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Fluggesellschaften haften für unzureichende Erste-Hilfe-Maßnahmen

veröffentlicht am

Das oberste europäische Gericht hat entschieden, dass Fluggesellschaften haftbar gemacht werden können, wenn sie Passagieren unzureichende Erste-Hilfe-Maßnahmen anbieten, nachdem diese sich während eines Fluges verletzt haben. Ein konkretes Beispiel dafür ist der Fall von heißem Kaffee bei Austrian Airlines.

Stewardess von Ryanair verteilt Essen
Foto: kasto/AdobeStock

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die unzureichende Erstversorgung an Bord eines Flugzeugs nach einem Vorfall mit heißem Kaffee als Teil des Unfalls betrachtet werden kann. Das Urteil erging als Antwort auf eine Frage eines Gerichts in Österreich. Die Kernfrage war, ob der verletzte Passagier noch Anspruch auf Schadenersatz hat.

 

Klage auf Schadenersatz nach Kaffeeunfall an Bord eines Fluges eingereicht

Der Vorfall ereignete sich Ende 2016, als der Mann mit Austrian Airlines von Tel Aviv nach Wien flog. Auf dem Flug fiel eine Kanne mit heißem Kaffee von einem Servierwagen um, wodurch der Passagier verbrüht wurde.

Im Mai 2019 reichte er in Österreich eine Klage auf 10.000 Euro Schadenersatz gegen die Fluggesellschaft ein. Er argumentierte, dass die medizinische Erstversorgung seiner Verletzungen an Bord unzureichend gewesen sei und sich dadurch sein Gesundheitszustand verschlechtert habe.

Die Haftungsregelungen bei Flugreisen nach einem Unfall sind im internationalen Übereinkommen von Montreal festgelegt. Gemäß diesem Übereinkommen wäre die zweijährige Frist zur Erhebung einer Schadenersatzklage bereits im Jahr 2019 abgelaufen.

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