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Ein Airbus A321XLR von Iberia erlitt kurz nach dem Start in Madrid einen Vogelschlag mit erheblichem Schaden am linken Triebwerk. Trotz des Zwischenfalls landete die Maschine sicher zurück am Flughafen – alle 106 Passagiere blieben unverletzt. Was Passagiere über solche Vorfälle und ihre Rechte wissen sollten, erfahren Sie hier.
Am 3. August 2025 sorgte ein Vogelschlag bei einem Airbus A321XLR der spanischen Fluggesellschaft Iberia kurz nach dem Start vom Flughafen Madrid-Barajas für einen Notfall. Die Maschine war auf dem Flug IB579 nach Paris-Orly unterwegs, als sie in etwa 7.000 Fuß Höhe mit einem großen Vogel, mutmaßlich einem Geier, kollidierte. Die Kollision führte zu Schäden an der Flugzeugnase und insbesondere am linken Triebwerk, das durch den Vogelkörper beeinträchtigt wurde.
Der Vogel traf zunächst die Nase des Flugzeugs, in der sich das Wetterradar befindet, und wurde anschließend vom linken Triebwerk angesaugt. Die Piloten reagierten sofort, brachen den Steigflug ab und meldeten den Notfall. Das Flugzeug kehrte sicher zum Startflughafen zurück und landete etwa 20 bis 25 Minuten nach dem Start ohne weitere Komplikationen. Alle Passagiere und Besatzungsmitglieder blieben unverletzt. Rettungsdienste begleiteten die Landung, und die Passagiere konnten das Flugzeug sicher über Treppen verlassen.
Das betroffene Flugzeug war ein neues Modell des Airbus A321XLR, das erst am 2. Juli 2025 an Iberia ausgeliefert wurde. Der A321XLR zeichnet sich durch seine besonders große Reichweite aus und befindet sich aktuell in der Erprobung auf europäischen Strecken.
Nach dem Zwischenfall wurde die Maschine zur gründlichen technischen Inspektion aus dem Verkehr gezogen. Vogelschläge gehören insbesondere beim Start und bei der Landung zu den bekanntesten Risiken in der Luftfahrt. Flugzeugtriebwerke sind nach internationalen Sicherheitsnormen so konstruiert, dass sie auch nach einer Kollision mit größeren Vögeln sicher abgeschaltet werden können, ohne die strukturelle Integrität des Flugzeugs zu gefährden.
Solche Schutzmechanismen gelten als lebenswichtig, da eine Triebwerksstörung in kritischen Flugphasen leicht zu katastrophalen Situationen führen kann.
Vogelschläge gelten als außergewöhnliche Umstände, unter denen Fluggesellschaften für Verspätungen oder Ausfälle von Flugverbindungen oft von Entschädigungszahlungen befreit sind. Nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 müssen Airlines zwar bei annullierten oder stark verspäteten Flügen Entschädigungen leisten – Ausnahmen wie Naturereignisse oder Vogelschläge sind jedoch ausgeschlossen, solange die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung getroffen hat.
Passagiere, die durch einen Vogelschlag betroffen sind, erhalten somit in der Regel keine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft. Dennoch sind Airlines verpflichtet, ihnen eine angemessene Betreuung und gegebenenfalls Umbuchungen zu gewährleisten.
Der Vorfall mit dem neuen Airbus A321XLR von Iberia zeigt die Gefahren, die Vogelschläge für den Flugverkehr darstellen, auch in Zeiten hochentwickelter Technik und Sicherheitssysteme.
Passagiere profitieren von internationalen Sicherheitsstandards, sollten aber beim Auftreten solcher seltenen Naturereignisse realistisch erwarten, dass Entschädigungsansprüche ausfallen.
Es lohnt sich in vielen Fällen, die konkreten Umstände des Vorfalls und die Reaktion der Airline genau zu prüfen. Denn ob tatsächlich alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen wurden, ist juristisch nicht immer eindeutig.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche fundiert zu prüfen und gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen – auch bei zunächst vermeintlich „aussichtslosen“ Fällen."