Flughafen Leipzig/Halle: Zwei Passagiere zu betrunken für den Urlaubsflug

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Zwei getrennte Vorfälle führten am Donnerstagmorgen zu Störungen im Flugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle. In beiden Fällen griff die Bundespolizei ein, um stark alkoholisierte Passagiere aus dem Verkehr zu ziehen. Ein Startvorgang wurde abgebrochen, ein weiterer Fluggast noch vor dem Boarding ausgeschlossen. Die betroffenen Maschinen konnten anschließend planmäßig fortfahren. Die Bundespolizei mahnt zur Zurückhaltung beim Alkoholkonsum vor dem Flug.

Betrunkene Passagiere verzögern Flug
© Joseph Cettina/Unsplash

Ablauf der Vorfälle

Bereits gegen 6 Uhr morgens wurde die Bundespolizei zu einem Flugzeug nach Mallorca gerufen. Ein 27-jähriger Passagier war auf seinem Sitzplatz nicht mehr ansprechbar. Der Pilot entschied sich daraufhin, den Startvorgang abzubrechen. Nach der Begutachtung durch einen Arzt wurde der Mann aus dem Flugzeug und anschließend aus dem Sicherheitsbereich gebracht. Bei ihm wurde ein Atemalkoholwert von 1,7 Promille festgestellt.

Nur wenige Stunden später ereignete sich der nächste Vorfall: Ein 45-jähriger Fluggast fiel am Gate durch ungewöhnliches Verhalten und starken Alkoholgeruch auf. Auch hier entschied sich der Pilot, den Mann nicht mitzunehmen. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm über 3 Promille. Die Bundespolizei eskortierte ihn daraufhin ebenfalls aus dem Sicherheitsbereich.

Folgen für die Betroffenen

Für beide Männer endete der Urlaub, bevor er überhaupt richtig begonnen hatte. Neben dem verpassten Flug drohen ihnen laut Bundespolizei auch die Übernahme der Kosten für die durch den abgebrochenen Start entstandenen zusätzlichen Maßnahmen der Airline. Auch die Urlaubsfreuden bleiben unbezahlbar verloren – ein teures Lehrgeld für einen übermäßigen Alkoholkonsum vor dem Abflug.

Rechtliche Grundlage und Hinweise für Fluggäste

Fluggesellschaften dürfen in Deutschland und nach EU-Recht die Beförderung von Passagieren verweigern, wenn diese stark alkoholisiert sind, die Sicherheit gefährden oder Anweisungen des Bordpersonals nicht befolgen. Die Bundespolizei Leipzig warnt daher eindringlich vor übermäßigem Alkoholkonsum vor dem Flug. Ein „Schlückchen Alkohol“ zur Einstimmung sei zwar erlaubt, aber ein Glas zu viel könne schnell teuer werden, nicht nur finanziell, sondern auch im Hinblick auf die entgangene Urlaubszeit.

Flugverspätung durch alkoholisierte Passagiere - welche Rechte habe ich?

Passagiere, die infolge des abgebrochenen Starts oder der Ausschleusung betrunkener Mitreisender Nachteile wie Verspätungen erleiden, genießen grundsätzlich umfangreiche Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Airlines sind verpflichtet, bei längeren Wartezeiten kostenlose Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf eine Hotelübernachtung mit Transfer zu organisieren.

Bei einer Ankunftsverspätung des Fluges am Ziel von mehr als drei Stunden bestünde normalerweise ein Anspruch auf eine Entschädigung von je nach Flugstrecke bis zu 600 Euro pro Person.

❗️Achtung: Kein Entschädigungsanspruch bei Fehlverhalten anderer Passagiere

Wichtig ist, dass dieser Entschädigungsanspruch nur gilt, wenn die Verspätung nicht auf „außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände“ zurückzuführen ist – wozu in der Regel das Verhalten einzelner Passagiere, wie etwa starke Alkoholisierung, gezählt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass die Fluggesellschaft zwar meist keine Entschädigung zahlen muss, die betroffenen Mitreisenden aber dennoch Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft haben, solange sie sich am Flughafen aufhalten und auf eine Neuorganisation des Fluges warten. 

Fazit: Verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol schützt Urlaub und Mitreisende

Die Vorfälle am Flughafen Leipzig/Halle zeigen einmal mehr, wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol vor und während eines Fluges ist. Neben den finanziellen Konsequenzen ist vor allem die eigene Sicherheit und die der Mitreisenden gefährdet. Die Bundespolizei rät daher: Wer in den Urlaub fliegt, sollte auf übermäßigen Alkoholkonsum verzichten und lieber nüchtern genießen. 

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Wenn der Flug nicht planmäßig verläuft: Ihre Rechte im Blick

"Die Vertragsanwälte von SOS Flugverspätung sind auf komplexe Situationen im Luftverkehr spezialisiert, auch bei sicherheitsrelevanten Vorfällen wie alkoholisierte Passagiere an Bord. Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie bei jeder Flugunregelmäßigkeit vorab kostenlos überprüfen, ob Ihnen etwa eine Entschädigung zusteht."

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