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IT-Ausfall legt Flugverkehr von Lufhansa und Tochtergesellschaften lahm

veröffentlicht am

Technische Probleme bei der Lufthansa und ihren Tochtergesellschaften führt aktuell zu zahlreichen Verspätungen und Flugausfällen am Flughafen Frankfurt am Main (FRA). Technische Probleme fallen in den Verantwortungsbereich der Airline, sodass Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben.

Lufthansa Flugzeuge auf dem Rollfeld
Foto: mije shots/Adobe Stock

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Boarding funktioniert nicht

Am Flughafen in Frankfurt am Main (FRA) müssen aufgrund von IT-Problemen heute (Stand: 15.02.2023) alle innerdeutschen Flugverbindungen der Lufthansa ausfallen. Auch die Tochtergesellschaft Eurowings vermeldet technische Ausfälle. Die Computersysteme des deutschen Flugunternehmens sind nach Angaben einer Lufthansa-Sprecherin vollständig ausgefallen. Insbesondere das Boarding funktioniere aktuell nicht, erklärte die Sprecherin in Frankfurt. Während die Flüge hauptsächlich in Frankfurt am Main abgesagt werden müssen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Flugverbindungen weltweit verspätet sind oder ebenfalls vollständig abgesagt werden müssen.

 

Flüge nach Frankfurt werden umgeleitet

Die Deutsche Flugsicherung leitet Flüge nach Frankfurt nach Nürnberg (NUE), Köln (CGN) und Düsseldorf (DUS) um. Dies dient dem Zweck, einem Überlaufen des Frankfurter Flughafens vorzubeugen. Das zweite Drehkreuz der Lufthansa am Flughafen München (MUC) soll nach Angaben der Lufthansa jedoch nicht betroffen sein. Der Flugbetrieb anderer Airlines vom und nach Frankfurt am Main (FRA) ist ebenfalls nicht eingeschränkt. Hintergrund der technischen Probleme sind  mutmaßlich Bauarbeiten bei denen Glasfaserkabel der Telekom beschädigt worden sind. Telekom will die Schäden im Laufe des Nachmittags beheben.

 

Entschädigungsansprüche geltend machen

Alternativ können Fluggäste heute auf die Bahn umsteigen. Fallen Flugverbindungen kurzfristig aufgrund von technischen Problemen aus, haben Fluggäste grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung. IT-Ausfälle fallen regelmäßig in den Verantwortungsbereich der Airline, sodass auch kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Außergewöhnliche Umstände schließen die Haftung grundsätzlich aus.

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