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Fluggastrechte bei Überbuchung: Nicht auf Ansprüche verzichten!

veröffentlicht am

Zahlreiche Airlines vergeben Sitzplätze mehrfach. Wird einem Fluggast das Boarding aufgrund einer Überbuchung verwehrt, haben die Betroffenen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Das gilt allerdings nicht, wenn der Reisende freiwillig auf seinen Platz verzichtet.

Menschen warten am Flughafen
Foto: TIMDAVIDCOLLECTION/AdobeStock

Wie kommt es überhaupt zu einer Überbuchung?

Wie unlängst die Ankündigung von Lufthansa über den Ausfall von 34.000 Flügen aufgrund von Personalmangels zeigt, streben die Airlines an so viele Flüge wie möglich überhaupt durchzuführen. Finden weniger Flüge statt, liegt es auf der Hand, dass die Fluggesellschaften unbedingt jeden Sitzplatz besetzen wollen. Zusätzlich offenbart die Statistik, dass nicht mal annährend alle Reisenden auch tatsächlich ihren gebuchten Flug antreten. Diese auch als "No-Shows" bezeichneten Umstände werden von den Airlines berücksichtigt, wenn sie Sitzplätze mehrfach vergeben. Hinzukommt, dass die Airlines ebenfalls einkalkulieren, dass Fluggäste aufgrund der Verspätung ihres Zubringerfluges ihren Anschlussflug verpassen. Es gibt keine offiziellen Zahlen, wie viele Überbuchungen die Airlines pro Jahr vornehmen. Diese Zahlen werden sicherlich zwischen den Fluggesellschaften auch variieren. Von British Airways ist zumindest bekannt, dass sie von 500.000 Überbuchungen jährlich ausgehen. 

 

Entschädigung bei Überbuchung

Können Fluggäste ihren Flug aufgrund einer Überbuchung nicht wahrnehmen, versuchen die Airlines zunächst die Reisenden mit Gutscheinen oder im Gegenzug für ein Upgrade zum Verzicht auf ihren Sitzplatz zu bewegen. Wer aber auf seinen Sitzplatz verzichtet, der verzichtet ebenfalls auf seine Ansprüche gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Bei einer Überbuchung haben die Betroffenen wie bei einer Verspätung oder einer Annullierung Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 250 bis 600 EUR pro Fluggast. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz. Zudem muss die Fluggesellschaft nach wie vor den Fluggast zu seinem Zielort fliegen und während der Wartezeit Betreuungsleistungen, wie Getränke, Lebensmittel und ggf. eine Hotel-Übernachtung, erbringen.

SOS Flugverspätung-Profi-Tipp: Lassen Sie sich den Grund des Flugvorfalls - also die Überbuchung - unbedingt schriftlich geben. Eine solche Bestätigung erleichtert im Nachgang die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.

 

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Ihr Flug war überbucht? Ihre Airline weigert sich die Entschädigung zu zahlen? Nutzen Sie den Service der SOS Flugverspätung: In nur drei Schritten zur Entschädigung! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

 

Ohne Freiwillige, wählt die Airline aus

Meldet sich bei einer Überbuchung niemand freiwillig, muss die Fluggesellschaft entscheiden, wer nicht mitfliegen darf. Teilweise werden diese Fluggäste zufällig ausgewählt. Teilweise sollen Fluggäste aber auch bewusst ausgeschlossen werden. So müssen regelmäßig die Reisenden zurückbleiben, die zu spät am Gate erscheinen. Erscheinen Sie daher unbedingt pünktlich bzw. mit einem zeitlichen Puffer zum Boarding. Statt den Fluggästen der Business oder First Class vor den Kopf zustoßen, sollen vor allem die Inhaber eines preiswerten Tickets zurückgelassen werden. Vielflieger und Stammkunden sollen dagegen weniger betroffen sein.

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