Flüge nach Dubai und Abu Dhabi gestört: Was Reisende jetzt wissen sollten

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Die angespannte Sicherheitslage im Nahen Osten wirkt sich erneut auf den Flugverkehr aus. Am 3. September 2026 kam es an den Flughäfen Dubai und Abu Dhabi zu Verspätungen und einzelnen Flugausfällen. Beide Flughäfen blieben geöffnet, die Flugpläne können sich wegen der aktuellen Lage jedoch weiterhin kurzfristig ändern.

Flüge nach Dubai und Abu Dhabi gestört - SOS Flugverspätung
© AdobeStock/Skórzewiak

Hintergrund ist eine erneute Eskalation zwischen den USA und Iran. Kuwait meldete am Donnerstag abgefangene iranische Raketen und Drohnen. Bereits am Vortag hatten Bahrain und Jordanien iranische Angriffe gemeldet.

Verspätungen bei Etihad, Emirates und weiteren Airlines

Am Flughafen Abu Dhabi waren am Donnerstag zahlreiche Verbindungen verspätet. Betroffen waren unter anderem Flüge von Etihad Airways aus Barcelona, London, Lissabon und Manchester sowie zahlreiche Verbindungen aus Asien und dem Nahen Osten. Auch bei Air Arabia Abu Dhabi kam es zu Verzögerungen.

Auch am Dubai International Airport liefen mehrere Ankünfte verspätet ein. Dazu gehörten Emirates-Flüge aus europäischen Städten wie London, Manchester, Edinburgh, Dublin, Amsterdam und Rom. Zudem wurden einzelne Flüge anderer Airlines gestrichen. Bei den Abflügen aus Dubai waren am Donnerstagmorgen deutlich weniger Verbindungen betroffen.

Die Situation bleibt dynamisch. Reisende sollten deshalb auch bei bislang planmäßig angezeigten Flügen kurz vor der Fahrt zum Flughafen noch einmal den aktuellen Flugstatus kontrollieren.

Lufthansa verlängert Flugaussetzungen nach Dubai und Abu Dhabi

Unabhängig von den kurzfristigen Störungen hält auch die Lufthansa Group an längerfristigen Einschränkungen fest. Nach dem aktuellen Stand vom 1. September bleiben die Flüge von Lufthansa, Eurowings und SWISS nach Dubai bis einschließlich 24. Oktober 2026 ausgesetzt. Auch Verbindungen von Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS und Edelweiss nach Abu Dhabi bleiben bis einschließlich 24. Oktober ausgesetzt. Die Lufthansa Group weist darauf hin, dass sich die Planungen wegen der dynamischen Sicherheitslage erneut ändern können.

Auf anderen Strecken beginnt die Gruppe dagegen schrittweise mit der Wiederaufnahme des Flugverkehrs. Lufthansa plant beispielsweise, die Verbindung von Frankfurt nach Riad ab dem 10. September wieder dreimal pro Woche anzubieten.

EASA warnt weiterhin vor Risiken im Golf-Luftraum

Auch die europäische Luftfahrtbehörde EASA beobachtet die Lage weiter. Ihre aktuelle Warnung für den Luftraum über Bahrain, Kuwait, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Oman wurde am 31. August aktualisiert und gilt derzeit bis zum 30. September 2026. Die EASA bezeichnet die Sicherheitslage infolge des Konflikts zwischen den USA und Iran als volatil. Airlines sollen bestimmte Bereiche über dem Persischen Golf meiden und bei Flügen in der Region mit kurzfristigen Änderungen rechnen.

Was tun, wenn Ihr Flug gestrichen wird?

Wenn Sie in den kommenden Tagen nach Dubai, Abu Dhabi oder über einen Flughafen in der Golfregion reisen, sollten Sie den Flugstatus direkt bei Ihrer Airline prüfen. Hinterlegen Sie außerdem aktuelle Kontaktdaten bei der Fluggesellschaft, damit Sie kurzfristige Informationen zu Umbuchungen oder Annullierungen erhalten.

Wird Ihr Flug gestrichen und gelten für die Verbindung die europäischen Fluggastrechte, können Sie grundsätzlich zwischen einer Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung wählen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zu Ihren Rechten bei Flugausfall und Annullierung.

Eine zusätzliche Entschädigungszahlung ist bei Flugstörungen aufgrund der Sicherheitslage dagegen nicht automatisch gegeben. Sicherheitsrisiken können als außergewöhnliche Umstände gelten. Entscheidend ist, was die konkrete Ursache für die Annullierung oder Verspätung war.

Verpassen Sie wegen einer Verspätung einen Weiterflug, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zum verpassten Anschlussflug.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

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