Germanwings-Absturz: Angehörige verklagen den Bund auf Schadensersatz
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Mehr als elf Jahre nach dem Absturz des Germanwings-Flugs 4U9525 kommt es zu einem weiteren Gerichtsverfahren. 30 Angehörige der Opfer verlangen Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland. Sie werfen dem Luftfahrt-Bundesamt vor, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht ausreichend überwacht zu haben.
Die mündliche Verhandlung beginnt am 28. August 2026 vor dem Landgericht Braunschweig. Die geltend gemachten Forderungen liegen nach Angaben des Gerichts zwischen 500 und 110.000 Euro.
Angehörige sehen Versäumnisse bei der Flugtauglichkeit
Nach Auffassung der Klägerinnen und Kläger waren die flugmedizinischen Untersuchungen des Co-Piloten nicht ausreichend. Insbesondere seien mögliche psychiatrische Erkrankungen nicht umfassend genug berücksichtigt worden. Zudem sollen gesetzliche Vorgaben zur Überwachung und Feststellung der Flugtauglichkeit nicht hinreichend umgesetzt worden sein.
Die Angehörigen argumentieren, dass diese Versäumnisse den Absturz ermöglicht hätten. Deshalb nehmen sie den Bund im Wege der Amtshaftung in Anspruch. Das Verfahren wird in Braunschweig geführt, weil das Luftfahrt-Bundesamt dort seinen Sitz hat.
Landgericht äußert Zweifel an den Erfolgsaussichten
Das Landgericht Braunschweig hat den Beteiligten bereits vor dem ersten Verhandlungstermin einen rechtlichen Hinweis erteilt. Nach seiner vorläufigen Einschätzung könnte die Klage unschlüssig sein.
Hintergrund ist eine Besonderheit des Amtshaftungsrechts. Bei einer lediglich fahrlässigen Amtspflichtverletzung haftet der Staat grundsätzlich nicht, wenn die Betroffenen ihren Schaden auf andere Weise ersetzt verlangen können. Nach Ansicht der Kammer könnten möglicherweise Ansprüche gegen die Fluggesellschaft bestehen. Am ersten Verhandlungstag soll deshalb zunächst keine Beweisaufnahme stattfinden. Eine abschließende Entscheidung ist mit dieser vorläufigen Einschätzung noch nicht verbunden.
Frühere Klagen gegen Lufthansa blieben erfolglos
In früheren Verfahren hatten Angehörige versucht, zusätzliche Zahlungen von Lufthansa zu erhalten. Das Landgericht Frankfurt am Main wies entsprechende Klagen im Jahr 2022 ab.
Das Gericht stellte damals fest, dass flugmedizinische Sachverständige bei der Untersuchung von Piloten ein öffentliches Amt ausüben. Die Gewährleistung der Flugsicherheit sei eine staatliche Aufgabe, die durch das Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen werde. Lufthansa sei deshalb für mögliche Fehler bei der medizinischen Beurteilung nicht die richtige Anspruchsgegnerin. Damit war allerdings noch nicht entschieden, ob tatsächlich eine Amtspflichtverletzung des Bundes vorlag.
150 Menschen starben bei dem Absturz
Der Germanwings-Flug 4U9525 war am 24. März 2015 von Barcelona nach Düsseldorf unterwegs. Der Co-Pilot leitete nach den späteren Ermittlungen absichtlich den Sinkflug ein, als er sich allein im Cockpit befand. Das Flugzeug prallte in den französischen Alpen gegen ein Bergmassiv.
Alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Der Abschlussbericht der französischen Untersuchungsbehörde BEA stellte unter anderem Mängel im damaligen System zur medizinischen Überwachung von Piloten mit psychischen Erkrankungen fest.
Das Verfahren in Braunschweig betrifft keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, ob der Bund wegen möglicher Versäumnisse bei der staatlichen Flugaufsicht haftet.