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Flugumleitung wegen Nachtflugverbot - Fluggästen steht Entschädigung zu

veröffentlicht am

Verspätet sich der Flug und kann wegen dem nunmehr eingetretenen Nachtflugverbots das Flugzeug nicht mehr am geplanten Flughafen landen, haben die Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung. Das Nachtflugverbot ist kein außergewöhnlicher Umstand und muss von den Fluggesellschaften berücksichtigt werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil entschieden (AZ 32 C 5554/19 (69)).

Flugpassagiere landen fünf Stunden später

In dem Fall, den das Gericht in Frankfurt zu entscheiden hatte, klagte ein Ehepaar gegen Ryanair. Der Flug der Kläger startete in Spanien und sollte um 22 Uhr am Flughafen Frankfurt landen. Aufgrund von Unwettern über dem Mittelmeer verspätete sich der Flug so sehr, dass das Nachtflugverbot bereits angebrochen war. Um 23 Uhr beginnt am Flughafen Frankfurt das Nachtflugverbot. Zudem wurde dem Flug keine Ausnahmegenehmigung zur Landung erteilt, sodass der Flieger am 120 Kilometer entfernten Flughafen Hahn landen musste. Die Passagiere wurden im Anschluss mit Bussen nach Frankfurt gefahren, wo sie gegen 3 Uhr - mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden - ankamen. Das Ehepaar verlangte daraufhin von Ryanair eine Entschädigung in Höhe von jeweils 250 EUR.

 

Fluggäste forderten Entschädigung - Ryanair weigerte sich

Ryanair weigerte sich eine Entschädigung an das Ehepaar zu zahlen. Die Billig-Airline argumentierte, sie habe wegen der Unwetter keinen Einfluss auf die Verspätung des Fluges ausüben können und der Flug sei auch nicht zu nah am Flugverbot geplant worden. Die Verspätung begründe nach deren Einschätzung keinen Entschädigungsanspruch. Die Anwälte des Ehepaares sahen in der Umleitung zum Flughafen Hahn eine "faktische Annullierung", wodurch die Passagiere gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung einen Anspruch auf Entschädigung hätten.

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Amtsgericht Frankfurt gewährt Entschädigung von 250 Euro

Das Gericht entschied für die Kläger und sprach ihnen einen Anspruch auf jeweils 250 EUR Entschädigung zu. Grund für die Verspätung sind nach Ansicht des Richters nicht die widrigen Wetterumstände, sondern das Eintreten des Nachtflugverbots, welches keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung darstellt. Vielmehr sei dieses Verbot ein Teil der allgemeinen Betriebstätigkeit der Beklagten, weshalb die Airline diesen Umstand gerade bei der Planung ihrer Flüge beachten müsse, besonders, wenn sie einen Flug so nah an der Grenze zum Nachtflugverbot lege, erklärte das Amtsgericht. Eine Berufung ist bei einem Streitwert unter 600 EUR nicht zulässig.

 

Ryanair steht wegen Verspätungen in der Kritik

Seit März 2017 fliegt Ryanair auch den Frankfurter Flughafen an und nutzte im Vorfeld ein Rabattprogramm der Flughafenbetreiberin Fraport. Im Frühling 2018 stand die Billig-Airline erstmals in der Kritik, da 58 ihrer Maschinen nach 23 Uhr, also nach Eintritt des nächtlichen Flugverbots, landeten. Zudem wurden weitere Maschinen zum Flughafen Hahn umgeleitet.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

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