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Flugverspätung: Ryanair muss Entschädigung von 250 EUR zahlen

veröffentlicht am

Das Amtsgericht (AG) Köln hat Ryanair verpflichtet einem Kunden der SOS Flugverspätung eine Entschädigung von 250 EUR zu zahlen. Grund für die Entschädigung ist eine Flugverspätung von über vier Stunden (Urteil vom 13.03.2023, Az. 124 C 699/22).

Ryanair Flugzeug am Himmel
Foto: Santi Rodríguez/Adobe Stock

Urlaub auf Mallorca beginnt mit Verspätung

Der Kunde der SOS-Flugverspätung wollte seinen wohlverdienten Urlaub auf Mallorca verbringen. Doch der Urlaubsbeginn wurde geprägt durch eine verspätete Ankunft am Flughafen Palma de Mallorca (PMI). Insgesamt führte Ryanair den Flug mit einer Verzögerung von vier Stunden und fünf Minuten durch. Ab einer Flugverspätung von drei Stunden haben betroffene Fluggäste grundsätzlich Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250 bis 600 EUR.

 

Eurocontrol weist späteren Slot zu

Ein Entschädigungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn es der Airline aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes unmöglich war. Zusätzlich muss die Fluggesellschaft alles ihr zumutbare unternommen haben, um die Verzögerung so gering wie möglich zu halten. Außergewöhnlich sind Flugvorkommnisse etwa dann, wenn sie von der Fluggesellschaft nicht beherrschbar sind und von ihr daher nicht verhindert werden können. Das ist etwa bei Unwetter, Vogelschlag oder randalierenden Fluggästen der Fall. Im vorliegenden Fall weigerte sich Ryanair eine Entschädigung zu zahlen. Als Grund gab sie die verspätete Slotzuweisung von Eurocontrol an. Eurocontrol ist eine europäische Organisation, die die Sicherheit des Luftverkehrs in Europa ermöglichen soll und weist Airlines einen Flugzeitraum zu.

 

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Vorflüge bereits verspätet

Wie das Amtsgericht Köln erklärte, kann die Slotzuweisung durch Eurocontrol dem Grunde nach ein außergewöhnlicher Umstand sein. Etwa dann, wenn der Luftraum überlastet ist oder das Wetter eine sichere Flugreise verhindert. Das sei vorliegend aber gerade nicht der Fall, erklärte das AG Köln. Zwar sei Ryanair ein späterer Slot zugeteilt worden, diesen konnte die irische Fluggesellschaft aber gar nicht wahrnehmen, da der Vorflug bereits verspätete war. Die Verspätung hätte dann lediglich bei knapp über einer Stunde gelegen. Die vier stündige Verspätung sei aber neben der Slotzuweisung durch Eurocontrol auch auf die verspäteten Vorflüge zurückzuführen, die Rynair zu vertreten hat, schloss der Richter am AG Köln. Damit gab das Gericht der Klage statt und verpflichtete Rynair zur Zahlung der Entschädigung.

 

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