News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Die britische Fluggesellschaft Flybe, die vor allem regionale Flüge in Großbritannien anbot, hat Insolvenz angemeldet. Die Airline hat deshalb sämtliche geplanten Flüge ersatzlos annulliert.
Flybe steht vor dem aus: Die britische Airline hat Insolvenz angemeldet und sämtliche Verbindungen von und nach Großbritannien sowie Inlandsflüge storniert. Wie die Fluggesellschaft bekannt gab, werden den Fluggästen auch keine Ersatzflüge ermöglicht. Flybe hatte bereits im Jahr 2020 aufgrund des Corona-bedingten eingeschränkten Flugbetriebes Insolvenz angemeldet. Damals hatte Flybe rund 2.400 Mitarbeiter kündigen müssen. Nun sieht sich die Airline abermals gezwungen, nach nicht Mal einem Jahr Flugbetrieb (ca. 290 Tagen) den Betrieb einzustellen. Entschädigungsansprüche wegen einer Flugannullierung können ausschließlich bei der Insolvenzverwaltung vorgemerkt werden. Flybe hat schwerpunktmäßig Flüge innerhalb Großbritanniens sowie Flüge von England nach Nordirland durchgeführt. Aber auch Verbindungen von Großbritannien nach Amsterdam und Genf waren über Flybe buchbar.
Auch wenn ein Entschädigungsanspruch dem Grunde nach besteht, ist die Realisierung eines Anspruchs bei insolventen Airlines problematisch. Insolvenz bedeutet, dass ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist die bereits bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Das Insolvenzverfahren dient dem Zweck, die noch vorhandenen Mittel in Quoten an die Gläubiger auszukehren. Damit wird vor allem sicher gestellt, dass alle Gläubiger gleichermaßen die Chance haben ihren Anspruch noch zumindest teilweise zu befriedigen und nicht die schnellsten Gläubiger ihre Ansprüche vollständig realisieren, während die anderen Gläubiger leer ausgehen. Regelmäßig erhalten Gläubiger deshalb nur einen Teil Ihres Anspruchs von insolventen Unternehmen.