Iran-Israel-Konflikt: Was Urlauber jetzt über Flugausfälle und Umleitungen wissen müssen

veröffentlicht am

Viele Urlauber sind verunsichert: Der eskalierende Konflikt zwischen Iran und Israel hat spürbare Auswirkungen auf den internationalen Luftverkehr. Was bedeutet das konkret für Ihre Reise? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Landung eines Flugzeugs mit dem Schild TEL AVIV im Vordergrund, Ankunft in Israel, Flughafen Ben Gurion
Flughafen Tel Aviv Israel hat seinen Luftraum geschlossen Foto: Roman/Adobe Stock

Israel greift Iran an

Seit den frühen Morgenstunden des Freitags greift die israelische Armee Ziele im Iran an. Israels Premierminister Benjamin Netanyahu bezeichnete die ersten Angriffe als „Eröffnungsschlag“ und erklärte:

„Diese Operation wird so viele Tage andauern, wie es braucht, um diese Bedrohung zu beseitigen.“

Laut einer Mitteilung des israelischen Militärs am späten Nachmittag setzt das Land seine Angriffe auf Irans Militär-Infrastruktur fort. In der Folge wurden Teile des Luftraums über dem Nahen Osten gesperrt – mit unmittelbaren Folgen für den zivilen Luftverkehr.

Gesperrte Lufträume führen zu Flugstreichungen

Infolge der Eskalation haben Iran, Israel, Irak und Jordanien vorübergehend ihren Luftraum gesperrt. Das betrifft zahlreiche internationale Flugverbindungen, insbesondere auf Routen nach Asien und Afrika. Viele Airlines fliegen großräumige Umleitungen.

Lufthansa und andere Airlines setzen Verbindungen aus

Die Lufthansa-Gruppe hat bis mindestens 31. Juli 2025 alle Flüge nach Teheran und Tel Aviv gestrichen. Auch Verbindungen nach Amman, Erbil und Beirut wurden ausgesetzt.

Einige Langstreckenflüge müssen Tankstopps einlegen oder mit Verspätungen rechnen, weil der direkte Korridor über den Nahen Osten nicht nutzbar ist.

Was bedeutet das für Urlaubsreisen?

Derzeit gibt es keine Reisewarnungen für beliebte Urlaubsziele wie Türkei, Zypern oder Ägypten. Diese Länder gelten weiterhin als bereisbar. Dennoch empfiehlt es sich, die Lage regelmäßig zu beobachten – insbesondere bei geplanten Flügen mit Umstieg in der Region.

Aktuelle und verlässliche Informationen zur Sicherheitslage finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes Reise und Sicherheitshinweise.

Update: Auswärtiges Amt: Reisewarnung für Israel

Nach den jüngsten israelischen Angriffen auf den Iran sowie den darauffolgenden Gegenangriffen hat das Auswärtige Amt eine umfassende Reisewarnung für ganz Israel ausgesprochen. Die entsprechenden Hinweise auf der Website des Ministeriums wurden aktualisiert.

In der Mitteilung heißt es, dass in Israel „jederzeit mit weiteren Angriffen durch Drohnen sowie mit Raketenbeschuss gerechnet werden“ müsse. Die Sicherheitslage sei äußerst angespannt.

Zuvor galt die Reisewarnung nur für bestimmte Regionen, etwa den Gazastreifen, das Westjordanland, den Norden Israels sowie das Gebiet um den Gazastreifen. Für andere Landesteile sprach das Ministerium bislang lediglich eine Reiseempfehlung mit erhöhter Vorsicht aus. Diese wurde nun verschärft.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung oder kostenlose Stornierung?

Das hängt vom Einzelfall ab:

  • Bei Pauschalreisen: Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter. Bei erheblicher Gefährdung kann eine kostenlose Stornierung möglich sein.
  • Bei Flugumbuchungen oder Annullierungen: Laut EU-Fluggastrechteverordnung besteht bei Annullierungen in jedem fall ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Kriege oder bewaffnete Auseinandersetzungen gelten jedoch als außergewöhnliche Umstände. Ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung wird daher in diesen Fällen regelmäßig ausscheiden.
  • Wichtig: Fluggesellschaften sind verpflichtet, bei Ausfall den Ticketpreis zu erstatten oder eine Ersatzbeförderung anzubieten.

 

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

In Krisenzeiten gilt: Informieren, dokumentieren, reagieren.

 Bei Unsicherheiten hilft der Blick auf die offiziellen Reisehinweise und der direkte Kontakt zur Airline oder dem Veranstalter. Im Fall von Flugausfall oder Umbuchung gilt: Ihre Fluggastrechte bestehen auch in Krisensituationen – wenn auch unter besonderen Bedingungen. Diese Schritte sollten Sie ergreifen: 

  • Reisehinweise prüfen → Auswärtiges Amt
  • Flugstatus kontrollieren → bei der Airline oder im Buchungsportal
  • Kontaktieren Sie Ihren Veranstalter bei Unsicherheit
  • Fluggastrechte prüfen bei Änderungen oder Ausfällen 

 

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Zurück