach Mitternacht des 5. Juli 2025 sollte der Flug FR7239 von Palma de Mallorca nach Manchester starten, als im Cockpit der Boeing 737–800 von Ryanair ein Feueralarm ausgelöst wurde. Die Crew brach den Startvorgang ab und leitete eine sofortige Evakuierung ein. Obwohl sich später herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte, brach an Bord Panik aus: Passagiere stürmten zu den Notausgängen, einige kletterten über die Tragflächen und sprangen mehrere Meter auf das Rollfeld. Andere nutzten die Notrutschen.
Verletzte und medizinische Versorgung
Insgesamt wurden 18 Menschen verletzt, darunter mehrere mit Knochenbrüchen und Prellungen. Sechs Personen mussten in umliegende Krankenhäuser eingeliefert werden, die übrigen wurden vor Ort behandelt. Die meisten Verletzungen entstanden durch Sprünge von der Tragfläche oder durch das Gedränge an den Ausgängen.
Stimmen von Bord und Kritik am Ablauf
Mehrere Passagiere berichteten von chaotischen Zuständen und mangelnder Orientierung während der Evakuierung.
Unklare Kommunikation: Mehrere Zeugen berichten, dass die Kommunikation zwischen Crew und Passagieren in der akuten Situation nicht ausreichend war. Ein Passagier beschreibt, dass nach dem Auslösen des Alarms „völliges Chaos“ herrschte, die Lichter ausgingen und viele Passagiere schrien und in Panik gerieten. Die Anweisungen der Crew seien in der allgemeinen Aufregung offenbar nicht klar genug gewesen, sodass viele Passagiere eigenständig zu den Notausgängen rannten oder über die Tragflächen das Flugzeug verließen.
Überforderung und widersprüchliche Anweisungen: Einige Passagiere hatten den Eindruck, dass das Kabinenpersonal zunächst überfordert wirkte und nicht immer einheitliche oder eindeutige Anweisungen gab. Dies führte dazu, dass sich viele Reisende aus Angst selbstständig einen Weg ins Freie suchten – teilweise mit Handgepäck, was gegen die Sicherheitsvorschriften verstößt.
Gefühl, sich selbst überlassen zu sein: In sozialen Netzwerken und Medien äußerten einige Passagiere, sie hätten sich während der Evakuierung „weitgehend selbst überlassen“ gefühlt, da die Crew in der Panik nicht ausreichend Orientierung bieten konnte. Besonders auf den Tragflächen habe es keine klare Führung gegeben, wie weiter zu verfahren sei.
Positiv wurde von einigen Zeugen hervorgehoben, dass das Kabinenpersonal unmittelbar nach Auslösen des Feueralarms die Evakuierung einleitete und die Notausgänge öffnete. Die Crew habe zudem umgehend medizinische Hilfe angefordert, nachdem sich mehrere Passagiere beim Verlassen des Flugzeugs verletzt hatten.
Reaktion von Ryanair
Ryanair bestätigte den Vorfall und sprach von einer „kleinen Zahl“ von leicht verletzten Passagieren. Die Crew habe sofort medizinische Hilfe angefordert und ein Ersatzflugzeug bereitgestellt, das die Passagiere am Morgen nach Manchester brachte. Die Airline entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten und kündigte eine genaue Untersuchung des Vorfalls an.
Einsatz der Rettungskräfte
Die Flughafenfeuerwehr, Polizei und mehrere Rettungswagen waren binnen Minuten am Ort des Geschehens. Der Alarm ging um 00:36 Uhr bei den Behörden ein. Vier Rettungswagen – zwei für Basis- und zwei für Intensivversorgung – brachten die Verletzten in die Kliniken Rotger und Palmaplanas. Der Flughafenbetrieb wurde durch den Vorfall nicht beeinträchtigt.
Was Passagiere wissen sollten
Evakuierungen über Tragflächen sind gefährlich und sollten nur im äußersten Notfall erfolgen.
Passagiere sollten im Ernstfall stets den Anweisungen der Crew folgen und ihr Handgepäck zurücklassen.
Wer verletzt wurde, sollte sich die Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen und die Airline umgehend informieren.
Mögliche Ansprüche bei Verletzungen oder Gepäckverlust durch Evakuierung
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen Nach dem Montrealer Übereinkommen haftet die Fluggesellschaft grundsätzlich für Personenschäden, die während des Fluges, beim Ein- oder Aussteigen oder an Bord entstehen, unabhängig vom Verschulden (bis ca. 128.821 Sonderziehungsrechte ≈ 160.000 € Stand 2025). Für höhere Beträge haftet die Airline, wenn sie fahrlässig oder schuldhaft gehandelt hat. Das gilt auch für Gepäckverluste oder -beschädigungen, wenn sie im Zusammenhang mit der Evakuierung stehen.
Ansprüche nach nationalem Recht Zusätzlich kann es Schmerzensgeldansprüche nach deutschem (oder spanischem) Recht geben, insbesondere bei klaren Organisationsfehlern.
Ersatzbeförderung oder Erstattung: Die Airline muss eine Ersatzbeförderung zum Zielort anbieten oder den Ticketpreis vollständig erstatten, wenn der Flug nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
Entschädigung: Bei technischen Problemen, die nicht als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, besteht grundsätzlich Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro je nach Flugstrecke. Bei einem Fehlalarm kann die Entschädigungspflicht entfallen, wenn die Ursache außerhalb des Einflussbereichs der Airline lag (z.B. Sabotage, Bombendrohung). Bei technischen Defekten, die im normalen Betrieb auftreten, besteht jedoch ein Anspruch.
👉 Wichtig: Alle Schäden und Verletzungen sollten umgehend dokumentiert und der Airline gemeldet werden.
Für die Geltendmachung von Ansprüchen empfiehlt es sich, Belege, Fotos und ärztliche Nachweise aufzubewahren.
Rechtsanwalt Carl Christian MüllerVertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Sicherheit zuerst. Anspruch danach.
"Nach einem Vorfall an Bord sollten Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren – wir übernehmen den Rest. SOS Flugverspätung setzt Ihre Ansprüche sicher und ohne Kostenrisiko durch."
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