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Am Hamburger Flughafen sorgt ein unerwarteter Kerosin-Lieferengpass für Unsicherheit bei Fluggästen und Airlines. Nach Angaben des Airports können die Fluggesellschaften und ihre Lieferanten den Nachschub an Flugtreibstoff seitens der Raffinerie Heide in Schleswig-Holstein derzeit nicht wie gewohnt sicherstellen. Während der Flugbetrieb aktuell noch normal verläuft, warnt der Flughafen, dass in den kommenden Tagen mit Verspätungen oder Flugplan-Änderungen zu rechnen ist.
Die genaue Ursache des Engpasses ist nach Angaben aller Beteiligten bislang nicht bekannt. Laut Flughafen Hamburg liegen keine Hinweise auf Sabotage oder terroristische Aktivitäten vor. Vielmehr handelt es sich um technische oder logistische Probleme in der Raffinerie Heide, die normalerweise den Airport mit Treibstoff beliefert. Airlines und ihre Lieferanten arbeiten „mit Hochdruck“ an einer Lösung, um den Betrieb stabil zu halten.
Die Kerosinversorgung am Hamburger Flughafen wird von Dienstleistern wie AFS Aviation Fuel Services organisiert, die auch an anderen großen Flughäfen in Deutschland aktiv sind. Der Airport selbst ist bei Beschaffung, Lagerung und Verteilung des Kerosins nicht involviert und stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung.
Lieferengpässe bei Flugkraftstoff sind in Deutschland zwar selten, kommen international aber immer wieder vor. Betroffene Flughäfen können in solchen Fällen mit alternativen Versorgungswegen, Tankstopps an anderen Airports oder Umlenkungen der Flieger reagieren. Bereits 2023 und 2024 gab es ähnliche Vorfälle unter anderem in Budapest und Johannesburg.
Obwohl aktuell noch keine gravierenden Einschränkungen gemeldet werden, könnte der Engpass in den nächsten Tagen zu Verspätungen und Flugausfällen führen. Passagiere werden dringend gebeten, regelmäßig den Status ihrer Flüge zu überprüfen und sich bei Problemen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft oder ihren Reiseveranstalter zu wenden. Nach Aussagen des Airports können kurzfristige Änderungen im Flugplan nicht ausgeschlossen werden.
Auch für den Flughafen selbst und die Airlines entstehen durch den Lieferengpass wirtschaftliche Schäden, deren Umfang jedoch noch nicht beziffert werden kann.
Bei Flugausfällen oder Verspätungen aufgrund von Kerosinmangel gelten grundsätzlich die Bestimmungen der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004). Allerdings wird Kerosinmangel meist als „außergewöhnlicher Umstand“ gewertet, da er außerhalb der Kontrolle der Airline liegt. In solchen Fällen sind Airlines von der Pflicht zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung befreit, selbst wenn der Flug ausfällt oder sich deutlich verspätet.
Dennoch stehen Passagieren folgende Ansprüche zu:
Eine finanzielle Ausgleichszahlung (250 bis 600 Euro) ist in der Regel ausgeschlossen, sofern die Airline nachweisen kann, dass die Verspätung oder Annullierung durch den Kerosinengpass als außergewöhnlicher Umstand verursacht wurde und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Auch wenn Airlines bei einem Kerosin-Engpass meist keine Entschädigung zahlen müssen, haben Sie Anspruch auf Betreuung, Rückerstattung oder Ersatzbeförderung. Unsere Experten prüfen für Sie, welche Ansprüche im Einzelfall bestehen – und setzen diese konsequent gegenüber der Airline durch."