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Während der Corona-Pandemie befand sich die Lufthansa in einer existenziellen Krise und erhielt staatliche Unterstützung. Die EU-Kommission hat diese Beihilfen genehmigt, das Europäische Gericht (EuG) ist der Ansicht, dass dies zu Unrecht geschah.
Gemäß der Entscheidung des EuG durfte die EU-Kommission die milliardenschweren Hilfen der deutschen Bundesregierung für die Lufthansa während der Pandemie nicht genehmigen. Die Zehnte Kammer des EuG erklärte den entsprechenden Beschluss der Kommission für nichtig (Urteil vom 10.05.2023, verbundene Rechtssachen T-34/21 und T-87/21), wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Die Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatten den Luftfahrtkonzern in eine existenzbedrohliche Lage gebracht. Im Frühjahr 2020 leitete die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen ein. Das Rettungspaket umfasste neben einer Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital auch stille Einlagen in Höhe von 5,7 Milliarden Euro sowie einen Kredit in Höhe von drei Milliarden Euro. Die Maßnahmen zur Rekapitalisierung der Lufthansa wurden am 12. Juni 2020 bei der EU-Kommission als Beihilfe angemeldet.
Im Juni 2020 stimmte die EU-Kommission der Aktienbeteiligung von 300 Millionen Euro und den stillen Einlagen zu. Der Kredit war kein Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Die Kommissionsentscheidung veranlasste die Wettbewerber Ryanair und Condor, Nichtigkeitsklagen gegen den entsprechenden Beschluss (Beschluss vom 25.06.2020, Az. C(2020) 4372 final) einzureichen.
Das EuG gab den Klagen statt. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission bei ihrer Bewertung der Beihilfe fälschlicherweise davon ausging, dass die Lufthansa nicht in der Lage sei, ihren Finanzbedarf vollständig über den Finanzmarkt zu decken. Zudem wurde kein Mechanismus gefordert, der der Lufthansa einen Anreiz zur schnellen Rückzahlung der Kapitalbeteiligung gegeben hätte.
Des Weiteren hat die Kammer des EuG festgestellt, dass die EU-Kommission zu Unrecht eine erhebliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verneint und Verpflichtungen akzeptiert hat, die keinen effektiven Wettbewerb gewährleisten.
Die beteiligten Parteien können gegen das Urteil Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Die Lufthansa teilte auf Anfrage mit, dass sie das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden werde. Das Unternehmen betont, dass die Stabilisierungsmaßnahmen bereits vor dem heutigen Urteil des EuG vollständig abgeschlossen wurden.