Jetzt Anspruch prüfen!
Hier bleibt mehr für Sie
veröffentlicht am
Zahlreiche gestrichene Flüge und lange Wartezeiten an italienischen Flughäfen: Eine technische Störung bei der Flugsicherung hat am Freitag, dem 16. Oktober 2026, den Flugverkehr in Italien erheblich beeinträchtigt. Bis zum Mittag wurden bereits 192 Flugausfälle registriert. Gleichzeitig streikt das Flugpersonal von easyJet. Für betroffene Passagiere ist entscheidend, welche Ursache hinter ihrer Flugstörung steckt. Denn davon können mögliche Entschädigungsansprüche abhängen.
Nach Angaben der italienischen Flugsicherung ENAV wurden bereits in der Nacht zum Freitag Probleme im landesweiten Datenübertragungsnetz festgestellt. Zunächst konnte der Flugverkehr mithilfe von Ersatzsystemen normal weiterlaufen. Ab 6 Uhr morgens musste ENAV die Zahl der möglichen Flugbewegungen jedoch zeitweise um 50 Prozent reduzieren, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Die Folgen waren an zahlreichen italienischen Flughäfen spürbar. Besonders betroffen waren Rom-Fiumicino und Mailand-Malpensa. Nach Daten des Luftfahrtanalysten Cirium waren gegen 12 Uhr bereits 192 Flüge gestrichen worden. Nur rund 31 Prozent der Abflüge von italienischen Flughäfen erfolgten pünktlich. In Mailand-Malpensa lag dieser Anteil sogar bei lediglich 25 Prozent.
Ein Hackerangriff oder Sabotage wurden von ENAV als Ursache ausgeschlossen. Mithilfe eines zusätzlichen Satellitennetzes konnte die Kapazität schrittweise erhöht werden. Am Nachmittag meldete die Flugsicherung schließlich, dass die volle operative Kapazität wiederhergestellt sei. Bereits entstandene Verspätungen und Flugausfälle lassen sich dadurch allerdings nicht rückgängig machen.
Zusätzlich zu den technischen Problemen findet am 16. Oktober ein landesweiter Streik des fliegenden Personals von easyJet statt. Die Gewerkschaft USB Lavoro Privato hatte zu einem 24-stündigen Arbeitskampf von 0 bis 23:59 Uhr aufgerufen.
Der Streik ist im offiziellen Streikkalender des italienischen Verkehrsministeriums bestätigt. Die italienische Luftfahrtbehörde ENAC hat zudem eine Liste der garantierten Flüge veröffentlicht.
Damit treffen an einem einzigen Tag zwei unterschiedliche Ursachen für Flugstörungen aufeinander. Wie viele der gestrichenen Verbindungen unmittelbar auf die technischen Probleme und wie viele auf den Streik zurückzuführen sind, lässt sich anhand der bislang veröffentlichten Gesamtzahlen nicht bestimmen.
Für Fluggäste macht diese Unterscheidung einen erheblichen Unterschied. Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung können bei Annullierungen oder einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden unter bestimmten Voraussetzungen 250 bis 600 Euro Entschädigung pro Person fällig werden.
Fluggesellschaften müssen allerdings keine Ausgleichszahlung leisten, wenn sie nachweisen können, dass außergewöhnliche Umstände für die Flugstörung verantwortlich waren und diese auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.
Eine externe technische Störung bei der Flugsicherung kann einen solchen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Anders sieht es grundsätzlich bei Streiks des eigenen Airline-Personals aus. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 23. März 2021 (C-28/20) entschieden, dass ein rechtmäßig organisierter Streik, mit dem Beschäftigte Forderungen aus ihrem Arbeitsverhältnis durchsetzen, regelmäßig nicht als außergewöhnlicher Umstand einzustufen ist.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, dass beide Ereignisse am selben Tag stattgefunden haben. Die Fluggesellschaft muss darlegen können, weshalb gerade der betroffene Flug ausgefallen ist oder sich erheblich verspätet hat. Ein pauschaler Hinweis auf die Probleme bei der italienischen Flugsicherung reicht für sich genommen nicht aus, um eine Entschädigung auszuschließen.
Unabhängig davon, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, können Fluggäste weitere Rechte haben. Wird ein Flug annulliert, können sie grundsätzlich zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung wählen. Bei längeren Wartezeiten muss die Airline unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerdem Betreuungsleistungen wie Verpflegung und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung organisieren.
Betroffene sollten deshalb die Mitteilungen ihrer Fluggesellschaft aufbewahren, sich den Grund der Annullierung oder Verspätung möglichst schriftlich bestätigen lassen und Belege für notwendige Mehrkosten sichern.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Prüfen Sie mit SOS Flugverspätung kostenfrei, ob Ihnen eine Entschädigung zustehen kann. Wir prüfen Ihren Fall und machen berechtigte Forderungen gegenüber der Fluggesellschaft geltend. Unsere Erfolgsprovision fällt nur an, wenn wir erfolgreich sind."