Kein Schadenersatz bei verpasstem Flug durch verspätete Bahn: Reisende tragen Risiko bei zu knapper Anreiseplanung

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Was passiert, wenn die Bahn zu spät kommt und der Flieger ohne einen startet? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Koblenz zeigt: Wer mit Rail&Fly reist, muss die empfohlenen Pufferzeiten unbedingt einhalten, sonst bleibt man im Zweifel auf den Kosten der Pauschalreise sitzen.

Urteil LG Koblenz: verpasster Flug - Kein Schadenersatz wegen Bahnverspätung

Wer eine Pauschalreise inklusive Rail&Fly-Ticket bucht und den Abflug wegen Zugverspätungen der Deutschen Bahn verpasst, kann beim Reiseanbieter keinen Schadenersatz fordern – insbesondere dann, wenn die empfohlenen Anreisezeiten ignoriert wurden. Das entschied das Landgericht Koblenz aktuell im Fall eines Reisenden, der eine Nordeuropa-Kreuzfahrt plante und kurz vor Abflug in Frankfurt am Check-in scheiterte.

Hintergrund des Urteils

Der Kläger hatte für sich und seine Frau ein Rail&Fly-Ticket genutzt und die Pauschalreise so geplant, dass sie im optimalen Fall 2 Stunden und 32 Minuten vor Abflug am Flughafen Frankfurt ankommen sollten. Nach Empfehlung des Veranstalters sollten Reisende für Flüge ins Nicht-EU-Ausland jedoch mindestens drei bis dreieinhalb Stunden vor Abflug am Check-in eintreffen. Die gewählte Verbindung war laut Gericht von Anfang an „äußerst knapp kalkuliert“ und sei damit grob fahrlässig, besonders angesichts der bekannten Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn.

Verantwortlichkeit und Risiko

Das Gericht stellte klar: Obwohl die Bahnanreise Teil der Reiseleistung des Anbieters ist, können Anbieter für Verspätungen nicht haftbar gemacht werden, wenn Reisende zu wenig Zeit zur Umsteigeplanung einplanen. Die Hinweise in den Reiseunterlagen sind demnach nicht nur „unverbindliche Empfehlungen“, sondern müssen als verbindlicher Maßstab für die Anreise gelten. Wer also den Puffer zu knapp plant, trägt das Risiko einer Zugverspätung selbst. Das Risiko für grobe Planungsfehler darf nicht auf den Anbieter abgewälzt werden.

Auswirkungen für Reisende

Das Urteil verdeutlicht: Auch wenn die Bahnfahrt mit Rail&Fly als Teil der Pauschalreise gilt, können sich Reisende nicht auf Schadenersatz berufen, wenn sie empfohlene Mindestpufferzeiten nicht einhalten. Wer mit der Bahn zum Flughafen fährt, sollte daher genügend Vorlauf einplanen, insbesondere bei internationalen oder außereuropäischen Flügen. Wer knapp kalkuliert, riskiert, dass die gesamte Reise als „No Show“ behandelt wird und der Veranstalter keine Kosten erstattet.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

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